Der Drachenlord musste sich heute vor Gericht in seiner Berufungsverhandlung verantworten. Es ging um eine mögliche Gefängnisstrafe.
Etwas später als erwartet beginnt die Berufungsverhandlung gegen den Drachenlord, bürgerlich Rainer Winkler. Er lässt das Gericht warten, satte 20 Minuten. Ungepflegt und mit ungewaschener Kleidung, in Sandalen und barfuß, betritt der Drachenlord das Gericht. Der Berufungsprozess kann beginnen. Es steht eine Gefängnisstrafe von nicht weniger als zwei Jahren für Winkler auf dem Spiel.
Die Geschichte um den Drachenlord findet nun möglicherweise ein Ende nach langer Zeit. Seine „Haider“ genannten Hater, die seit Jahren den YouTuber heimsuchen, piesacken ihn bis zur Weißglut. Gegenseitige Provokationen schaukeln sich hoch und sorgen für diverse Gewaltausbrüche, seien es verbale oder physische. Für einige dieser Ausbrüche musste er sich bereits vor Gericht verantworten und wurde zuletzt zu zwei Jahren Gefängnis ohne Bewährung verurteilt.
Gutachten über Drachenlord wird nichtöffentlich vorgetragen
Dieses Urteil wollten weder Verteidigung noch Staatsanwaltschaft akzeptieren und gingen in Berufung. Während sich Winklers Verteidigung eine weitere Bewährung wünscht, sieht die Staatsanwaltschaft die aktuelle Strafe als zu gering an und fordert eine längere Haftstrafe für den Youtuber. Des Weiteren wird ein psychologisches Gutachten von Dr. Michael Wortmüller erwartet, welches zum Schutz Winklers und seiner Familie nichtöffentlich vorgetragen wird.
Zeugenfestnahme einer stark alkoholisierten Person
Die Verteidigung des Drachenlord versucht nicht, die Vorwürfe abzuwehren. Zur Gewalt sei es in Verteidigung seiner Rechte gekommen. Jedoch seien die Faustschläge gegen einen der Eindringlinge unnötig und eine Überschreitung des Notwehrrechts gewesen. Draußen vor dem Gerichtsgebäude ist unterdes Alkohol und ausgelassenes Gröhlen angesagt. Offenbar war einer der geladenen Zeugen einer der Mitfeiernden. Stark alkoholisiert bepöbelte er Justizpersonal, schrie rum und wurde anschließend festgenommen, als er einem Platzverweis nicht nachkommen wollte. Der Alkoholpegel des Mannes betrug laut Polizei 1,76 Promille.
Plädoyers der Anklage und Verteidigung
Der Verteidiger des Drachenlord im Plädoyer ist der Meinung:
Wer am Drachengame teilnimmt und weiß, wie die Rahmenbedingungen auf dem Spielfeld sind und dass Herr Winkler auch irgendwann ausrastet, der ist nicht schützenswert. Die wussten, jetzt gibt’s Haue. Das war Einwilligungshandlung.“
Verteidigung Drachenlord
Die Staatsanwältin lässt in ihrem Plädoyer Rückschlüsse auf das Gutachten zu. Sie erwähnt beispielsweise, dass der psychiatrische Gutachter Dr. Michael Wortmüller beim Drachenlord Rainer Winkler eine erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit feststellte. Abschließend fordert die Staatsanwaltschaft eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten.
Drachenlords Schlußwort enthielt die Hoffnung, dass er nicht ins Gefängnis müsse. Er habe alles getan, was er tun könne. Winkler sagte, dass er immer gemobbt wurde und sich seine aktuelle Situation nicht ausgesucht hatte. Er möchte sein Leben ändern, er zeige das. Aber er werde permanent von Tausenden, von Hunderttausenden angegriffen.
Das Gericht verurteilte den Angeklagten Rainer Winkler alias Drachenlord zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr zur Bewährung.
Tarnkappe.info