Cloudflare-Urteil
Cloudflare-Urteil
Bildquelle: Rangizzz

Cloudflare entgeht Urheberrechtsansprüchen für Fotos

Ein US-Bundesrichter entschied, dass Cloudflare nicht für Urheberrechtsverletzungen durch Websites haftbar ist, die seine Dienste nutzen.

Gemäß dem Urteil eines Bundesgerichtes in San Francisco trägt der Content-Delivery-Dienst (CDN) Cloudflare Inc. nicht zur Urheberrechtsverletzung für Inhalte bei, die auf Websites gehostet und von seinem Content-Delivery-Netzwerk unterstützt werden. Infolge haftet er auch nicht für begangene Urheberrechtsverletzungen seiner Kunden.

Cloudflare wurde im November 2018 von Mon Cheri Bridals und Maggie Sottero Designs, beide Designer und Verkäufer von Brautkleidern, verklagt. In der Klage argumentieren die Designer, dass andere Websites ihre urheberrechtlich geschützten Bilder der Kleider beim Verkauf von Nachahmungskleidern illegal verwendet hätten. So ließe sich Cloudflare trotz mehrfacher DMCA-Takedown-Notices nicht dazu bewegen, ihre Dienste für diese von Trittbrettfahrern betriebenen Websites einzustellen. Dies mache Cloudflare für die damit verbundenen Urheberrechtsverletzungen haftbar. Wie Cloudflare informierte, wäre die Klage auf eine Eigenart des US-amerikanischen Urheberrechts zurückzuführen. Dies schütze die meisten Modedesigns nicht urheberrechtlich, während jedoch Bilder dieser Designs unter diesen Schutz fallen.

Die Designer gaben an, dass sie und andere Brautmodeunternehmen Hunderte von gefälschten Websites bisher erfolgreich verklagt hätten. Es wäre aber für einen solchen Fälscher relativ einfach, eine neue Domain einzurichten und sein illegales Geschäft auf eine neue Website zu verlagern. Das erschwere herkömmliche Bemühungen, das Problem anzugehen, erheblich.

In der Klage der Großhändler heißt es diesbezüglich:

„Die von Cloudflare bedienten Internet-Websites, die Gegenstand dieser Klage sind, haben Kopien unserer Waren hergestellt und importiert. Zudem haben sie diese zum Verkauf angeboten und verkauft. Dabei handelt es sich um Brautkleider, Kleider für gesellschaftliche Anlässe, Abschlussballkleider und andere formelle Kleidung. Das alles geschah unter Verwendung von urheberrechtlich geschützten Bildern der Kleider der Kläger. […] Cloudflare trägt zu den erfolgreichen Bemühungen dieser gefälschten Websites bei. Sie täuschen die Öffentlichkeit und verletzen die Urheberrechte der Kläger und anderer Mitglieder der formellen Bekleidungsindustrie.“

Bezüglich Urheberrechtsverletzung liegen keine Beweise gegen Cloudflare vor

Richter Vince Chhabria entschied jedoch am Mittwoch, dass weder der CDN-Dienst von Cloudflare, noch deren Pass-Through-Sicherheitsdienste wesentlich zu dem behaupteten Bilder-Missbrauch von Mon Cheri Bridals und Maggie Sottero Designs beitrage, um infolge Kopien von Brautkleidern zu verkaufen. Er urteilte:

„Die Kläger haben keine Beweise vorgelegt, aus denen ein Geschworenengericht schließen könnte, dass die leistungsverbessernden Dienste von Cloudflare wesentlich zur Urheberrechtsverletzung beitragen. Die einzigen Beweise der Kläger für die Auswirkungen dieser Dienste waren Werbematerialien auf der Website von Cloudflare, in denen die Vorteile der Dienste angepriesen werden.“

Das Gericht bekundete, dass die Dienste von Cloudflare nicht notwendig seien, um eine Verletzung „wesentlich“ zu verstärken. Es erkannte auch an, dass Cloudflare Verstöße durch Websites, die seine CDN-Dienste verwenden, nicht beseitigen kann. Das Entfernen von Material aus einem Cache, ohne es aus dem Hosting-Dienst zu entfernen, würde den direkten Verstoß nicht verhindern.

Cloudflare gab an, der Argumentation des Bezirksgerichts zuzustimmen. Der Content-Delivery-Dienst hofft aufgrund des Urteils, in Zukunft von dieser Art von Klagen verschont zu bleiben.

Tarnkappe.info

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.