boerse.bz razzia
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Boerse.bz: Uploader über die E-Mail Adresse ermittelt

Anhand der Durchsuchungsbeschlüsse konnte Christian Solmecke Rückschlüsse auf den Ursprung der Boerse.bz-Razzia machen. Es war der deutsche E-Mail-Anbieter.

Der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke von WBS Law berichtet in einem aktuellen Blogeintrag vom Ablauf der BBZ-Durchsuchungen. Interessant ist insbesondere, welche Indizien zu den Durchsuchungsbeschlüssen geführt haben. Wo bestand der Anfangsverdacht? Offenbar hat man tatsächlich einige Leute aufgrund ihrer E-Mail-Adresse identifiziert.

Exakt gleiches Aussehen aller Durchsuchungsbeschlüsse

Causa Boerse.bz. Der Kölner Medienkanzlei WBS liegen nun die ersten BBZ Durchsuchungsbeschlüsse vor, die alle nahezu exakt gleich aussehen. Ein Beschuldigter hat selbst keine Dateien hochgeladen, sondern nur Postings bei Boerse.bz (BBZ) durchgeführt und damit den Download-Link bei einem Sharehoster bekannt gegeben. Wegen 64 Werken wurde seine Wohnung durchsucht. Christian Solmecke bezweifelt, ob das reine Posten (ohne Upload) schon eine Urheberrechtsverletzung darstellt.

Interessanterweise geben die Durchsuchungsbeschlüssen keine Auskunft darüber, welche Werke denn überhaupt von der Rechtsverletzung betroffen sind. „In einem Fall ist beispielsweise die Rede von 14 Filmen und 50 sonstige Dateien, die die Tatverdächtigen über einen Zeitraum von zwei Jahren verlinkt haben sollen. Uns ist nicht ersichtlich, wie sich daraus eine gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzung herleiten lassen soll.“ Normalerweise müssen für einen Durchsuchungsbeschluss vom zuständigen Amtsgericht mindestens 3.000 Dateien angeboten werden. Hier hat der Richter eine ganz andere Mindestanforderung zugrunde gelegt.

BBZ-Uploader und -Poster anhand der E-Mail Adressen ermittelt

Wer bei Boerse.bz einen deutschen E-Mail-Anbieter angegeben und diesen im Verlauf der letzten Monate genutzt hat, den konnte man laut Solmecke überführen. „Anhand der Web-basierten E-Mail-Adressen konnte eine IP-Adresse herausgefunden werden, mit der ein Login beim E-Mail Provider passiert ist. Diese IP Adresse konnte dann zurückverfolgt werden. Interessant ist, dass alleine das Einloggen in ein E-Mail Dienst dem Gericht schon ausgereicht hat um einen weit davon entfernt Zusammenhang mit dem Upload von urheberrechtlich geschützten Material herzustellen.“ Unklar ist aber, ob man diese Vorgehensweise wirklich in allen Fällen so angewendet hat.

Alles mitgenommen, was nicht niet- und nagelfest war

Offenbar haben die Behörden diese Woche alles beschlagnahmt, was nicht niet- und nagelfest war. „Vom Computer der Oma über Handy Simkarten bis zu Online Banking PIN Nummern wurde alles beschlagnahmt. Teilweise wurden sogar die beruflich genutzten Computer der Beschuldigten mitgenommen, was deren berufliche Existenz bedrohen könnte. Auch nahmen die Ermittler SD-Karten mit, die sie in Spielekonsolen gefunden haben.“ Was sie damit anstellen wollen, ist allerdings unklar.

Die Kanzlei Wilde Beuge Solmecke will nun für ihre Mandanten die Rechtmäßigkeit der Beschlüsse überprüfen. In einigen Fällen haben die Ermittler aber offenbar „über das Ziel hinaus geschossen“, weswegen „die Verhältnismäßigkeit nicht mehr gewahrt wurde“. Ob die eingelegten Beschwerden gegen die Beschlagnahmungen etwas bringen werden, bleibt natürlich abzuwarten.

Bildquelle: Klaus Friese (CC BY-SA 2.0).

Tarnkappe.info

Lars Sobiraj

Über

Lars Sobiraj fing im Jahr 2000 an, als Quereinsteiger für verschiedene Computerzeitschriften tätig zu sein. 2006 kamen neben gulli.com noch zahlreiche andere Online-Magazine dazu. Er ist der Gründer von Tarnkappe.info. Außerdem brachte Ghandy, wie er sich in der Szene nennt, seit 2014 an verschiedenen Hochschulen und Fortbildungseinrichtungen den Teilnehmern bei, wie das Internet funktioniert.