Boerse.bz: Uploader über die E-Mail Adresse ermittelt

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Kommentar von Watchdog:
In der Szene ist es üblich, sich Mailaccounts zu teilen. Natürlich nur mit 2, 3 Leuten, aber Mailaccounts sind Zweckaccounts. Jetzt hat also die Polizei eine Liste mit Beiträgen bei der BBZ, die einer Mailadresse zugeordnet werden können. Und sie hat eine IP, die sich in der Mail eingeloggt hat.

Versteh ich da was falsch, aber wie kann die Polizei sagen, dass der Inhabe dieser IP den Beitrag geschrieben? Kann jemand völlig anderes gewesen sein, der den Account mitbenutzt?

Kommentar von Fpuszy:
„Und so Euer Ehren kam das 13 jährige Mädchen in mein Hotelzimmer…“

Das wird einen Richter bestimmt brennend interessieren, wer die beiden anderen waren, die den Account benutzt haben. Um dann den Beschuldigten wieder laufen zu lassen.,
Aber eines muss man ja anerkennen: Anwalt Solmecke, der Anwalt, dem Uploader vertrauen.

Kommentar von Watchdog:
„Kein Problem, Euer Ehren: Das waren Colonel Sugar und Skinny12!“

Kennst du die IPs von irgendwelchen Nicks!?

Kommentar von Fpuszy:
Nein, sollte ich?
Ich find nur die ganzen Erklärungen putzig, warum man es denn nicht gewesen ist.
Wer so klug war sich mit deutscher Mail zu registrieren, der hat bestimmt auch seine Provisionen auf sein Sparkassen Konto überweisen lassen. Absender Share-Online, Cyando oder Cloudzer. Versteuert wurden die Einnahmen mit Sicherheit auch :wink:

Kommentar von Valli:
ja und die sind alles indizien aber keine beweise dazu kommt das wohl kaum einer so viel tausend euro im monat gemacht hat das es steuerlich einen grossen einfluss hast

Kommentar von Psychotikus:
Ehrlich gesagt verstehe ich nicht so ganz wie man jemanden über seine Emailadresse überführen kann. Mal angenommen man ist nicht ganz dumm und nutzt einen Anbieter bei dem man keine Daten angeben muss wie Posteo und dazu einen VPN. Wie soll man da irgendwas nachverfolgen können? Und was spielt das für eine Rolle aus welchem Land der Anbieter kommt`? Der VPN verschleiert das doch sowieso.

Kommentar von Gast1:
Was ich nicht verstehe ist folgendes: Eine HD ist nur zulässig wenn ein Tatverdacht im „gewerblichen Ausmaß“ vorliegt. und als „gewerblicher Ausmaß“ gilt der 1. Upload aber nur dann wenn es in der „verkaufsrelevanten Phase“ stattfindet die unter eineinhalb jahren der VÖ liegt. Wenn jetzt jemand DJ Mixe angeboten hat und die quasi nie zu verkauf standen da diese nicht offiziel existieren dann ist doch der „gewerbliche Ausmaß“ garnicht gegeben. das Würde daraus schließen das der Auskunftsanspruch nach § 101 Abs. 9 UrhG garnicht zulässig war und alles andere unter einem Beweisverwertungsverbot liegen würde. sehe ich das richtig?

Kommentar von Psychotikus:
spielt das eine Rolle? Offenbar haben sie ja entsprechende Personen festgenommen. Oder meinst du man hat einfach ins Blaue gestürmt? Kann ich mir nicht vorstellen. Da werden ganz explizite Daten geflossen sein.

Btw würde ich mich auch nicht immer auf Gesetzesgrundlagen oder son Quatsch stützen. Die Gerichte und Anwälte sind, wenn es drauf ankommt, nicht weniger korrupt als die Szene selbst. Solange es alles nach außen hin noch vertretbar ist.

Kommentar von Gast1:
klar hat man ins blaue gestürmt. denn einfach die ips zu ermitteln, eine hd zu machen ohne die uploads zu recherchieren ist unzulässig. das meinte ich. wenn ich auf ner trompete ein solo spiele und das anbiete und meine ip nicht verschlüssele dann habe ich in erste linie „musik“ angeboten wo ich erstmal beweissen muss da ich der urheber bin. für die gvu war das aber dann grund genug den „uploader“ für das „musikstück“ heimzusuchen.

Kommentar von Psychotikus:
Glaub ich wie gesagt kaum. Denke die haben da iwo ihr schwarzes Schaf sitzen das genügend Infos weitergeleitet hat bis man genug hatte um die HD zu erwirken. Eine HD ohne Zulassung macht doch garkein Sinn. Damit machen sie sich selsbt kriminell aber mehr auch nicht. Und ob die gesammelten Beweise dann überhaupt was werd sind… ka

Kommentar von Gast1:
Naja ich kann’s dir eben nur sagen dass es genau so passiert ist.

Kommentar von Psychotikus:
Und woher nimmst du diese Erkenntnis?

Kommentar von Gast1:
Aus erster Hand, da bei meinem bekannten eine HD stattgefunden hat. und ich alle uploads kenne die von ihm getätigt worden sind.

Kommentar von Psychotikus:
Achso und du meinst die GVU und ihre Justizleute erklären den Festgenommenen was alles im Hintergrund abgelaufen is oder was? Musst noch ne Menge lernen :wink:

Kommentar von Gast1:
Es geht eben um den Vorwurf der im Schreiben steht. Alles andere interessiert nicht.

Kommentar von Psychotikus:
Der Artikel ist eine Sichtweise. Was hinter den Kulissen wirklich abgeht wissen wir aber alle nicht. Das weiß nur die GVU. Klar vllt war es ein Stoß ins Blaue. Ich gehöre nur nicht zu den Leuten die Andere für Idioten halten blos weil sie auf der anderen Seite stehen. Dazu ist der Vater meiner Freundin selbst Richter und weiß daher wie manche Juristen so arbeiten. Grundsätzlich zweifel ich erstmal alles an… besonders die Dinge die öffentlich verkündet werden. Genaueres zu den Beschlüssen erfahren wir zb auch nicht. Wird bestimmt auch seinen Grund haben.

Kommentar von Valli:
ich meine wenn ein uploader seine 500 euro macht im monat sein kosten abzieht und gewinn nicht versteuert ist das keine grosse sache und es werden nicht viele dabei sein die 2000 euro oder mehr gemacht haben … daher ist steuerhinterziehung da keine grosse strafsache ausser sie haben über 50k steuern hinterzogen dazu müssten aber paar k im monat gemacht haben und diese auf lange sicht nicht versteuert haben

Kommentar von Valli:
ja ist auch besser so uploader sind halt kleine fische

Kommentar von Valli:
du arbeitest ja nicht .de da zahlt ja sowieso weniger steuern lol