digitalcourage sammelt Unterschriften der Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung. Bei dem Ansturm sind heute die Server zusammengebrochen.
Der Verein digitalcourage sammelt ab sofort Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern, die sich ebenfalls gegen die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung wehren wollen. Die Datenschützer bemängeln, das Gesetz entspreche nicht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). In Anbetracht des immensen Ansturms ist vorhin der Server der Webseite über die Verfassungsbeschwerde zusammengebrochen.
Jeder kann die Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung unterzeichnen
Wenn es nach dem Willen der Großen Koalition geht, soll die Vorratsdatenspeicherung jetzt so geräuschlos und zügig wie möglich über die Bühne gebracht werden. Nach der gestrigen Sitzung des Rechtsausschusses hat man das Thema auf die Agenda der Bundestagssitzung am Freitag gesetzt. Mit den Stimmen der Abgeordneten von CDU/CSU und SPD wird es bei der Abstimmung über die Wiedereinführung wohl keine Hürden geben. Da sich die Politiker nicht von ihrem Anliegen abbringen lassen, wird momentan erneut von Rechtsanwalt Meinhard Starostik eine Verfassungsbeschwerde vorbereitet. Eine ausführliche Stellungnahme des Berliner Rechtsanwalts bezüglich des VDS-Entwurfs ist als PDF hier verfügbar.
Starosik hatte bereits 2008 im Auftrag des AK Vorrat die Verfassungsbeschwerde gegen die vorherige Fassung der Vorratsdatenspeicherung eingereicht. Damals hatten knapp 35.000 Menschen die Verfassungsbeschwerde mit unterstützt. 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht das damalige Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig und nichtig erklärt.
Fünf Minuten Zeit übrig?
Auch jetzt kann man sich ohne Jurastudium aktiv an der Verfassungsbeschwerde beteiligen. Die Unterzeichnung kostet einen nur fünf Minuten. Umso mehr Menschen unterschreiben, umso größer ist das politische Gewicht dieses Vorhabens. Und umso schlechter kann die Politik dieses Projekt totschweigen. Renate Künast und Andrea äußerten öffentlich, der Gesetzentwurf sei nicht mit den Vorgaben des EuGH und des Bundesverfassungsgericht konform. Darüber müssten auch früher oder später die Gerichte in Karlsruhe und Luxemburg entscheiden.
Wer die Verfassungsbeschwerde gegen die geplante Vorratsdatenspeicherung online unterstützen möchte, kann dies gerne hier tun.
Tarnkappe.info