Kommentare zu folgendem Beitrag: Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung angelaufen
Kommentar von ITaliban:
Und doch hat die Koalition die Vorratsdatenspeicherung abgesegnet und das Gesetz dazu verabschiedet.
Also Deutschland hat garnichts gelernt. Zeigt nur mal wieder was für eine Marionette dieses Land doch ist.
Kommentar von Hartmut:
Na das ist doch toll, wenn sich damit die Aufklärungsquote im besten Fall um 0,006 Prozentpunkte erhöht, oder? Ich fühl mich schon wesentlich sicherer! Besonders süß finde ich die Aussage, dass es den Mailverkehr in keinster Weise beeinflusst. Aha! Ist doch völlig egal, wenn man mit den ganzen anderen Daten ein umfängliches Bild konstruieren kann. Egal ob es stimmt oder auch nicht!
Mal schauen wie viele Anschlussinhaber, in Zukunft, dann Post bekommen, weil sie was gemacht haben sollen, wovon sie eigentlich gar keine Ahnung haben.
Zukünftig kann man dann auch auf Briefumschläge verzichten und beim Versenden von Waren, etc. sollte die Sachen einfach nur mit einer Schnur umwickeln.
Kaum ausreichend Fachleute an der Hand haben, noch auf diese hören, aber solche Hirnfürze verabschieden, ist wirklich „TYPISCH DEUTSCH“, leider.
Kommentar von max:
Echt eine Schweinerei, wie die mit den Bürgerrechten umgehen. Den einzigen denen das bringt ist den Abzockern (Fommer, RSCH etc.).
Kann mir einer erklären, wie die an die Anschlussinhaber kommen, wenn die Daten doch angeblich nur bei schweren Straftaten rausgegeben werden dürfen? Das passt für mich nicht zusammen…
Gott sei Dank gibts ovpn und perfect privacy.
Ich surfe nur noch mit ovpn. Dann können die Wichser mich mal am Arschl lecken und die Speicherung bringt denen garnichts
Kommentar von ITaliban:
Glaubst du es ist wirklich schwer für einen Anwalt sich über ein Gericht die Erlaubnis zu holen?
Es ist recht einfach für einen Anwalt. Mit der Erlaubnis muss der Internet Service Provider dann die Daten über den Anschlussinhaber raus geben.
Schon im Streaming Fall damals… Da hat das Gericht nicht mal die Anfrage für die Erlaubnis überprüft, wie es später raus kam. Bei der Untersuchung wurde dann festgestellt, dass die Anfrage nicht gesetzlich korrekt war und somit garnicht vom Gericht durchgewinkt werden durfte.
Zum Glück hat dieser gewisse Anwalt seine Zulassung verloren.
Kommentar von max:
Dann sind das doch alles Heuchler hoch 1000…
Wieso wird dann geasagt, dass die Daten nur bei schweren Straftaten rausgegeben werden dürfen? Ist doch Verarschung…
Volksverarschung nenne ich sowas.
Kommentar von Benno P.:
Warum? Das ist eben Politik. Meine mich an eine Statistik zu Auskunftsersuchen zu Zeiten der „alten“ gekippten VDS zu erinnen. In über 90% der Fälle handelte es sich um vermeindliche Urheberrechtsvergehen, nur ca. 7% waren Straftaten (vermutlich eher Fälle von Betrug und Beleidigungen). Noch Fragen?
Die Stimmungsmache erinnert doch stark an die von Frau NochDr. von der Leyen auf Ü70-Wählerfang im ländlichen Raum, wo dann ständig von den „armen Kindern“ die Rede war, um diese ominöse KiPo-Internetsperre durchzusetzen. Faktisch hätte diese Sperre weder Kinder vor Missbrauch schützen können, noch wäre sie für einen Menschen mit IQ > 88 ein Hindernis. `Als Opposition konnte man dem Geschwafel auch nicht widersprechen ohne gleich als Kinderf!**** darzustehen.
Die VDS hat aber auch etwas Gutes: Endlich wird deutlich, was die Regierung von seinem Volk hält. Stichwort: Generalverdacht.