Weil der Schweizer CCC eine gefälschte E-Voting-Seite aufgebaut hat, um auf einen Fehler hinzuweisen, wurde man vom Kanton Genf abgemahnt.
Indem der Schweizer CCC eine gefälschte E-Voting-Seite aufgebaut und ins Netz gestellt hat, wollte er auf eine existierende Sicherheitslücke im E-Voting-System des Kantons Genf hinweisen und zugleich demonstrieren, wie unsicher E-Voting ist: Es besteht die Möglichkeit Stimm- und Wahlberechtigte auf eine gefälschte E-Voting-Website umzuleiten, gab Rechtsanwalt Martin Steiger vor wenigen Tagen bekannt.
Die Reaktion des für das E-Voting-System verantwortliche Kanton Genf ließ nicht lange auf sich warten: Anstatt das E-Voting zu stoppen, bekam der Chaos Computer Club (CCC) eine Abmahnung. Michèle Righetti, Staatskanzlerin in Genf, führte darin aus, der CCC-CH hätte auf seiner gefakten Webseite Wappen von diversen Kantonen, einschließlich Genf, verwendet. Man verstoße damit gegen Art. 28 vom Wappengesetz (WSG).
Abmahnung als besonderes Dankeschön?
Ein weiterer Vorwurf wurde wegen dem «Vergehen gegen den Volkswillen» gemäß dem 14. Titel des Schweizer Strafgesetzbuches (StGB) formuliert mit der Begründung, „der CCC störe die betreffenden Volksabstimmungen und untergrabe das Vertrauen der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger in das Schlussergebnis.“
Für RA Martin Steiger kommt dieses Vorgehen einer „verkehrten Welt“ gleich. Er schreibt. „Der Kanton Genf wirft jenen, die demonstrieren, dass E-Voting unsicher ist, vor, das Vertrauen in die direkte Demokratie zu untergraben. Man könnte meinen, E-Voting werde (alleine) dadurch vertrauenswürdig, dass man nicht über die Unsicherheit von E-Voting spricht.“
Warnung vor E-Voting-System
Der Kanton Genf, der das E-Voting-System in Eigenregie entwickelt hat, gab bekannt, dass die vom CCC-CH aufgedeckte Sicherheitslücke intern schon längerfristig bekannt sei. Bislang habe man wohl noch keine Anomalien bei der Durchführung des Abstimmungsprozesses feststellen können. Nach eigenen Angaben überwache man das Voting-Portal in der Weise, dass man es angeblich bemerken würde, sollten zu viele Wähler auf eine fremde Webseite umgeleitet werden. Doch genau das ist ja passiert.
Der Schweizer CCC rät indes dazu, zu den herkömmlichen Stimmenabgaben in Papierform zurückzukehren. Papierwahlen seien im Gegensatz zum E-Counting (E-Voting-System) „einfach und robust„.
Update
Wie der SRF berichtet, verzichtet der Kanton Genf jetzt doch auf seine elektronische Abstimmungsplattform. Der Genfer Staatsrat entschied vor wenigen Tagen, keine weiteren Investitionen in das revisionsbedürftige System zu tätigen. Angeblich sollen sicherheitsrelevante Aspekte der E-Voting-Systeme dabei keine Rolle gespielt haben. Die Entscheidung sei nur aus finanziellen Gründen gefallen sein, hieß es.
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