Darknet, Auftragsmord
Darknet, Auftragsmord
Bildquelle: kalhh, Lizenz

Darknet-Auftragsmord-Bestellung endet für Frau im Gefängnis

Eine 51-jährige Frau aus Tampa wurde zu sechseinhalb Jahren Gefängnis verurteilt, weil sie versucht hatte, einen Killer im Darknet anzuheuern.

US-Bezirksrichter am US-Bezirksgericht für den mittleren Bezirk von Florida, Steven Merryday, befand die 51-jährige DeAnna Marie Stinson aus Tampa, Florida, für schuldig einen Auftragsmord im Darknet geordert zu haben. Ein Auftragskiller sollte die Ehepartnerin von Stinsons früherer Lebensgefährtin töten. Dafür muss Stinson nun für sechseinhalb Jahre hinter Gitter. Danach seien drei Jahre überwachte Freilassung vorgesehen. Das Gericht forderte Stinson außerdem auf, dem Opfer 11.403,22 USD als Entschädigung und eine Geldstrafe von 1.000 USD zu zahlen. Stinson hatte sich am 19. Januar 2022 schuldig bekannt. Darüber informierte das US-Justizministerium.

Laut Gerichtsdokumenten hätte sich Stinson am 24. Juni 2021 einen Account auf einer Darnet-Site angelegt, die ihren Kunden angeblich Auftragsmorde anbot. Bereits am Tag darauf übermittelte Stinson ihren „Auftrag“. Darin verpflichtete sie einen Auftragskiller, einen „Schnellschuss in Südflorida“ zu übernehmen, um die Ehepartnerin ihrer früherer Lebensgefährtin zu töten.

Bitcoin-Überweisung sollte als Bezahlung dienen

In dem Auftrag gab Stinson den Namen des Opfers, ihre Adresse und ein Foto des Opfers an. Zwischen Juni und Juli 2021 schickte Stinson vier weitere Aufträge. Sie tätigte fünf Bitcoin-Transaktionen im Gesamtwert von 12.307,61 $, um das beabsichtigte Opfer ermorden zu lassen. Während dieser Zeit schickte Stinson wiederholt Nachrichten an die Administratoren der Website und an die angeblichen Auftragskiller, in denen sie darum bat, den „Job“ so schnell wie möglich abzuschließen.

In einer solchen Nachricht bat sie darum, die Tat nicht zu Hause auszuführen. „Jeder andere Ort ist in Ordnung. Muss im Juli fertiggestellt werden – vorzugsweise zwischen dem 5. und 11. Juli.“ Sie bot zudem einen Bonus an, falls der Auftrag bis zu einem bestimmten Datum abgeschlossen sei. Als Stinson von den Administratoren der Website keine Statusaktualisierung erhalten hatte, bat sie am 31. Juli 2021 darum, dass die Administratoren den Auftrag jemandem neu zuweisen, der bereits in der Vergangenheit solche Order erledigt hat, da sie die Sache so schnell wie möglich erledigt haben will.

Darknet-Auftragsmord-Bestellung lenkt Aufmerksamkeit des FBI auf sich

Allerdings zogen Stinsons kriminelle Aktivitäten die Aufmerksamkeit des FBI auf sich. Laut Anklagedokumenten in dem Fall machten Mitglieder einer investigativen Medienorganisation am 30. Juli eine Beweisaufnahme für Stinsons Bemühungen auf der Darknet-Website und teilten dies dem FBI mit. Die Strafverfolgungsbehörden besorgten sich infolge Aufzeichnungen über ihr virtuelles Devisenkonto. Die Aufzeichnungen zeigten, dass Stinson Bitcoin an die Darknet-Website zum Anheuern eines Auftragskillers gezahlt hatte.

Daraufhin nahm ein FBI-Agent Kontakt zu Stinson auf. Er gab vor, als verdeckter Auftragskiller für die Darknet-Site zu arbeiten. In einem aufgezeichneten Telefongespräch bestätigte Stinson ihm, dass sie das Opfer töten lassen wollte. Sie erklärte sich bereit, dem verdeckten Ermittler zusätzliches Geld per Bitcoin zu schicken, damit die Transaktion nicht zurückverfolgt werden konnte. Am 13. September 2021 schickte Stinson 350 Dollar in Bitcoin an den verdeckten Ermittler, damit dieser einen Revolver kaufen konnte, um den Mord auszuführen.

Darknet-Site für Auftragsmorde entpuppte sich als Fake-Site

Wie The Tampa Bay Times weiterführend berichtet, zeigte die stellvertretende US-Anwältin Lisa Thelwell vor Gericht Screenshots von der Darknet-Website. Bannerfotos sollten bereits auf den Zweck des Boards hinweisen. Sie zeigten demnach eine verbrauchte Patronenhülse, einen Mann unter einer Kapuze verdeckt mit Pistole und andere bedrohliche Bilder. Eine Seite mit Preisen führte des Weiteren die Mindest- und Durchschnittskosten für verschiedene Handlungen auf. Demgemäß war „Tod durch Erschießen“ mit mindestens 5.000 US-Dollar gelistet. „Tod durch Scharfschützen“ kostete sogar 20.000 Dollar. „Beating“ war hingegen schon für 2.000 Dollar zu haben. Trotz ihres finsteren Marketings stellte sich die Darknet-Website dann jedoch lediglich als Fake heraus.

Alibi sollte von Mordauftrag ablenken

FBI-Agenten bestätigen, dass Stinson in der von ihr für den Auftragsmord geplanten Zeit, eine Woche auf Hawaii verbrachte. Sie konnten ihre Bitcoin-Überweisungen mit einer auf Hawaii ansässigen IP-Adresse verknüpften. Einige der anderen Transaktionen waren mit einer IP-Adresse verbunden, die Stinsons Wohnung zugeordnet war. Die Behörden verbanden zudem einige der Kryptowährungsüberweisungen auf das Konto der angeblichen Hitman-Darknet-Website mit Überweisungen von einer in den USA ansässigen Bitcoin-Börse. Dies war mit Stinsons Privatadresse, Führerschein, ihrer offensichtlichen E-Mail, ihrem Geburtsdatum, ihrer Sozialversicherungsnummer und ihrem Selfie verbunden. Darüber berichtete oxygen.com.

Die Staatsanwaltschaft forderten eine neunjährige Haftstrafe. Dies entspricht dem oberen Ende dessen, was die Bundesrichtlinien vorschlagen. US-Bezirksrichter Steven Merryday wies hinsichtlich des Urteils auf die Schwierigkeit hin, die richtige Strafe zu formulieren. Er teilte mit, er verurteile tatsächlich zwei Personen, da Anwälte zwei verschiedene Versionen derselben Person beschrieben.

Die Beschuldigte: zwei Seelen wohnen, ach, in ihrer Brust

Eine stellte die hochgebildete Geschäftsfrau dar, die sich stark in ihrer Kirche engagierte und liebevolle und unterstützende Eltern und Freunde hatte. Stinsons Eltern und Freunde nahmen an der Anhörung teil. Sie sagten dem Richter, Stinson habe einen Master-Abschluss in Rechnungswesen, leite ihr eigenes Finanzdienstleistungsgeschäft und sei Finanzchefin ihrer Kirche. Die andere war eine Frau, für die ein Staatsanwalt Worte wie „kalkulierend“ und „dreist“ formulierte, um ihre wiederholten Bemühungen zu schildern, jemanden zu töten.

Bundesverteidiger Alec Hall wandt sich an den Richter mit den Worten aus einem Zitat von William Congreve, einem englischen Dramatiker und Dichter der Restaurationszeit, „Die Hölle kennt keine Wut wie die einer verschmähten Frau“. „Ich denke, das ist in diesem Fall passiert.“

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.