Umfrage zum Urteil des LG Bochum, wonach weitaus höhere Schadenersatzzahlungen als bisher bei Urheberrechtsverletzungen fällig werden.
Umfrage der Woche: Vor kurzem berichteten wir über das Aufsehen erregende Urteil vom Landesgericht Bochum vom 13.11.2014 zu Schadenersatz für Urheberrechtsverletzungen. Demnach werden weitaus höhere Strafzahlungen als bisher (50 Euro) fällig: für Filme 600 Euro, Spiele und Software 1.000 Euro, pro Musiktitel 100 Euro.
LG Bochum: Filesharing wird teuer
Eine neue Woche, eine neue Umfrage. Selbst wenn dieses Urteil erst mal nur im Einflussbereich des LG Bochum relevant ist, wurde hiermit eine Marke gesetzt. An der werden sich möglicherweise bundesweit Gerichte orientieren. Zumal das LG Bochum ähnlichen Urteilen vom LG Saarbrücken und Hamburg folgte.
Nach Angaben von rka Rechtsanwälte machten die Richter „unmissverständlich klar, dass die durch Filesharing entstandenen Schäden für die Rechteinhaber erheblich seien.” Interessant ist der Zusatz, dass dies ohne weitere oder vertiefende Prüfung angemessen sein soll. Der Kölner Jurist Christian Solmecke hält Pauschalen grundsätzlich für „bedenklich“. Er fragt sich, ob sich diese Rechtsprechung an anderen Gerichten durchsetzt.
Wir fragen euch Leser: ist das Urteil korrekt? Umfrage
Und wenn ja – auch in dieser Höhe?
Hier die Umfrage:
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Tarnkappe.info