Kommentare zu folgendem Beitrag: Umfrage der Woche: Teures Filesharing - korrektes Urteil?!
Kommentar von Danilo:
Hätte eigentlich noch teurer ausfallen müssen!
Kommentar von mario:
„Filme 600 Euro, Spiele und Software 1.000 Euro, pro Musiktitel 100 Euro.“
eine musiktitel als mp3 kostet ca. 1,- oder 1,30 euro. dafür dann 100,- euro strafe?
ein spiel kostet ca. 50,- euro. je nach plattform unterschiedlich und variierend.
und software wird allgemein mit spielen gleichgesetzt? und dafür dann 1000,- euro?
filme kosten auch nicht viel. aktuelle kinofilme ca. 10,- euro. und dann 600,- euro strafe?
wo genau ist denn da die verhältnismäßigkeit?
„Interessant ist der Zusatz, dass dies ohne weitere oder vertiefende Prüfung angemessen sein soll“
das ist nicht gerechtfertigt/angemessen in meinen augen.
Kommentar von ak:
Dass die Anwälte nicht verhungern müssen ?
Kommentar von ak:
sorry hätte eine Antwort auf Danilos Post werden sollen.
Kommentar von mario:
geht ja nicht alles an die anwälte.
Kommentar von sirnobody:
Nö, nur höchstens 99,99 % ,das ist ja nicht alles–ihr vergesst dabei das diese miesen Rechtsverwehrter sich selbst genau wie Gangster verhalten. Den darf man gar nichts glauben, viele von denen mahnen erst ab und besorgen sich vom Rechteinhaber ein Mandat-nach dem Motto : beauftrage mich, dann bekommst du ein kleines Stück vom Kuchen ab. Eigentlich müssen diese übelen Rechstverwerter zunächst beauftragt und vom Auftraggeber auch bezahlt werden–dies geschieht hier jedoch nicht ! Das ist rechtswiedrig, wenn auch nicht beweisbar ! Miese Verbrecher sind das, schlimmer als die Burschen, die sie jagen und ausplündern–die richtig Großen Fische erwqischt doch sowieso keiner, also das ist nix weiter als die Generalerlaubnis zur Abzocke ! Armes Deutschland, mit deiner völlig durchgeknallten Justiz !
Kommentar von mario:
du hast jederzeit das recht dazu, dich selber zu vertreten ^^
Kommentar von Guest:
Ick durfte damals och 703 Euro zahlen.Und dit für nen Scheiß Game was ick nach 3 Minuten wo icks hatte eh wieder löschte weils mir net gefallen hat.Aber habe die Sache Sportlich genommen.Weil ehe se mich damals erwischten hatte ick sicher Games/Filme usw im wert von über 2000 Euro gesaugt.Daher habe ick trotzdem Plus gemacht.Aber saugen tue ick trotzdem nimmer.Weil Filme /Serien kann man sich och Legal im Inet anschauen (Youtube) und kostenlose Online Games gibts och genug.Daher hat saugen für mich an Atraktivität eingebüßt.
Kommentar von John Sinclair:
Mario, du solltest aus Sicht der Rechteinhaber denken. Es ging in dem Urteil um das Anbieten (P2P, Torrent, etc.), nicht ums pure Runterladen.
Ein Lied kostet 1 Euro, sagst du. 100 Euro kostet es anschließend bei der Abmahnung.
Man geht also wohl davon aus, dass ein Titel ca. 100 mal von dir „angeboten“ wird, während du ihn selber runterlädst.
Dasselbe kannst du auf Filme, Spiele und Software runterbrechen. Das passt schon in der Relation.
Einzig die Frage bleibt offen: Warum 100 mal? Ist das rein realistischer Wert?
Kommentar von John Sinclair:
Why?
Kommentar von John Sinclair:
Was als Laie böse nach hinten losgehen kann.
Zudem muss ja jemand dem Solmecke seinen neuen Porsche finanzieren.
Kommentar von mario:
ich denke man erkennen dass ich über torrent gesprochen habe
„Man geht also wohl davon aus, dass ein Titel ca. 100 mal von dir „angeboten“ wird, während du ihn selber runterlädst.“
das würde ich aber noch mal überdenken. weil man kann nicht einfach von irgendwas ausgehen und davon die strafe abhängig machen. wenn du was bei torrent anbietest, (als bsp. ein lied) haben sie nur deine ip und andere daten als beweis (datum, uhrzeit usw.).
wie viele leute tatsächlich von dir geladen haben, können die schließlich nicht beweisen. ich denke die 100,- euro sind einfach nur eine strafe dafür, dass du es überhaupt erst angeboten hast.
die frage meinerseits war eben: warum gerade 100,- euro?
wenn man von dem faktor 100 ausgeht, dann müsste ein spiel also 5000,- euro strafe kosten, und ein film ca. 1000,- euro.
software allgemein gleichzusetzen halte ich für fragwürdig. weil es software unterschiedlichster art gibt, ebenso preislich.
ich weiß nicht wie ich es noch anders erklären soll. aber wie du vielleicht siehst stimmt die relation eben nicht!
klar muss man an die rechteinhaber denken. mir ist auch klar, dass ein spiel in der entwicklung viel teurer ist, als ein musiktitel.
dennoch würde mich interessieren, wie die auf diese summen gekommen sind.
Kommentar von mario:
ja das stimmt. allerdings muss man dazu sagen, dass es im internet mittlerweile eine menge vorlagen gibt, wie man eine abmahnung abändert. da muss man sich nicht zwangsläufig einen anwalt nehmen.
und so lange sowas nicht per einschreiben kommt, würde ich da gar nicht erst drauf reagieren.
Kommentar von John Sinclair:
Ich bezog das nicht auf eine popelige Unterlassungserklärung, denn um die ging es in diesem Fall nicht.
Es geht hier um das oben genannte Urteil eines Landgerichts.
Vor einem Landgericht kann man sich nicht selbst vertreten. Es gilt Anwaltspflicht. Damit der fleißige Anwalt seinen Porsche auch endlich mal wieder volltanken kann.
Kommentar von John Sinclair:
Könntest du denn 6 Monate später das Gegenteil beweisen? Dass zum Beispiel nur 5 weitere Nutzer deine geteilten Daten in Anspruch genommen haben?
Kommentar von mario:
kann man das aus deinem posting herauslesen? wohl eher nicht!
denn du hast nur „Was als Laie böse nach hinten losgehen kann. ;)“ geschrieben.
als antwort darauf, dass man sich eben selber vertreten kann!
Kommentar von mario:
darum geht es doch überhaupt nicht!
es geht darum, dass du es überhaupt erst angeboten hast!
Kommentar von Danilo:
Damit die Spasten es sich merken und Nachahmer abgeschreckt werden.
Kommentar von John Sinclair:
Welchen Sinn soll das machen?