Buchpreisbindung, Mädchen, Buch, Monopolkommission
Buchpreisbindung, Mädchen, Buch, Monopolkommission

Sondergutachten der Monopolkommission: Fällt die Buchpreisbindung?

Die Monopolkommission will ein Ende der Buchpreisbindung erreichen, da unveränderliche Preise für Bücher den Wettbewerb behindern.

Am 29. Mai 2018 hat die Monopolkommission, ein unabhängiges Beratungsgremium der Bundesregierung, ihr SondergutachtenDie Buchpreisbindung in einem sich ändernden Marktumfeld“ vorgelegt und das mit einer klaren Ansage: Sie spricht sich für eine Abschaffung der Buchpreisbindung aus. Bisher legen deutsche Verlage die Preise ihrer Bücher selbst fest. Das wird mit der Buchpreisbindung geregelt. Nun stellt ein Gutachten der Monopolkommission diese Regelung in Frage. Fällt in Folge die Buchpreisbindung?

Was ist die Buchpreisbindung?

Die Buchpreisbindung stellt laut Wikipedia eine gesetzliche oder vertragliche Preisbindung für Bücher und ähnliche Produkte dar, die Verlagen vorschreibt, für jedes Buch einen unveränderbaren Preis festzusetzen. Dieser bekannt gegebene Preis gilt in Folge als Festpreis für alle Letztverkäufer, wie Buchhandlungen, als verbindlich. Das heißt, er darf weder unter- noch überschritten werden. Die Buchpreisbindung gibt es in Deutschland seit 120 Jahren.

Bislang hielt man das Verfahren für gerechtfertigt und begründete es damit, „dass dem Buch als Kulturgut eine Sonderstellung zukomme und die Buchpreisbindung ein vielfältiges Buchangebot sowie eine flächendeckende Versorgung durch kleinere Buchhandlungen gewährleiste.“ Vom Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) wurde die Buchpreisbindung 2009 damit für zulässig erklärt. Der Buchwert des „Kulturgutes Buch“ lässt sich also somit nicht nur durch Angebot und Nachfrage bestimmen. Jedoch sind Bücher aber letztlich auch eine Ware, mit der sich Gewinne erzielen lassen. Auch aus diesem Grund wird die Vorgabe einer Preisbindung immer wieder kritisiert.

Gutachten der Monopolkommission stellt Festpreise für Bücher infrage

Nun jedoch stellt die Monopolkommission die Festpreise bei Büchern mit diesem Gutachten infrage mit einem Verweis auf ein im Jahr 2016 ergangenes Urteil, in dem der EuGH die Unvereinbarkeit der deutschen Arzneimittelpreisbindung mit der europäischen Warenverkehrsfreiheit festgestellt hat. Das EuGH befand, dass eine Festlegung einheitlicher Abgabepreise, Versandapotheken im EU-Ausland benachteilige und somit den freien Warenverkehr in der EU beschränke.

Bereits unmittelbar nach dem EuGH-Urteil 2016 hatte Achim Wambach, Chef der Monopolkommission, schon ein Ende der Buchpreisbindung erwartet: „Die Entscheidung des EuGH deutet darauf hin, dass auch die von der Monopolkommission kritisierte und kürzlich auf E-Books erweiterte gesetzliche Buchpreisbindung nicht mehr ohne Weiteres zu halten sein dürfte. Die Buchpreisbindung beschränkt den freien Warenverkehr in ähnlicher Weise wie die Preisbindung für Arzneimittel“, wies Wambach in der „Rheinischen Post“ hin.

In ihrem aktuellen Sondergutachten erkennen die Ökonomen den Schutz des Kulturgutes Buch zwar immer noch als grundsätzlich kulturpolitisches Ziel an, jedoch wäre es fraglich, ob sich objektiv belegen ließe, dass die Buchpreisbindung einen kulturpolitischen Mehrwert generieren würde, der den mit ihr verbundenen Markteingriff auch rechtfertige, zumal das kulturelle Schutzziel „Kulturgut Buch“ gar nicht klar definiert sei. Außerdem hält das Gremium einen möglichen Wettbewerbsnachteil für möglich, der dann eintreten würde, falls es im Buchhandel eine ähnliche Situation gäbe wie derzeit bei den Apotheken, nämlich genau dann, wenn der EuGH eine Entscheidung fällt, die dafür sorgt, dass ausländische Händler, darunter auch Amazon, die Preisbindung unterlaufen können, während sich inländische weiter daran halten müssen.

Buchhandlungen verlieren so oder so

Zudem verlangsame die Buchpreisbindung den Strukturwandel im stationären Buchhandel. Die Buchhandlungen verlieren trotz Preisbindung kontinuierlich Marktanteile, vor allem zugunsten des Onlinebuchhandels. Das zeigt auf, dass die Buchpreisbindung den Struktur- und Funktionswandel auf allen Vertriebsstufen lediglich verlangsamen, aber nicht verhindern könne. Des Weiteren wird dadurch die Entstehung von großen Buchhandelsketten, die Preise drücken könnten, verwehrt. Die Ökonomen sehen in der Buchpreisbindung eine Markteintrittsbarriere. Denn sie blockiere, dass durch günstige Bücher neue Kundengruppen erschlossen würden. Und auch ein vielfältiges Buchangebot hinge keineswegs von einer Preisbindung ab, wie man in anderen Ländern sehen könne.

Sondergutachten von vielen Seiten kritisiert

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, der Interessen der Verlage, der Buchgroßhändler und der Buchhändler vor Ort vertritt, kritisiert an dem Sondergutachten, dass es lediglich zum Großteil veraltete wissenschaftliche Studien auswerte und gänzlich auf eigene Erhebungen aktueller Marktdaten verzichte. Anders als die Monopolkommission halten sie eine Übertragbarkeit des EuGH-Entscheids zur Arzneimittel-Preisbindung auf den Buchmarkt nicht für gegeben. „Der Erwerb von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist nicht mit dem von Büchern vergleichbar. Die Märkte funktionieren vollkommen unterschiedlich. Die von den Richtern in Bezug auf den Arzneimittelbereich vertretene Auffassung, ausländische Versandhändler hätten Wettbewerbsnachteile gegenüber Händlern in Deutschland, trifft beim Handel mit Büchern nicht zu“, verdeutlicht Hauptgeschäftsführer Alexander Skipis den Unterschied. Der Börsenverein hat ein eigenes Gutachten in Auftrag gegeben. Das werde im nächsten Jahr vorliegen und es soll die Bedeutung der Preisbindung hervorheben.

Empfehlung der Monopolkommission macht fassungslos

Weitere Kritik folgte von Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU): „Die Empfehlung der Monopolkommission macht mich fassungslos“, sagte Grütters. Sie sieht darin eine Unterhöhlung jahrelanger Bemühungen. „Das Angebot und die Breite des Kulturgutes Buch in Deutschland zu fördern und den unabhängigen Buchhandel und die Verlage als Garanten in ihrer Vielfalt zu schützen.“ Sie gab an, sich weiterhin mit aller Kraft für den Erhalt der Buchpreisbindung einzusetzen.

Helge Malchow, Leiter des Verlags Kiepenheuer & Witsch meint zu Deutschlandfunk Kultur: „Die Vorschläge, die jetzt von der Monopolkommission gemacht werden, beruhen auf Annahmen, die hanebüchen sind“. Falls die Forderungen der Monopolkommission so eintreten würden, befürchtet Malchow. „Wir werden einen Buchmarkt erleben, der auf zwei bis drei Ketten schrumpft und weite Teile der Buchhandlungslandschaft werden verschwinden. Und zwar innerhalb eines Jahres!“ Allerdings glaube er jedoch nicht an die Verwirklichung dieser Idee. „Ich kenne auch die kulturpolitischen Sprecher der meisten Parteien im Bundestag. Und nach allen Gesprächen bin ich sicher, dass das zurückgewiesen wird.“

Laut Aussage von Johannes Haupt bei Lesen.net hätte der Fall der Preisbindung: „wirklich gravierende Auswirkungen allerdings tatsächlich nur für den stationären Buchhandel, während gerade im Digital-Bereich Autoren, Leser und Verlage schon heute höchst preisflexibel agieren. […] Hier sind regelmäßige Preisaktionen schon heute ein gewohntes Bild in den E-Book Stores.“

Bildquelle: Pezibear, thx! (CC0 1.0 Public Domain)

Tarnkappe.info

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.