Ein Richter liest ein Dokument
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Bildquelle: AllaSerebrina, Lizenz

Quad9: Verfahren um CannaPower-Sperrung spitzt sich zu

Sony will den DNS-Resolver Quad9 zur Sperrung von CannaPower verpflichten. Doch dieser steht weiter für ein faires und freies Internet ein.

Nachdem Sony vor dem Landgericht Hamburg einen ersten Sieg im Verfahren gegen den DNS-Resolver Quad9 um die Sperrung von CannaPower eingefahren hat, geht es nun mit einem Hauptverfahren in Leipzig weiter. Das daraus folgende Urteil wird wegweisend sein und auch viele andere Organisationen betreffen. Denn es geht um nicht weniger als um ein faires und freies Internet.

Der erste Etappensieg gegen Quad9 ging an Sony

Ende 2021 erwirkte Sony Music Entertainment vor dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung, die den Schweizer DNS-Resolver Quad9 dazu verpflichtet, den Zugang zu der auch in Deutschland sehr beliebten und mittlerweile 23 Jahre alten Piratenseite CannaPower zu sperren. Bereits zuvor war die Webseite Gegenstand einer freiwilligen Sperrungsvereinbarung, die Rechteinhaber und Internetanbieter unterzeichnet hatten, wie TorrentFreak berichtet.

Quad9 Logo
Quad9, ein öffentliches DNS-Resolver-Netzwerk

Doch Quad9 wehrte sich gegen die einstweilige Verfügung. Unter dem Vorwand, die Entscheidung schaffe einen gefährlichen Präzedenzfall, reichte der DNS-Resolver beim Gericht eine Berufung ein. Die Stiftung betonte dabei ausdrücklich, dass sie Piraterie nicht gutheiße. Doch man sei der Ansicht, dass die Durchsetzung von Sperrmaßnahmen über Drittvermittler einen Schritt zu weit gehe. Jedoch war das Landgericht Hamburg anderer Auffassung. Der Einspruch scheiterte.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte gibt Rückendeckung

Doch damit wollte sich Quad9 nicht geschlagen geben und versprach, den Rechtsstreit fortzusetzen. Nachdem Sony nun ein Hauptverfahren vor dem Landgericht Leipzig eingeleitet hat, bekommen beide Seiten die Möglichkeit, weitere Beweise und Gutachten vorzulegen.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hatte bereits Anfang August angekündigt, Quad9 in dem Verfahren unterstützen zu wollen. Sie „will mit dem Verfahren verhindern, dass die Musikindustrie unter dem Deckmantel des Urheberrechts gemeinnützige Dienste wie Quad9 verdrängt und die Informationsfreiheit im Netz einschränkt.

„Die Vermutung liegt nahe, dass die Musikindustrie gezielt gegen einen besonders kleinen, spendenfinanzierten Dienst klagt, um einen Präzedenzfall für weitreichende Sperrverpflichtungen zu schaffen. Das ist eine Gefahr für ein freies und faires Internet.“

Felix Reda, Leiter des Projekts control copyright der GFF

Auch Quad9 befürchtet, dass Rechteinhaber andere DNS-Resolver im Falle eines Sieges von Sony zu ähnlichen Sperrmaßnahmen verpflichten.

„Für den Fall, dass Quad9 nicht obsiegt, könnte ein sehr gefährlicher Präzedenzfall geschaffen werden, der viele weitere Ebenen des Internetmodells bedrohen könnte, das bis zum Nutzer und bis zur Wurzel (des Namensraums) reicht.“

Quad9

Das Hauptverfahren ist wegweisend und betrifft nicht nur Quad9

Das Hauptverfahren in Leipzig bietet erstmals auch anderen Unternehmen und Experten die Möglichkeit, sich zu beteiligen. Es bleibt also zu hoffen, dass neben der GFF noch weitere Organisationen dem DNS-Resolver Rückendeckung geben und weiterhin für ein offenes und freies Internet einstehen. Denn eines ist klar: Egal wie das Urteil ausfällt, es wird am Ende auch viele andere Dienste betreffen.

„Wir sind der festen Überzeugung, dass rekursive DNS-Dienste der falsche Ort für solche Sperren sind und dass dieser Fall nicht nur Quad9 oder die Interessen unserer Nutzer gefährdet – er birgt die Gefahr, dass die Grundlagen eines freien und offenen Internets in Europa und weltweit erschüttert werden.“

Quad9

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Über

Marc Stöckel hat nach seiner Ausbildung zum IT-Systemelektroniker und einem Studium im Bereich der technischen Informatik rund 5 Jahre als Softwareentwickler gearbeitet. Um seine technische Expertise sowie seine Sprachfertigkeiten weiter auszubauen, schreibt er seit dem Sommer 2022 regelmäßig Artikel zu den Themenbereichen Software, IT-Sicherheit, Datenschutz, Cyberkriminalität und Kryptowährungen.