CannaPower
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Bildquelle: Sunny

CannaPower vs. Sony Music Entertainment

CannaPower ist der Grund, warum Sony Music gegen Quad9 vorgeht. Das Urgestein zeigt sich auf Nachfrage allerdings wenig beeindruckt.

Während sich CannaPower in gewohnt weihnachtlicher Stimmung zeigt, geht das Tauziehen zwischen dem DNS-Resolver Quad9 und Sony Music Entertainment weiter.

Nun bestätigt sich, was viele schon seit längerer Zeit vermuten. Bei der Domain, welche der bekannte Schweizer DNS-Anbieter blockieren soll, handelt es sich um Deutschlands wohl bekannteste Piratenseite.

CannaPower: Im Fadenkreuz der Sony Music Entertainment

Dass Deutschlands wahrscheinlich älteste noch aktive Piratenseite der Musikindustrie ein Dorn im Auge ist, muss man, glaube ich, niemandem mehr erklären. Der Prüfungsausschuss der Clearingstelle Urheberrecht hatte bereits Anfang dieses Jahres beschlossen, dass Deutschlands Internet Provider (ISPs) CannaPower blockieren müssen.

Mitglieder der CUII sind u. a. die Internet-Provider 1&1, Vodafone Deutschland, Telekom Deutschland, die Telefónica Germany und last, but not least die Mobilcom Telecom GmbH. Kunden dieser Internet-Provider werden also jetzt oder zumindest sehr bald von der Sperre betroffen sein.

Lars Sobiraj

Diese sogenannten Netz- oder Provider-Sperren gehen Sony Music Deutschland aber anscheinend nicht weit genug. Denn klar, diese Sperre zu umgehen ist nicht schwer. Und so hat es auch nicht lange gedauert, bis man bei CannaPower entsprechend reagiert hatte.

Eine Anleitung zur Umgehung der Sperre war schnell zu finden

CannaPower
Anleitung – CannaPower DNS-Sperre umgehen

Fast zeitgleich mit der angekündigten Provider-Sperre konnte man bei CannaPower bereits eine mehr als nur ausführliche Anleitung zur erfolgreichen Umgehung einer Provider-Sperre finden. Hierbei sollte man anmerken, dass CannaPower, Quad9, in dieser Anleitung mit keinem Wort erwähnt hatte.

Quad9 und Sony Music Entertainment vor Gericht

Warum Sony sich ausgerechnet den alternativen DNS-Anbieter Quad9 ausgesucht hat, ist also auf den ersten Blick nicht wirklich ersichtlich. Aber wahrscheinlich wollte man sein Glück zuerst bei einem kleinen Anbieter versuchen.

Denn sicherlich ging man bei Sony und der Hamburger Medienkanzlei Rasch, davon aus, von einem kleinen und finanziell nicht so gut aufgestellten Anbieter wie Quad9 weniger Gegenwehr zu bekommen.

Die Hamburger Medienkanzlei Rasch Rechtsanwälte hat sich für ihre Aktion ausgerechnet den kleinsten öffentlichen DNS-Resolver im Web, Quad9, ausgesucht.

Lars Sobiraj

Unklar war bis vor kurzem allerdings, um welche illegale Piratenseite es sich denn nun wirklich handelt. Noch Mitte des Jahres haben wir daher vermutet, dass es sich um ddl-music.to handeln könnte.

CannaPower will sich nicht unterkriegen lassen und zeigt wenig Verständnis

Beim Urgestein CannaPower zeigt man sich allerdings auch von diesem Versuch der Blockade unbeeindruckt. Unverständnis gegen das Vorgehen von Sonys Anwälten gegen Quad9 zeigt man aber auch hier.

Das ist schon starker Tobak. Vor allem, weil wir Quad9 nie wirklich empfohlen hatten. Aber das ist wieder typisch für die milliardenschwere Musikindustrie. Wir hatten uns schon fast gedacht, dass es dabei auch um uns gehen könnte. Ändern wird sich dadurch für uns aber nicht viel. Auch, wenn es uns sicherlich leidtut, dass Quad9 unverschuldet in die Schusslinie geraten ist.

Teammitglied von CannaPower

Ob Quad9 der richterlich verordneten Sperre bereits nachgekommen ist, kann man trotz eines entsprechenden Statements in einer Presseerklärung, auf den ersten Blick leider nicht erkennen.

Über

Sunny schreibt seit 2019 für die Tarnkappe. Er verfasst die wöchentlichen Lesetipps und berichtet am liebsten über Themen wie Datenschutz, Hacking und Netzpolitik. Aber auch in unserer monatlichen Glosse, in Interviews und in „Unter dem Radar“ - dem Podcast von Tarnkappe.info - ist er regelmäßig zu hören.