Fotograf Robert Kneschke vs. LAION e.V.
Fotograf Robert Kneschke vs. LAION e.V.
Bildquelle: lightsource, Lizenz

LAION-KI-Datensatz: Löschforderung bedingte horrende Anwalts-Rechnung

Die Löschung seiner Bilder aus einem LAION-KI-Datensatz verlangte der Fotograf Robert Kneschke. Stattdessen erhielt er eine 900-€-Rechnung.

Anhand der Website „Have I Been Trained?“ fand der Fotograf Robert Kneschke einen KI-Datensatz, der u.a. auch Links auf eine Vielzahl seiner eigenen Bilder enthielt. Diesen stellte der gemeinnützige Verein LAION e.V. (Large-Scale Artificial Open Network) u.a. für das Training von Stable Diffusion bereit.

Kneschke forderte daraufhin das Entfernen der betreffenden Links zu seinen Fotos. Statt dem Ersuchen nachzukommen, konfrontierten die Verantwortlichen den Fotografen mit einer saftigen Anwaltsrechnung. Aktuell reichte er eine Klage beim Landgericht Hamburg ein auf Unterlassung einer von ihm angenommenen Urheberrechtsverletzung.

Bereits im Februar dieses Jahres stieß Robert Kneschke auf einen KI-Datensatz, welcher u.a. auch eigene Bilder enthielt. Auf seiner Blogseite teilte er mit, dass er dabei auf ein Projekt stieß, das die Künstler Mat Dryhurst, Holly Herndon und Jordan Meyer ins Leben riefen.

Have I Been Trained? liefert Aufschluss über KI-Trainings-Datensatz

Wusste bisher kaum jemand, welche Bilder ein für das Training von KIs bereitgestellter Datensatz enthielt, so änderte sich das durch deren Website „Have I Been Trained?“. Hier ließ sich nach konkreten Bildbeschreibungen suchen. Die Ergebnisse legten zugleich Links zu Bildern des KI-Datensatzes offen.

LAION 5B heißt beispielsweise eines dieser Datenpakete. Gemäß Kneschkes Angaben umfasst es immerhin „ca. 5,85 Millarden („5,85 Billions“ im Englischen, daher 5B) Datensätze“.

Wie zahlreiche andere Rechteinhaber vor ihm, wurde auch Kneschke auf „Have I Been Trained?“ fündig. Er schreibt, dass er schon nach einer kurzen Stichprobe aus seinem Portfolio gleich „haufenweise Bilder“ von sich finden konnte. Hauptsächlich auch solche Werke „mit Wasserzeichen aus den Bildagentur-Portfolios, aber auch von Kundenseiten oder Webseiten, die selbst illegal Bildersammlungen anbieten“.

Vorgewarnt durch einen Berufskollegen, der für eine Löschaufforderung gleichfalls eine erhebliche Anwaltsrechnung kassierte, stellte Kneschke am 13.02.2023 selbst eine entsprechende Anfrage via E-Mail an LAION e.V. Er verlangte darin, seine „Werke aus dem Trainingssatz zu entfernen“. Als Urheber wollte er nicht, dass seine Bilder zu KI-Trainingszwecke benutzt werden. Dieses Ansinnen lehnte LAION e.V. jedoch ab.

Die Antwort kam prompt. Bereits am Folgetag traf eine E-Mail von der Hannover Anwaltskanzlei „Heidrich Rechtsanwälte“ im Auftrag von LAION e.V. ein. In dem Schreiben heißt es, LAION e.V. „unterhält lediglich eine Datenbank, die Links zu im Internet öffentlich abrufbaren Bilddateien enthält“. Demgemäß „existieren bei unserer Mandantin schlicht keine Bilder, die gelöscht werden könnten“.

Löschaufforderung an LAION e.V. brachte teuere Anwalts-Rechnung

Wie aus einem Folgebeitrag Kneschkes hervorgeht, erhielt er eine Anwalts-Rechnung über 887,03 Euro wegen fälliger Schadensersatzleistung. Die Kosten begründeten die Juristen mit einer ungerechtfertigten Forderung seinerseits. Das jedoch will der Fotograf nicht auf sich beruhen lassen. Heise informierte darüber, dass er nun am 27. April 2023 beim Landgericht Hamburg eine Klage „auf Unterlassung der von ihm behaupteten Urheberrechtsverletzung“ einreichte.

Gerichtsurteil soll Klarheit schaffen

Kneschke möchte nun quasi stellvertretend für die gesamte Branche ein Urteil zu seinem Fall erwirken. Seiner Meinung nach stünde ihm zumindest eine Vergütung als Urheber seiner Werke zu, da diese nachweislich zum KI-Training Verwendung fanden. Kneschke kommentierte dazu:

„Ein Schelm, wer Böses dabei denkt, dass zufällig einer der Gründungsmitglieder des Vereins, Richard Vencu, bei der Firma Stability AI arbeitet.“

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.