Cannabisgesetz, Cannabisanbau
Cannabisgesetz, Cannabisanbau
Bildquelle: Richard T, Lizenz

Cannabisgesetz verlangt umfangreiche Datenspeicherung

Das Cannabisgesetz wird die Anbauvereine zu einer umfangreichen Datenerhebung verpflichten. Wer das nicht tut, riskiert hohe Geldstrafen.

Noch ist nicht endgültig geklärt, ob das Cannabisgesetz (CanG) wirklich kommen wird. Der Bundesrat könnte verhindern, dass es bereits im April inkraft tritt. Außerdem prüft die CSU derzeit, ob sie gegen die geplante Teillegalisierung klagen will. Doch die Pläne der Bundesregierung haben auch massive Probleme beim Thema Datenschutz zur Folge.

Anbauvereine müssen laut Cannabisgesetz viele Daten speichern

Die Anbauvereinigungen müssen jede Menge Informationen festhalten, wem sie wann wie viel Cannabis gegeben haben. Dazu kommt der durchschnittliche THC-Gehalt und die Speicherpflicht der Daten von mindestens fünf Jahren. Außerdem müssen die Anbauvereinigungen zustimmen, dass man sie mindestens alle 12 Monate ausführlich überprüft. Die Behörden haben laut dem Cannabisgesetz sogar das Recht, alle Daten über den Konsum zu kopieren und für zwei Jahre zu behalten.

Konsumdaten dürfen an andere Behörden übermittelt werden

Außerdem wird es ihnen erlaubt sein, die Daten an andere Behörden zu übermitteln. Sobald ein Verdacht auf eine Straftat besteht, ist dies bereits als Grund für die Datenweitergabe ausreichend. Einen Richtervorbehalt sieht das Cannabisgesetz nicht vor. Es gibt auch keine Eingrenzung des Datentransfers auf einen bestimmten Personenkreis. Von daher werden die Behörden ungebremst Daten übertragen können, sobald ein Verdacht auf Missbrauch besteht.

Datenerhebung ist für Anbauvereine absolutes Neuland

Die Vorgaben waren für Betreiber von Restaurants und Gaststätten ganz ähnlich während der Corona-Pandemie. Doch für die gewerblichen und privaten Betreiber der Anbauvereine ist das noch Neuland. Wer auch immer dort verantwortlich sein wird, muss sich umfassend mit den gesetzlichen Vorgaben auseinandersetzen, die schon jetzt für Ärzte und Apotheken im Umgang mit Betäubungsmitteln gelten.

Wer die Vorgaben missachtet, muss mit empfindlichen Geldbußen rechnen. Die Datenschutzbehörden haben schon jetzt auch ohne Cannabisgesetz mehr als genug zu tun. Fraglich, wie man den Prüfpflichten in Zukunft vollumfänglich nachkommen will.

Das Cannabisgesetz stellt sich letztlich selbst infrage

Viele werden die massenhafte Speicherung ihres Konsumverhaltens allerdings als Killer-Kriterium ansehen und lieber auf den legalen Bezug verzichten. Ihr Schwarzmarkthändler um die Ecke muss keine Daten erfassen, weswegen es unklar ist, wie hoch die Akzeptanz der Konsumenten sein wird. Illegale Dealer können künftig sogar den Datenschutz als Verkaufsargument nutzen, während die Anbauvereine sehr viel dafür tun müssen, um sich nicht strafbar zu machen.

Andererseits ist es nachvollziehbar, dass die Vereine laut Gesetz das THC nicht unprotokolliert und ungeprüft abgeben dürfen.

Lars Sobiraj

Über

Lars Sobiraj fing im Jahr 2000 an, als Quereinsteiger für verschiedene Computerzeitschriften tätig zu sein. 2006 kamen neben gulli.com noch zahlreiche andere Online-Magazine dazu. Er ist der Gründer von Tarnkappe.info. Außerdem brachte Ghandy, wie er sich in der Szene nennt, seit 2014 an verschiedenen Hochschulen und Fortbildungseinrichtungen den Teilnehmern bei, wie das Internet funktioniert.