Cannabis-Urteil
Berliner Landgericht sprach Cannabis-Urteil
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Cannabis-Drogenhandel im Darknet sorgte für lange Haftstrafen

Zu einem Millionengeschäft entwickelte sich der Cannabis-Handel einer Berliner Familie. Dies hatte lanjährige Haftstrafen zur Folge.

Das Berliner Landgericht verurteilte den 31-jährigen Dennis D. zu sieben Jahren Haft und seinen 63 Jahre alten Vater, Götz D., wegen Beihilfe zu dreieinhalb Jahren Haft.

Damit blieb das Urteil nur knapp unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Diese plädierte für acht beziehungsweise fünf Jahre Haft. Den Verdächtigen legte man bandenmäßigen und bewaffneten Cannabis-Drogenhandel an Abnehmer im gesamten Bundesgebiet in nicht geringer Menge zur Last. Darüber berichtete die Berliner Zeitung.

Vor dem Berliner Landgericht musste sich aktuell eine Berliner Familie verantworten. Als Bandenchef galt dabei der 31-jährige Sohn. Mitangeklagt waren zudem seine 63 Jahre alten Eltern sowie zwei weitere Männer im Alter von 30 und 33 Jahren.

Für die beiden Mitangeklagten, die Dennis D. beim Cannabis-Versand als Läufer für den Post-Einwurf in Briefkästen unterstützen, sprach das Berliner Landgericht zwei Jahre und acht Monate Haft beziehungsweise ein Jahr und acht Monate auf Bewährung aus.

Gegen die Mutter, die vermutlich beim Befüllen der Versandpackungen half und zudem für die Geldwäsche sorgte, verhandelt man separat. Das Verfahren gegen sie hat das Gericht gleich kurz nach Prozessbeginn aus gesundheitlichen Gründen abgetrennt.

Familiere Bandenabrede über Marihuana-Handel führte zu Verurteilung

Die Vorsitzende Richterin führte am Freitag aus, Vater und Sohn haben mit dem Cannabis-Drogenhandels-Geschäft im Darknet einen möglichst hohen Gewinn erzielen wollen. Götz D. habe seinem Sohn bei seinen illegalen Geschäften „mit Rat und Tat zur Seite gestanden“, ihn dazu motiviert, noch mehr Gewinn herauszuholen, schloss die Richterin. Mit seinen Eltern habe Dennis D. eine „Bandenabrede“ gehabt.

Dazu hätte der 63-Jährige noch eine eigene Cannabisplantage in Oberfranken betrieben. Auch damit wollte er „gewinnbringend Handel treiben“. In seinem Besitz befanden sich drei Schusswaffen. Für Dennis D. ordnete die Richterin wegen Drogenkonsums die Unterbringung in einer Entzugseinrichtung an.

THC, Cannabispflanze

Das Gericht setzte sich ins Bild darüber, dass Dennis D. Mitte 2021 mit dem Cannabis-Handel startete. Aus der elterlichen Wohnung im Ortsteil Steglitz heraus zog er das Geschäft auf zur Begleichung seiner Schulden. Dabei verkaufte er anfänglich rund 160 Gramm pro Tag und steigerte den Verkauf im Verlauf zu täglich eineinhalb Kilogramm.

Laut Anklage soll er über 60.000 Drogensendungen verschickt und damit einen Millionenbetrag erlangt haben. Aufgrund einer vorherigen Verurteilung befand er sich zunächst im offenen Vollzug, dann folgte Bewährung.

Gesamtumsatz aus Cannabis-Drogenhandel belief sich auf ca. 4,8 Mio. Euro

Der geschätzte Gesamtumsatz aus dem Drogengeschäft soll dabei über sieben Darknet-Shops mit dem Verschicken von Marihuana erzielt worden sein. Er liegt bei rund 4,8 Millionen Euro. Die Anklage ging davon aus, dass man den Nachschub für den Drogenhandel durch die professionelle eigene Cannabis-Aufzuchtanlage orderte.

Die Ermittlungen nahmen ihren Anfang zum Fall, nachdem Mitarbeiter in einem Postverteilzentrum auffällige Briefe entdeckten. Im Juni 2022 kam es dann zu einer Hausdurchsuchung. Die Ermittler stellten dort Drogen, Waffen, Munition sowie etwa 450.000 Euro Bargeld sicher.

Sowohl für den Vater, als auch für den Sohn gaben die Verteidiger zum Verhandlungsbeginn Erklärungen ab. Diesbezüglich gab der Sohn anfänglich zu Protokoll:

ab Mai 2021 mehrere Drogen-Onlineshops betrieben zu haben. Die Umsätze seien jedoch nicht annähernd so hoch gewesen wie von der Staatsanwaltschaft angenommen. Seine Mutter habe von seinen „wahren Aktivitäten nichts gewusst“.

Dem Vater habe er sich erst in der Schlussphase seines Handels anvertraut. Er selbst sei wegen seines Drogenkonsums verschuldet gewesen und habe Geld gebraucht.

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.