Zweimalige Drogenbestellung eines 35-Jährigen im Darknet zog die Aufmerksam der Polizei auf sich und führte letztlich zu einer Verurteilung.
Wegen zwei Darknet-Drogenbestellungen handelte sich ein 35-jähriger Mann aus Calbe eine Anklage mit anschließender Verurteilung ein. Die Gerichtsverhandlung fand dabei im Amtsgericht Schönebeck statt. Strafrichter Eike Bruns verurteilte den Mann infolge zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten, für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Ferner muss der Calbenser 600 Euro an das Magdeburger Kinderhospiz zahlen. Er trägt zudem die Kosten des Verfahrens. Darüber berichtete die Volksstimme in einem Bezahlartikel.
Ermittler fingen Darknet-Postsendungen ab
Nachweisbar soll der 35-Jährige zwischen Mai 2020 und Mai 2021 zweimal ein Amphetamin-Gemisch im Darknet bestellt haben. Einmal waren es 90 Gramm, das andere Mal 45 Gramm. Der Polizei gelang es, die Postsendungen in beiden Fällen abzufangen. Es folgte eine Durchsuchung der Wohnung des Mannes. Im Kühlschrank befanden sich dabei rund 60 Gramm Amphetamin-Gemisch, das die Beamten sicherstellten.
Anklage erfolgte beim Amtsgericht Schönebeck
„Wegen mehrerer Straftaten rund um Betäubungsmittel“ wie die Darknet-Drogenbestellungen legte die Staatsanwaltschaft danach Anklage beim Amtsgericht Schönebeck ein. Immerhin vergingen von der Wohnungs-Durchsuchung bis hin zur Eröffnung der Hauptverhandlung noch rund dreieinhalb Jahre. Vor Gericht zeigte sich der Mann in vollem Umfang geständig. Zudem war der Angeschuldigte bisher noch nicht straffällig in Erscheinung getreten. Beides rechnet ihm die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer positiv an.
Gleichfalls sprach zu Gunsten des 35-Jährigen, „dass es eben zweimal nur beim versuchten Erwerb geblieben ist und dass es keine Anzeichen darauf gebe, dass der Calbenser damit Handel treiben wollte.“ Allerdings wies die Staatsanwältin darauf hin:
„Aber wir sprechen hier nicht von weichen Drogen wie Cannabis“
Demgemäß plädierte sie auf „eine zehnmonatige Freiheitsstrafe, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden solle. Außerdem fordert sie, dass der Calbenser 500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen soll.“
Die Verteidigung zeigte sich weitgehend konform mit dieser Forderung, wies dazu aber noch auf die lange Verfahrensdauer hin. Somit wäre eine Bewährungsfreiheitsstrafe von sieben Monaten angemessen.
Letztlich fand Strafrichter Eike Bruns ein Mittelmaß. Er verurteilte den Angeklagten zu „einer Freiheitsstrafe von acht Monaten, für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Zudem muss der Calbenser 600 Euro ans Magdeburger Kinderhospiz zahlen und trägt die Kosten des Verfahrens.“