Landgericht Bonn verurteilt Darknet-Dealer
Landgericht Bonn verurteilt Darknet-Dealer
Bildquelle: fermate, Lizenz

Darknet-Dealer wegen Drogenhandels in 4.391 Fällen verurteilt

Das LG Bonn urteilte aktuell in einem Fall wegen Drogenhandels über das Darknet. Nach umfassenden Ermittlungen schnappte dann die Falle zu.

Vor der 7. Großen Strafkammer des Bonner Landgerichts musste sich ein Kfz-Meister aus Euskirchen rechtfertigen. Man legte ihm zur Last, über das Darknet in 4.391 Fällen mit Drogen gehandelt zu haben. Dabei soll er zwischen Oktober 2017 und September 2022 einen Umsatz von 223.000 Euro erzielt haben. Der Euskirchener wurde deshalb zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verurteilt.

Kfz-Meister geriet in den Fokus der Polizei

Einmal auf den Drogenverkäufer aufmerksam geworden, blieben die Ermittler an ihm dran. Konnten sie ihm zunächst noch nichts Konkretes nachweisen, sollte sich das mit dem Knacken seines Darknet-Accounts schnell ändern. Diesen hatte der Dealer unter einem Alias-Namen angelegt. Zunächst nahmen Ermittler sowohl aus Oldenburg als auch aus Köln Scheinkäufe bei ihm vor.

Mit Rundum-Überwachung zum Fahndungserfolg

Danach folgte eine Observation rund um die Uhr mit Kameras an Wohnung und Garage sowie Telefonüberwachung. Die Ermittler stellten dabei schnell fest, dass der Mann bei seiner Tätigkeit einem genauen Zeitplan folgte. Wie der Generalanzeiger mitteilte, so war der Mann immer montags, mittwochs und freitags wegen Drogenlieferungen im Einsatz.

Von Darknet-Kundenakquise über Garage zum Drogen-Versand

Von seiner Garage aus frequentierte der Dealer dabei stets einen bestimmten Briefkasten. Die Polizei filmte mit, wie der Mann wiederholt einen Stapel Briefe in unterschiedlicher Stückzahl einwarf. Schließlich reichten die Beweise für einen Durchsuchungsbeschluss der Garage aus.

Am 14. September 2022, dem Tag der Durchsuchung, fanden die Beamten gemäß Angaben des Generalanzeigers „in einem Kühlschrank neun Kilogramm Amphetamine, auch 22 versandfertige Postsendungen mit der Droge, dazu Feinwaagen und Vakuumier- und Portioniergeräte“. Für den 54-Jährigen klickten die Handschellen. Damit endete seine Drogenhändlerkarriere nach nunmehr fünf Jahren.

Beschuldigter zeigte sich geständig

Vor Gericht legte der Angeklagte ein umfassendes Geständnis ab. Er führte aus, dass er trotz behüteter Kindheit und Erfolg im Beruf als Kfz-Meister mit 3.400 Euro brutto im Monat dann doch letztlich als selbstständiger Fuhrparkmanager eines Bauunternehmens scheiterte. Von darauffolgenden Geldsorgen geplagt, beschloss der Euskirchener, in den Darknet-Drogenverkauf einzusteigen. Davon versprach er sich Abhilfe.

Ferner gab der Mann an, die Informationen für sein Vorhaben aus einem Fernsehfilm bezogen zu haben. Wie der illegale Darknet-Handel funktionierte, recherchierte er letztlich noch per Google nach. Gemäß Generalanzeiger „kaufte er probeweise eine kleine Menge Amphetamine zum Grammpreis von 70 Cent bis 1,30 Euro ein und bot sie dann über Untergrundforen zum Verkaufspreis von 5 Euro pro Gramm an“.

Mit seiner Geschäftsidee hatte er sofortigen Erfolg. Kunden strömten ihm zu, der Handel florierte. Darauffolgend orderte der Mann „von nun an ein bis zwei Kilogramm des Rauschgifts, überprüfte mit Testgeräten die Qualität – „man will ja keine Beschwerden haben“ – und verhökerte sie dann in aller Welt weiter“.

Getarnt als gewöhnliche Rechnungen mit Fantasie-Absenderadressen verschickte er die Bestellungen zu je 10 bis 40 Gramm weiter per Post. Über diverse Dienstleistungen ließ er sich die verdienten Bitcoins dann in reale Euros umwandeln.

Darknet-Drogenhandel mündet in fünf Jahren Gefängnis

Die Polizei konnte dem Mann 4.391 Fälle und einen damit erzielten Umsatz von 223.000 Euro nachweisen. Die 7. Große Strafkammer des Bonner Landgerichts befand für das Vergehen eine Freiheitsstrafe von 5 Jahren als schuld- und tatangemessen. Zudem muss er die Einnahmen zurückerstatten. Sein Haftbefehl wurde zunächst aufgehoben. Die Verhandlung konnte der Angeklagte „vorerst freier Mann verlassen“.

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.