Die CUII-Liste ist jetzt um zahlreiche Einträge kleiner, doch weiterhin werden gleich mehrere Seiten grundlos gesperrt.
Die deutschen Internet-Anbieter (ISPs) haben entsprechend der veränderten CUII-Liste 39 Netzsperren aufgehoben, weil sie unrechtmäßig sind. Basis war die Überprüfung des 17-jährigen Entwicklers Damian, der zahlreiche Webseiten vorfand, die zwar gesperrt waren, wo sich aber keine Urheberrechtsverletzungen verborgen haben. Das entsprach etwa einem Drittel aller DNS-Sperren der CUII.
CUII-Liste enthielt mehr als ein Drittel unrechtmäßiger Sperren
Beispielsweise auf der Domain burningseries.tw ist lediglich das Angebot sichtbar, dass man die Domain käuflich erwerben kann. Wieder andere Portale haben lediglich die Inhalte von Warez- oder Streaming-Portalen wie Burning Series geklaut, um darüber Abos von NordVPN etc. zu verkaufen. Sie behaupten, man habe ihre unrechtmäßige Sperre ebenfalls kürzlich außer Kraft gesetzt. Das ist aber gelogen.
Von 122 Webseiten waren 41 Seiten ohne Rechtsverletzung, und das schon mindestens seit einem Jahr. Die meisten Internet-Provider haben die meisten unrechtmäßigen Sperren schon deaktviert. Nur o2 hat sieben unrechtmäßige Sperren noch nicht abgeschaltet. Der neueste Eintrag der CUII-Liste erfolgte gegen das Live-Streaming-Portal TotalSportek.
Kein Richtervorbehalt, kein Gericht, kein Urteil
Die Clearingstelle Urheberrecht im Internet (CUII) ist für die Prüfung der Websperren zuständig. Die Antragsteller müssen im Vorfeld nachweisen, dass sie alles Erdenkliche getan haben, um die Betreiber oder den Webhoster etc. einer Seite dazu zu bewegen, die rechtsverletzenden Inhalte zu entfernen. Wenn die Bundesnetzagentur (BNetzA) im Anschluss der Sperre zustimmt, empfiehlt die CUII dann, den Internetanbietern, die betroffenen Seiten unerreichbar zu machen. Die Berichte der Zusammenkünfte sind teilweise geschwärzt, das Ganze erscheint wenig transparent. Mitglieder sind sowohl Internetanbieter als auch diverse Rechteinhaber.
Eine Gerichtsverhandlung, Beschluss oder Richtervorbehalt gibt es in diesem Zusammenhang nicht. Auch erscheint es in dem Zusammenhang pikant, dass die leitenden Mitarbeiter der ISPs sowohl Mitglieder als auch die ausführenden Organe der Sperren der CUII-Liste sind. Die Umsetzung der „Empfehlungen“ geschieht stark verzögert. So verabschiedete man Ende April die Sperre von TotalSportek, die Durchführung startete aber erst Mitte September.
Damian entdeckte kürzlich, dass die CUII gerade dabei beschäftigt ist, ihre eigene Liste aufzuräumen. Die ISPs hätten mehrere Domains nacheinander entsperrt. Eine regelmäßige Prüfung, ob die Sperren begründet waren, hat nicht stattgefunden. Wie Netzpolitik.org berichtet, verlässt man sich da lieber auf Hinweise von außen, also aus der Bevölkerung. Doch wie soll man die Rechtmäßigkeit von Sperren überprüfen, wenn man nicht technikaffin ist? Ohne Proxy oder VPN* kann man gar nicht sehen, welche Inhalte auf den betroffenen Seiten angeboten werden.
Leider ist die Online-Umsetzung der ersten CUII-Liste schon länger nicht mehr im Original einsehbar. Wer die Seite besuchen will, muss dafür die Wayback Machine benutzen.
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