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Lotto-Falle: Anwaltsschreiben birgt neue Betrugsmasche

Die Polizei warnt aktuell vor einem betrügerischen Anwaltsschreiben mit Vorgerichtlicher Mahnung bezüglich Euro Lotto-Dienstleistungsvertrag.

Die Polizeidirektion Neustadt/Weinstraße warnt vor einer neuen Betrugsmasche. Demgemäß gingen im Dienstbezirk der Polizei Bad Dürkheim Strafanzeigen betreffs einer vorgerichtlichen Mahnung ein. Versandt wurde dieses Anwaltsschreiben per Post durch eine Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in München. Darin behauptet man, die Empfänger hätten einen Dienstleistungsvertrag mit der „Euro Lotto Zentrale Eurojackpot 6/49″ abgeschlossen. Diesbezüglich fällige Gebühren wären noch zu begleichen.

Aber auch die Verbraucherzentralen Sachsen und Rheinland-Pfalz schlagen wegen einer Flut von eingehenden Anrufen in dieser Sache buchstäblich Alarm. Hier teilten die Anrufer mit, bei ihnen wäre ein Forderungsschreiben der Kanzlei „Schmidt und Kollegen“ zugegangen. Mittels Lastschrift sollen die Empfänger 289,50 Euro für einen abgeschlossenen Dienstleistungsvertrag mit Euro Lotto Zentrale Eurojackpot 6/49 entrichten.

Dieser wäre durch eine telefonische Anmeldung und die Angabe von persönlichen Daten zustande gekommen. Um den nötigen Druck zu erzeugen, droht die Kanzlei bei Nichtbezahlung der Forderung mit Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung durch Gerichtsvollzieher und Pfändung der Bezüge.

Zu begleichen wären die angeblichen Kosten mittels SePa-Mandat. Praktischerweise gleich im Schreiben mit enthalten waren das notwendige Formular für das SEPA-Lastschriftmandat sowie ein Kündigungsformular zur Kündigung des Euro Lotto-Vertrages. Durch Betrags-Begleichung könne man sich von dem Vertrag lösen.

Die Landespolizeiinspektion Erfurt informierte hierzu über einen besonders dreisten Fall. Demgemäß soll eine solche Abmahnung auch an einen seit mehreren Jahren verstorbenen Mann aus Sömmerda zugegangen sein.

Vorgerichtliche Mahnung stellt sich als Betrug heraus

Gemäß Verbraucherzentrale Sachsen wäre unter der im Schreiben angegebenen Rufnummer nur eine Mailbox erreichbar gewesen. Zudem seien die beiden aufgeführten Personen „Benjamin Kowalski und Michael Schmidt“ keine Mitglieder der Rechtsanwaltskammer München. Im Schreiben angegeben sind ferner weder eine Internetseite, noch eine E-Mail-Adresse.

Die Verbraucherzentrale rät

Claudia Neumerkel von der Verbraucherzentrale Sachsen klärt auf:

Auch wenn in den aktuellen Schreiben massiver Druck aufgebaut wird und mit Vollstreckungsbescheiden, Pfändungen und Zwangsvollstreckungen gedroht wird, sollten sich Betroffene nicht aus der Ruhe bringen lassen. Prüft man das Schreiben mit kühlem Kopf und möglicherweise einem Experten oder Vertrauten genauer, so stellt man schnell fest, dass kein solcher Vertrag abgeschlossen wurde. Weiteres deutliches Indiz für ein Fake-Schreiben ist die Häufung von Rechtschreibfehlern. Beim aktuell scheinbar weit verbreiteten Abzock-Versuch sollten Angeschriebene auf jeden Fall von einer Zahlung absehen und sich auch nicht die Mühe machen, eine Antwort zu verfassen.

Claudia Neumerkel

Jennifer Kaiser, Fachberaterin Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, ergänzt:

Das sind leere Drohungen. Eine Pfändung ist ohne einen rechtskräftigen Titel wie einen Vollstreckungsbescheid oder ein Gerichtsurteil nicht möglich. Dass es sich bei diesen Zahlungsaufforderungen um Betrug handelt, ist auch daran zu erkennen, dass der Brief keine konkreten Angaben zum vermeintlichen Gläubiger enthält. Betroffene sollten sich daher nicht einschüchtern lassen und die Forderung keinesfalls bezahlen.

Jennifer Kaiser

Tarnkappe.info

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.