Urteil: In Florida hat unlängst eine Richterin Bitcoin nicht als Währung anerkannt, die BTC gelten daher als normales Eigentum.
In einem Gerichtsverfahren in den USA, im US-Bundesstaat Florida, hat am 22.07.2016 die Richterin Teresa Pooler Bitcoin nicht als Währung anerkannt. Ein auf Geldwäsche angeklagter Website-Designer (Bitcoin-Händler) soll Bitcoin im Wert von 1.500 US-Dollar an einen verdeckt ermittelnden Polizeibeamten verkauft haben. Das Urteil: Es hat keine Geldwäsche stattgefunden, die Bitcoin gelten daher als normales Eigentum des Angeklagten und nicht als Währung.
Hintergrund des Urteils ist ein Verfahren, das bereits seit 2013 läuft. Der Angeklagte wurde beschuldigt, Bitcoin an Undercover-Polizeibeamte verkauft zu haben. Die Bitcoin sollen illegal erworben worden sein. Davon hätte der Mann ausgehen müssen. Die Anklage lautete daher auf Geldwäsche.
Ist der Bitcoin eine Währung?
Aufmerksam auf den Fall ist die Polizei durch eine Reihe von Indizien geworden, die als illegale Aktivitäten eingestuft wurden, wie ganztägige Verfügbarkeit des Verdächtigen, die Akzeptanz von Bargeld und der verwendete Fakename „Michelhack“. Ein undercover ermittelnder Polizeibeamter nahm daraufhin Kontakt zu ihm auf über seine Website zum Handel mit der virtuellen Währung. Bei einer ersten Kontaktaufnahme erklärte der Beschuldigte dem Polizeibeamten, dass er Bitcoin 10 Prozent unter Handelspreis erwerbe. Zudem verkaufe er diese fünf Prozent über Handelspreis.
Bei einem weiteren Treffen gab der Polizeibeamte an, mit den erhaltenen Bitcoin gestohlene Kreditkartendaten zu finanzieren. Er kaufte dann Bitcoin im Wert von 1.500 US-Dollar. Etwas später wollte der Polizeibeamte nun erneut Bitcoin im Wert von 30.000 US-Dollar erstehen und zugleich die besorgten Kreditkartendaten an den Angeklagten verkaufen. Soweit der Deal. Diese Zusammenkunft fand in einem von der Polizei überwachten Hotel statt. Der Angeklagte zweifelte allerdings die Echtheit des übergebenen Geldes an, bei dem es sich tatsächlich um Falschgeld handelte. Zu einer Überprüfung der Barmittel kam er allerdings nicht mehr. Man verhaftete ihn zuvor.
Die resultierende Anklage gegen den Beschuldigten im US-Bundesstaat Florida lautete auf Geldwäsche. Infolge der Einstufung von Bitcoin als Eigentum durch die Richterin kann jedoch keine Geldwäsche vorgelegen haben, da diese per se nur mit einer Währung möglich ist. Aus diesem Grund wurde die Anklage wegen Geldwäsche abgewiesen. Die Richterin stufte den Angeklagten zudem als Händler ein, der ähnlich einem Aktienhändler durch schwankende Marktpreise Gewinne erziele.
Fazit
Bitcoin (englisch für „digitale Münze“) ist zwar ein weltweit verwendbares dezentrales Zahlungssystem und der Name einer digitalen Geldeinheit, wobei Überweisungen von einem Zusammenschluss von Rechnern über das Internet mithilfe einer speziellen Peer-to-Peer-Anwendung abgewickelt werden, aber wie wird dieser Fakt vor Gericht bewertet?
Bereits im Jahr 2013 gab es ein Urteil dazu, es fiel jedoch gänzlich anders aus als dieses, denn es wurde da der Bitcoin sehr wohl als Währung eingestuft: Richter Amos Mazzant vom Östlichen Gerichtsbezirk von Texas entschied damals, dass die amerikanische Börsenaufsicht SEC (Security and Exchange Commission) das Verfahren gegen den Betreiber eines auf BTC basierenden Hedgefonds weiterführen kann, auch wenn dieser Fonds lediglich in der digitalen Welt existiere.
»Bitcoin ist eine Währung oder eine Form von Geld«, entschied hier der Richter: »Es ist offensichtlich, dass Bitcoins wie Geld benutzt werden können«, urteilte er, »Man kann mit ihnen Güter oder Dienstleistungen erwerben, und […] sie können auch für den Lebensunterhalt einzelner Personen eingesetzt werden. Die einzige Beschränkung für Bitcoins besteht darin, dass sie auf solche Plätze beschränkt sind, in denen sie als Währung akzeptiert werden. Darüber hinaus kann man sie aber auch in herkömmliche Währungen wie US-Dollar, Euro. Yen oder Yuan tauschen. Daher stellen Bitcoins eine Währung oder eine Art von Geld dar, und Anleger, die in BTCST investieren wollen, investieren Geld.« Investitionen in Bitcoins »erfüllen die Definition eines Anlagevertrages und sind als solche als Wertpapiere zu betrachten«, fügte der Richter hinzu.
Doch kein Geld?
Nun haben wir ein weiteres, allerdings aktuelles Urteil zum Thema Bitcoin. Dieses Mal gelten sie eben nicht als Währung. Die Richterin in Florida schmetterte den Fall vor Gericht ab mit der Begründung, BTC sei eben kein Geld. Das Urteil gilt zwar nur für den US-Bundesstaat Florida, könnte aber durchaus eine Vorbildwirkung auf weitere Entscheidungen haben. Oder geht es primär um das Thema Online-Trading, wie beispielsweise bei der Handelsplattform öl-profit.de ?
Ob Bitcoin nun als digitale Währung, als Handelsware, wie es die Commodity Futures Trading Commission sieht, oder wie im vorgestellten Fall als Eigentum zu bewerten ist, sorgt offenbar immer wieder erneut für Unklarheiten und eine baldige, generelle Klärung ist wohl auch nicht so schnell in Sicht.
Tarnkappe.info