EU-Geldwäscherichtlinie
EU-Geldwäscherichtlinie

EU-Geldwäscherichtlinie ändert einiges in der Finanzbranche!

In der Finanzbranche wird sich zukünftig einiges ändern aufgrund der neuen EU-Geldwäscherichtlinie. Unter anderem auch für Apple Pay.

In der Finanzbranche wird sich zukünftig einiges ändern aufgrund der deutschen Umsetzung der neuen EU-Geldwäscherichtlinie. So muss Apple demnächst seine Schnittstelle zu Apple Pay offenlegen. Des Weiteren werden 2020 auch BaFin-Genehmigungen in der Krypto-Branche erforderlich sein.

Apple muss Schnittstelle für Apple Pay offenlegen dank EU-Geldwäscherichtlinie

Nach der deutschen Umsetzung der neuen EU-Geldwäscherichtlinie muss nun auch Apple seine Schnittstelle für das Zahlungssystem Apple Pay offenlegen. Hierzulande hat der Bundestag die Richtlinie etwas abgeändert. Betreiber, die diese Schnittstelle nutzen möchten, müssen auch den Zahlungsdiensten Zugang zur eigenen Infrastruktur gewähren. Hinzu kommt noch, dass dies den Betreibern erst „gegen angemessenes Entgelt und unter Verwendung angemessener Zugangsbedingungen“ ermöglicht wird. In der Vergangenheit hat man mehreren Banken den Zugang zur Schnittstelle verwehrt. Probleme mit Apple hatten beispielsweise manche Volksbanken. Apple stellte an die Geldhäuser teils kuriose Anforderungen und wollte auch nur nach eigenem Ermessen den Zugang zur Schnittstelle bereitstellen.

BaFin-Genehmigung für Krypto-Branche erforderlich

Im neuen Gesetzestext zur Umsetzung der EU-Geldwäscherichtlinie heißt es:

„Kryptowerte im Sinne dieses Gesetzes sind digitale Darstellungen eines Wertes, der von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert wurde oder garantiert wird und nicht den gesetzlichen Status einer Währung oder von Geld besitzt, aber von natürlichen oder juristischen Personen aufgrund einer Vereinbarung oder tatsächlichen Übung als Tausch- oder Zahlungsmittel akzeptiert wird oder Anlagezwecken dient und der auf elektronischem Wege übertragen, gespeichert und gehandelt werden kann.“ 

Dieser Gesetzesbeschluss hat auch Auswirkungen auf Krypto-Börsen und Anbieter von Wallets. Das heißt, wer Kryptowährungen verwahrt, benötigt ab dem Jahreswechsel in Deutschland eine Lizenz der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Bestehende Anbieter müssen bis spätestens November 2020 einen entsprechenden Antrag bei der BaFin einreichen oder ihre Dienstleistung einstellen.

Die EU-Geldwäscherichtlinie lässt ab sofort auch zu, dass konventionelle Banken im Auftrag ihrer Kunden Kryptowährungen wie den Bitcoin, Monero etc. handeln und verwahren dürfen. Bisher bietet hierzulande fast kein Institut seinen Kunden den Kauf oder die Verwahrung von Digitalwährungen an. Durch die Gesetzesänderung taucht übrigens der Begriff „Kryptowert“ erstmals im deutschen Recht auf.

Foto Nattanan Kanchanaprat, thx!

Tarnkappe.info