Das Frankfurter Bankhaus Scheich veräußerte innerhalb einer Woche verschiedene beschlagnahmte Kryptowährungen im Wert von 100 Millionen Euro.
Im Auftrag des Landes Hessen und der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main verkaufte das Bankhaus Scheich beschlagnahmte Digitalwährungen in rekordverdächtiger Höhe. Die Privatbank veräußerte innerhalb einer Woche in einem eigens dafür entwickelten Verfahren verschiedene Kryptowährungen im Gesamtwert von rund 100 Millionen Euro. Diese hatten verschiedene hessische Behörden zuvor beschlagnahmt.
Bankhaus Scheich verwandelt kontaminierte in saubere Coins
Das Land Hessen als auch die Generalstaatsanwaltschaft darf die beschlagnahmten Coins nicht selbst veräußern. Dafür beauftragt man stets einen auf dieses Thema spezialisierten Finanz-Dienstleister. Dazu kommt eine weitere Problematik. Da die Kryptowährungen im Zusammenhang mit diversen Verbrechen standen, galten sie vor dem Verkauf als „kontaminierte Coins“. Deswegen konnte man sie nicht einfach auf einer der gängigen Krypto-Handelsbörsen handeln.
Behörden dürfen Coins nicht selbst handeln
Den Käufern der Crypto Assets teilte man zwar die Quelle der Vermögenswerte mit. Trotz der Herkunft aus illegalen Darknet-Geschäften und der vielfach hinterzogenen Einkommenssteuer, deklarierte man die Kryptowährungen gegenüber den neuen Eigentümern aber als „sauber„.
Böse Zungen behaupten, das Bankhaus Scheich habe eine staatlich erlaubte Geldwäsche in Höhe von 100 Millionen Euro durchgeführt, die die zuständige Staatsanwaltschaft und das Land in Auftrag gegeben haben. Das saubere Geldgeschäft zu Gunsten der Landeskasse soll auch künftig realisiert werden. Man begründete dafür eine langfristige Partnerschaft durch eine schriftliche Rahmenvereinbarung, die alle Handelspartner unterzeichnet haben.
Bankhaus Scheich sieht Verkauf als vielschichtes Projekt
Man sieht sich laut Boris Ziganke selbst als Unternehmen in einer führenden Stellung im Bereich der Krypto-Vermögenswerte. Nils von Schoenaich-Carolath, Managing Director Digital Assets und Leiter des Projekts, spricht in der Pressemitteilung von einem äußert vielschichten Projekt. Wichtig sei es gewesen, Rechtssicherheit herzustellen und das Problem der Geldwäsche zu beachten. Außerdem wollte das Bankhaus Scheich beim Verkauf von derart großen Werten nicht den Kurs der einzelnen Kryptowährungen beeinflussen. Die beschlagnahmten Wallets hat man deswegen sicher in einigen kleineren Tranchen verkauft.
Staatsanwaltschaft suggeriert, Kryptowährungen würden nur im Darknet benutzt
Oberstaatsanwältin Jana Ringwald, die das Projekt auf Seiten der Generalstaatsanwaltschaft vertritt, kommentiert den staatlichen Deal mit folgenden Worten: „Kryptowährungen sind das Zahlmittel der Cybercrime. Nicht nur ihre Sicherstellung erfordert ein professionelles Vorgehen, sondern auch ihre Verwertung. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das Bankhaus Scheich haben eine in Deutschland bislang einzigartige, marktgerechte und rechtssichere Lösung entwickelt, um derartig inkriminiertes Kryptovermögen wieder dem regulären Markt zuzuführen.“
Geldwäsche und Gefahr der Kursmanipulation
Neben dem Bankhaus Scheich kamen noch andere Berater zum Zug. Die rechtliche Begleitung des Projekts erfolgte durch die Hamburger Anwälte von YPOG um Daniel Resas.
„Es ist jedenfalls in Deutschland das erste Mal, dass es zu einer derart hochvolumigen Verwertung beschlagnahmter Kryptowerte gekommen ist. Das hat die Beteiligten nicht nur im Abverkauf vor große Herausforderungen gestellt.
Vor allem im Umgang mit den geldwäscherechtlichen Anforderungen der Handelsteilnehmer mussten wir praktisch Neuland beschreiten. Ich bin mir sicher, dass wir hier einen neuen Marktstandard für die Verwertung staatlich beschlagnahmter Kryptowerte geschaffen haben“, so Resas.
Früher war der Jurist Daniel Resas als selbständiger Berater zu wirtschaftlichen und rechtlichen Aspekten von Crypto Assets tätig.