Taschenrechner zeigt das Wort Nachzahlung
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Bildquelle: Pictograph, Lizenz

Vorsicht vor gefälschten Steuerbescheiden mit Zahlungsaufforderungen

Vorsicht vor gefälschten Steuerbescheiden mit Zahlungsaufforderungen ist angebracht. Betrüger versuchen so an Geld von Opfern zu gelangen.

Mit der Aufforderung, Einkommensteuer nachzuzahlen, verschicken zurzeit Kriminelle Post an Steuerzahler. Neu ist, dass die Täuschung nicht nur per E-Mail, sondern auch über klassische Briefpost an die Bürger erfolgt. Zur Vorsicht vor gefälschten Steuerbescheiden mit Zahlungsaufforderungen raten dabei bereits einige Finanzministerien der Länder.

In ganz Deutschland gehäuft gemeldete Fälle sorgen für Aufmerksamkeit

Gemäß einer Medieninformation des Finanzministeriums Thüringen kam es bereits im Oktober letzten Jahres in einigen Bundesländern zu mehreren Fällen von gefälschten Steuerbescheiden mit Zahlungsaufforderungen. Konkrete Fälle ereigneten sich dabei bisher in der Hansestadt Bremen, dem Freistaat Sachsen und Sachsen-Anhalt. Aktuell weist nun auch das Finanzministerium Brandenburg mit einer Warnung auf bei ihnen aufgetretene Fälle hin.

Behörden raten zur Vorsicht: Achtung vor gefälschten Steuerbescheiden mit Zahlungsaufforderungen

Gemäß Finanzministerium Brandenburg wirken die vermeintlichen Steuerbescheide nur auf den ersten Blick seriös. Sowohl der Name als auch die Adresse der Empfänger sind korrekt angegeben. Allerdings entpuppen sich bei genauerem Hinsehen bereits wichtige Angaben wie Steuernummer und Steueridentifikationsnummer als falsch und nicht zuordenbar.

Einher gingen die gefälschten Steuerbescheide mit einer Aufforderung zur Nachzahlung der Einkommensteuer per Überweisung innerhalb von nur einer Woche. Einige Betroffene zweifelten an der Echtheit und kontaktierten ihr zuständiges Finanzamt. Es stellte sich dann heraus, dass es sich um Fälschungen handelte.

Vorsicht vor gefälschten Steuerbescheiden mit Zahlungsaufforderungen
Vorsicht vor gefälschten Steuerbescheiden mit Zahlungsaufforderungen

In solchen gefälschten Steuerbescheiden erscheinen häufig unrichtige Absenderangaben wie „Finanzbehörden der Bundesrepublik Deutschland“ als eine nicht existierende Bezeichnung. Auch die angegebenen Telefonnummern und Faxnummern passen oft nicht zum jeweiligen Standort. Empfehlenswert ist es, neu erhaltene Steuerbescheide mit vorherigen abzugleichen, insbesondere die Steuernummern, Angaben zum Finanzamt sowie das Design des Dokuments.

Oftmals erwies sich auch eine angegebene Internetseite als falsch oder es fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung. Zudem könne die angegebene Kontoverbindung Hinweise auf Betrug geben, da diese meist keine legitime Bankverbindung der Steuerverwaltung ist.

Zusammenfassende Tipps bei Erhalt von Steuerbescheiden mit Zahlungsaufforderungen

Das Finanzministerium Brandenburg rät bezüglich der sich in Umlauf befindlichen gefälschten Steuerbescheiden mit Zahlungsaufforderungen:

  • Steuerbescheide immer aufmerksam prüfen, vor allem die persönliche Steuernummer und die Steueridentifikationsnummer genau abgleichen.
  • Bei Zweifeln an der Echtheit eines Steuerbescheids oder wenn kein Steuerbescheid erwartet wird, sollte beim örtlich zuständigen Finanzamt nachgefragt werden.
  • Schutz vor derartigen Betrügern bietet auch das kostenlose Portal der Steuerverwaltung Mein ELSTER. Dort kann in die elektronische Bekanntgabe des Steuerbescheids eingewilligt werden. Bescheide werden dann nicht auf dem Postweg übermittelt, sondern im ELSTER-Portal zum Datenabruf bereitgestellt.

Wer Zweifel hat, sollte sich mit dem Steuerbescheid an das zuständige Finanzamt wenden und im Betrugsfall zudem Anzeige bei der Polizei erstatten. Auf keinen Fall sollte man das geforderte Geld ohne vorherige Prüfung überweisen.

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.