Impfzertifikat
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Bildquelle: MarkRademaker, Lizenz

Impfzertifikat: Fälschung zog 18.000 Euro Strafe nach sich

Ein 55-jähriger Münchner legte am Münchner Flughafen ein gefälschtes digitales Impfzertifikat vor. Dafür zahlt er nun 18.000 Euro an Strafe.

Die Vorlage eines gefälschten digitalen Impfzertifikats bei einer Kontrolle am Münchner Flughafen ist einem Münchner Geschäftsmann teuer zu stehen gekommen. Eine dafür erhobene Strafgebühr von 18.000 Euro macht deutlich, dass denjenigen, die mit einem gefälschten Impfausweis erwischt werden, empfindliche Strafen drohen können. Demgemäß ist die Vorlage eines gefälschten Impfdokuments kein Kavaliersdelikt und geht auf Grundlage des neuen Infektionsschutzgesetz zum 24. November 2021 mit verschärften Strafen einher. Solche falschen Dokumente sind im Internet auf einschlägigen Portalen allerdings schon für 50 bis 350 Euro zu haben.

Bereits seit Beginn der Corona-Pandemie waren Bundespolizisten am Münchner Flughafen dazu angehalten, ankommende Flüge „zum einen grenzpolizeilich, zum zweiten hinsichtlich der Vorgaben des Gesundheitsschutzes“ zu kontrollieren. Dank besonderer Schulungen gelang es den Grenzpolizisten nach eigenen Angaben auch schon in der Vergangenheit, solche Personen mit gefälschten Dokumenten zu stellen.

Wie die Bundespolizeidirektion München aktuell mitteilte, sei Mitte Januar diesen Jahres ein Münchner Geschäftsmann auf der Rückreise von Istanbul am Münchner Flughafen verstärkt kontrolliert worden. Der Kontrolle voraus ging ein anonymer Hinweis bei der Pressestelle der Bundespolizei ein, dass der 55-Jährige mit einem gefälschten Impfzertifikat unterwegs sei. Folglich überprüften die Beamten den Oberbayern bei seiner Einreise am Terminal 1 genauer. Den Angaben zufolge legte der Münchner den Beamten auf Verlangen zunächst ein digitales Impfzertifikat vor. Gezielten Fragen zu seinen konkreten Impfterminen folgten nur ungenaue Angaben, die die Bundesbeamten infolge zu weiteren Ermittlungen veranlassten.

Impfzertifikat-Fälschung: Fall gelangte von der Bundespolizei über den Staatsanwalt bis zum Amtsgericht

Konkret schilderten die Beamten der Bundespolizeidirektion München:

„Der Befragte schien sich an Ort und Zeit seiner beiden Impfungen nicht mehr zu erinnern. Einzig, dass es irgendwo in München war, meinte er zu wissen. Die Termine seien von seiner Sekretärin gemacht worden, sein Impfbuch habe er nicht bei sich, er werde dieses aber nachträglich vorlegen. Tags darauf war das gelbe Büchlein praktischerweise verloren gegangen. Die Sekretärin allerdings wusste nichts von Impfterminen für ihren Chef.

Daraufhin vertieften die Bundespolizisten ihre Ermittlungen, sollten aber weder vom Rechtsanwalt des Verdächtigen, noch von ihm selbst, noch von seinem Sekretariat irgendwelche versprochenen Unterlagen bekommen. Also haben die Ermittler ihre gesammelten Informationen an den Staatsanwalt weitergeleitet. Diesem wiederum reichte die Konstellation aus anonymem Hinweis, Ermittlungsergebnissen und widersprüchlichen Aussagen sowie Gedächtnislücken aller um den Verdächtigen aus, um Anklage beim zuständigen Amtsgericht in Landsberg am Lech zu erheben.“

Unglaubwürdigen Aussagen vor Gericht folgte ein Geständnis

Bei der Gerichtsverhandlung konnten weder der Angeklagte, noch seine Sekretärin konkrete Angaben zu den Impfterminen machen. Nur der Rechtsanwalt des Beschuldigten führte aus, „dass sein Mandant in Frankreich während eines mehrwöchigen Urlaubsaufenthalts“ eine Impfung erhalten hätte. Die zweite Impfung „habe es dann bei einem zweiten Aufenthalt anlässlich eines Segeltörns in Frankreich gegeben“. Konkrete Nachweise allerdings konnten sie dem Gericht nicht vorlegen. Diese wären verlorengegangen.

Der Richter reagierte äußerst skeptisch auf die Ausführungen. Er meinte, solche Erzählungen würden bei ihm nicht wirklich zu Begeisterungsstürmen führen. Als besonders schwierig stufte er „einen Segeltörn angesichts der zu erwartenden Nebenwirkungen einer Corona-Impfung“ ein.

Den Angeklagten forderte der Richter dann auf, nun „endlich reinen Tisch“ zu machen. Dies verfehlte seine Wirkung nicht. Schließlich gestand der Geschäftsmann mit den Worten „Herr Richter, ich bin nicht geimpft“. Das angesetzte Strafmaß wegen Impfzertifikat-Urkundenfälschung lautete über neunzig Tagessätze zu je 200 Euro. Dies akzeptierte der gebürtige Münchner sehr schnell. Fällig wären somit satte 18.000 Euro an Geldstrafe.

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.