Auf allen Personalausweisen innerhalb der EU wird es künftig zur Pflicht, neben anderen biometrischen Daten die Fingerabdrücke zu speichern.
Bereits mit dem Entwurf „Verordnung zur Verbesserung der Sicherheit von Personalausweisen und Aufenthaltstiteln für EU-Bürger und ihre Familienangehörigen“ vom April 2018 sollte eine Vereinheitlichung aller EU-Personalausweise erzielt werden. Entschieden darüber, ob Fingerabdrücke nicht nur im Reisepass, sondern auch im Personalausweis und für Aufenthaltspapiere verpflichtend eingeführt werden sollen, haben die EU-Kommission, das Europaparlament und die Mitgliedstaaten in Straßburg am 13. Februar 2019. Der Beschluss erfolgte mit der Verordnung „zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern“ vom EU-Parlament am 04.04.2019. Nun bestätigten die EU-Staaten die Einigung vom Februar, meldet dpa.
Nicht nur der Fingerabdruck wird im neuen Personalausweis enthalten sein
Somit wird neben dem biometrischen Gesichtsbild künftig für EU-Länder in neu ausgestellten Ausweispapieren auch die Erfassung zweier digitaler Fingerabdrücke auf einem intergrierten RFID-Chip im Personalausweis zur Pflicht. Mit den neuen Mindeststandards will man eine Sicherung der Dokumente gegen Identitätsbetrug erreichen. Die Verordnung tritt nach zwei Jahren in allen EU-Mitgliedsstaaten in Kraft. 2021 soll jeder neu ausgestellte Ausweise den folgenden Anforderungen entsprechen: ausgegeben werden die Personalausweise künftig im Kreditkartenformat mit maschinenlesbarer Zone und europäischer Flagge, wobei auch die Mindeststandards für Sicherheit der Internationalen Zivilen Luftfahrtorganisation (ICAO) eingehalten werden müssen. Ältere Dokumente sollen, insofern sie nicht eher ablaufen, noch 10 Jahre gültig bleiben. Für Senioren über 70 Jahre sind längere Übergangsfristen vorgesehen. Kinderausweise mit Fingerabdrücken sollen unter fünf Jahre gelten.
Wer kontrolliert die Verbreitung der biometrischen Daten aller EU-Bürger?
Bislang gibt es ca. 86 verschiedene Personalausweise in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten. Davon sind Fingerabdrücke in nur zehn Ländern Pflicht. In Deutschland konnte bis dato jeder Bürger selbst darüber entscheiden, ob er seinen Fingerabdruck im Ausweis hinterlegen möchte. In Reisepässen hingegen sind Fingerabdrücke seit 2007 Standard. Erfolgt die Aufbewahrung erfasster Daten bei den Meldebehörden aktuell noch unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen und sieht eine Löschung nach 90 Tagen vor, so legt die neue Regelung eine dauerhafte Speicherung in zentralen Datenbanken für biometrische Merkmale fest. Datenschützer sehen darin einen Kritikpunkt. Der Zugriff auf die Daten wird unter anderem Polizei, Zoll, Steuerfahndung und Meldebehörden erlaubt.
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