Die EU-Kommission entscheidet heute darüber, ob Fingerabdrücke im Personalausweis und in Aufenthaltspapieren zur Pflicht wird.
Die EU-Kommission, das Europaparlament und die Mitgliedstaaten in Straßburg werden heute darüber entscheiden, ob Fingerabdrücke nicht nur im Reisepass, sondern auch im Personalausweis und für Aufenthaltspapiere verpflichtend eingeführt werden sollen. Während die Bundesregierung hinter dem Vorschlag steht, kommt herbe Kritik aus den Reihen der Bürgerrechtler und Datenschützer, berichtet die Süddeutsche Zeitung.
Mit dem Entwurf: „Verordnung zur Verbesserung der Sicherheit von Personalausweisen und Aufenthaltstiteln für EU-Bürger und ihre Familienangehörigen“ vom April 2018 will man eine Vereinheitlichung aller EU-Personalausweise erreichen. Für mehr Sicherheit sollen neben dem biometrischen Bild in Zukunft noch zwei Fingerabdrücke des Ausweisbesitzers auf dem Dokument integrieren werden. Zudem ist noch eine optische Angleichung, wie ein EU-Logo, vorgesehen.
Fingerabdrücke bislang in nur zehn EU-Ländern Pflicht
Bisher gibt es ca. 86 verschiedene Personalausweise in den EU-Mitgliedstaaten. Davon sind Fingerabdrücke aber nur in zehn Ländern Pflicht. In Deutschland kann noch jeder Bürger selbst darüber entscheiden, ob er seinen Fingerabdruck im Ausweis hinterlegen möchte. Dies könnte allerdings schon bald auch verpflichtend vorgeschrieben werden und dann immerhin für 370 Millionen EU-Bürger zutreffen.
Sylvia-Yvonne Kaufmann (SPD), die im EU-Parlament zum Thema verhandelt, betont, zwar unterstütze sie europaweit höhere Sicherheitsstandards für Personalausweise: „Die verpflichtende Speicherung der Fingerabdrücke ist jedoch nicht verhältnismäßig und nicht notwendig. Schließlich ist es für die Innenminister letztlich bequemer, über die EU-Ebene Entscheidungen herbeizuführen, statt sich zu Hause in den Mitgliedstaaten der öffentlichen Diskussion zu stellen.“ Ähnlich äußerten sich die Abgeordneten der Grünen und der Linken.
Konstantin von Notz, Vize-Fraktionsvorsitzender, äußert Zweifel, denn eine solche Verpflichtung wäre „eine drastische Überbietung der nationalen Rechtslage, die im Gesetzgebungsverfahren auch schon hochumstritten und verfassungsrechtlich bedenklich war“.
Geht es letztlich um mehr Überwachung?
Für Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hingegen ist eine solche Einführung des Fingerabdrucks „zwingend erforderlich“. Die Maßnahme ergebe sich aus einem „zunehmenden Missbrauch echter Dokumente durch ähnlich aussehende Personen“. Gemäß Entwurf ist allerdings keine zentrale Speicherung der Daten vorgesehen. Diese sollen ausschließlich im Chip des Personalausweises erfasst werden.
Das Speichern von Fingerabdrücken in Personalausweisen sei grundsätzlich gar nicht notwendig. Es diene auch nicht der Fälschungssicherheit, sagt die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) dem WDR in einem Interview. Es ermögliche jedoch eine strengere Überwachung der Bevölkerung. Letztlich gehe es wohl darum, eine ganz neue technische Infrastruktur aufzubauen, was als problematisch beurteilt wird.
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