Am heutigen Abend einigten sich die Unterhändler auf die geplante Urheberrechtsreform inkl. des Leistungsschutzrechts und der Uploadfilter.
Am heutigen Abend haben sich nach Auskunft verschiedener Abgeordneter die Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments vorläufig auf eine EU-weite Urheberrechtsreform inklusive der Uploadfilter und des Leistungsschutzrechts, geeinigt.
Einigung auf Artikel 13 wie angekündigt
Von der Verpflichtung der Plattform-Betreiber sind nur Unternehmen betroffen, die älter als drei Jahre alt sind oder einen Jahresumsatz von mehr als zehn Millionen Euro bzw. mehr als fünf Millionen Nutzer monatlich haben. Große Unternehmen wie Facebook, YouTube etc. müssen künftig alles ihnen Mögliche tun, um mit technischen Mitteln Urheberrechtsverletzungen zu verhindern. Urheberrechtlich geschützte Werke müssen demnach ausnahmslos lizenziert werden, bevor sie hochgeladen werden.
Urheberrechtsreform sorgt für Zensur?
Wer nicht alle technischen Möglichkeiten zum Schutz vor Urheberrechtsverletzungen unternimmt, wird als Plattform-Betreiber nun direkt in Haftung genommen. Kritiker wie Julia Reda befürchten, dass YouTube & Co. deswegen künftig schon um Ärger zu vermeiden, lieber Content gar nicht erst freigeben, statt irgendein Risiko einzugehen. In der Umsetzung dürften die großen Plattform-Betreiber dadurch gezwungen werden, so genante „Uploadfilter“ einzusetzen, um geschütztes von gemeinfreiem Material zu unterscheiden. Wie aber wird der Uploadfilter ein Meme erkennen, ein Zitat oder eine andersartige Parodie? Das ist kaum bis gar nicht möglich. Der Urheberrechtsreform sei Dank!
Artikel 11 – Leistungsschutzrecht durchgewunken
Auch bei Google News dürfte sich künftig einiges ändern. Ansonsten müsste Google den Verlagen Geld dafür bezahlen, um die Ausschnitte der Artikel anzuzeigen. Die Verlage können schon Geld verlangen, sofern Webseitenbetreiber einzelne Worte verwenden. Eine Ausnahmeregelung für kleinere Anbieter, wie beim Artikel 13, ist bei der Reform des Leistungsschutzrechtes nicht vorgesehen.
Rechte der Verlage gestärkt, die der Autoren nicht!
Den Vorschlag des EU-Parlaments, dass die eigentlichen Urheber ein Recht auf eine angemessene Vergütung haben sollten, hat man nach Ansicht der Abgeordneten Julia Reda „stark verwässert„. Sie befürchtet, dass dadurch weiterhin Total Buy-out-Verträge die Regel sein werden.
Finale Bestätigung der Urheberrechtsreform steht noch aus
Allerdings muss über die geplante Urheberrechtsreform noch auf EU-Ebene abgestimmt werden. Es wäre also möglich, dass das Vorhaben noch auf dem letzten Meter scheitern wird. Wenn aber sowohl das EU-Parlament als auch die EU-Staaten zustimmen, wird den nationalen Regierungen zwei Jahre Zeit eingeräumt, um die Regelungen in nationales Recht umzuwandeln.
Viele weitere Details, die hier noch ungenannt sind, kann man dem Blogbeitrag von Julia Reda entnehmen.
Tarnkappe.info