Artikel 13 Brexit Torys copyright directive
Artikel 13 Brexit Torys copyright directive

Artikel 13 ist in Großbritannien vom Tisch: keine Upload-Filter

Der Brexit ist vollzogen, die Copyright Reform bleibt aus. Die Tory-Regierung hat entschieden, dass sie den Artikel 13 nicht umsetzen wird.

Nach langem Hin und Her verließ Großbritannien am Wochenende offiziell die Europäische Union. Das Vereinigte Königreich ist damit nicht mehr verpflichtet, irgendwelche EU-Richtlinien umzusetzen. Das gilt auch für den umstrittenen Artikel 13, wie Minister Chris Skidmore erklärte. Wie die BBC berichtet, hatte Skidmore schon vor dem Brexit angekündigt, die Regierung werde die Copyright Reform inklusive dem Upload-Filter nicht in nationales Recht umsetzen.

Erst für Artikel 13, jetzt dagegen

Alexander Lehmann Uploadfilter Artikel 13

Anfangs gehörte Großbritannien zu den 19 Nationen, die die Urheberrechtsreform unterstützten. Der am 12. September 2018 vom Europäischen Parlament verabschiedete Artikel 13 sieht vor, Unternehmen wie YouTube und Facebook für urheberrechtsverletzendes Material auf ihren Plattformen haftbar zu machen. Nach Verhandlungen über den genauen Wortlaut wurde der als Artikel 13 berühmt-berüchtigt gewordene Gesetzesentwurf in Artikel 17 umbenannt. Der EU-Rat billigte nach einer Abstimmung am 15. April 2019 die endgültige Fassung der Richtlinie. Die Mitgliedstaaten erhielten daraufhin zwei Jahre Zeit, um sie auf nationaler Ebene umzusetzen. Das löste in der Internet-Gemeinde ein Welle der Empörung aus.

Tory-Regierung will keine Urheberrechtsreform

Laut dem britischen Staatsminister für Wirtschaft, Energie und Industriestrategie, Chris Skidmore, setzt Großbritannien das Gesetz allerdings nicht um. Skidmore erklärt, dass die britische Regierung wohl „keine Pläne“ habe, der EU-Urheberrechtsrichtlinie nachzukommen, nachdem das Vereinigte Königreich die Europäische Union verlassen hat. Skidmore fügte in seiner schriftlichen Antwort auf eine Frage aus dem Parlament hinzu, „dass alle künftigen Änderungen des britischen Urheberrechtsrahmens als Teil des üblichen innenpolitischen Prozesses betrachtet werden„. Auch der amtierende Premierminister Boris Johnson ist, wie Wired anmerkte, kein Verfechter des Artikel 13/17. Im Mai 2019 bezeichnete er diesen als „typisches EU-Gesetz, um den Reichen und Mächtigen zu helfen„.


Gegenwind aus der Musikindustrie wegen Artikel 13

Während YouTube und Facebook wohl die jüngsten Aussagen der britischen Regierung gefallen, hat dieser Schritt scharfe Kritik aus anderen Teilen der Branche hervorgerufen. Auf die Stellungnahme des Ministers reagierte prompt die Musikorganisation IMPALA, die sich selbst als Zweckverband und Interessensvertretung unabhängiger Musikunternehmen in Europa sieht.

IMPALA Independent Music Companies AssociationIn einer Erklärung schreibt die Independent Music Companies Association, es sei „unlogisch, die Ergebnisse jetzt nicht zu liefern„. Weiter heißt es: „Die europäische Urheberrechtsrichtlinie bringt klare Vorteile für Content Creator, Bürger und natürlich auch für Start-ups. Sie war jahrelang in Arbeit und sollte auch im Vereinigten Königreich verfügbar sein.“


Foto, thx! (CC0 1.0 PD)

Tarnkappe.info

Über

Student und schon lange im Journalismus unterwegs. In der Vergangenheit Mitarbeiter für eine Vielzahl von klassischen Printzeitungen und Newsportalen. Erst für Lokalredaktionen, dann Sport und Gaming, seit Anfang 2020 im Dienst für die Tarnkappe. Abseits davon bin ich vor allem interessiert an Geopolitik, Geschichte und Literatur.