Der EuGH hat den Alleingang der früheren Bundesregierung abgesägt. Das Leistungsschutzrecht, was 2013 eingeführt wurde, ist somit hinfällig.
Der EuGH hat am heutigen Donnerstag das seit mehreren Jahren gültige Leistungsschutzrecht für Verlage einkassiert. Man hätte die Regelung zuvor an die EU Kommission übermitteln müssen, was die schwarz-gelbe Bundesregierung nicht getan hat. Manche Stimmen fordern die bisherigen Prozesskosten in Millionenhöhe vom Staat einzufordern. Schließlich habe die schwarz-gelbe Bundesregierung damals die Vorschriften missachtet, indem man im Alleingang agierte.
Leistungsschutzrecht von 2013 bis Ende des Vorjahres einkassiert
In Luxemburg hat man heute bezüglich des im August 2013 eingeführten Leistungsschutzrechts für Presseverleger eine Grundsatzentscheidung gefällt. Die VG Media erhob ursprünglich vor dem Landgericht Berlin eine Schadensersatzklage gegen Google, weil man glaubte, dass insbesondere Google News die dem Urheberrecht verwandten Schutzrechte mehrerer Verlage verletzt habe. Das LG Berlin verwies zur Klärung einzelner Punkte an den EuGH. Die deutsche Regelung, die es den Anbietern von Suchmaschinen untersagt, sogar Ausschnitte (Presse-Snippets) ohne Genehmigung zu verwenden, ist mangels vorheriger Übermittlung an die Kommission nicht anwendbar, urteilten die Richter. Diese technische Vorschrift hätte mit dem EU-Recht abgeglichen werde müssen. Zum damaligen Zeitpunkt gab es aber auf EU-Ebene keine solche Gesetzgebung.
Verlage fordern insgesamt 8,5 Milliarden Euro
Die 1,24 Milliarden Euro, die die VG Media von Google rückwirkend von August 2013 bis Ende 2018 haben will, sind somit offenbar hinfällig. Die Auswirkungen auf die laufenden Verfahren bzw. Forderungen aufgrund vom abgesägten Leistungsschutzrecht seien aber noch zu prüfen. Dies gab Markus Runde, Geschäftsführer der Verwertungsgesellschaft VG Media, bekannt. Bis Ende 2024 hatte man eine Gesamtsumme in Höhe von stolzen 8,5 Milliarden Euro in Rechnung gestellt. Weitere Verfahren gegen Google wegen des Missbrauchs der eigenen Marktmacht laufen hingegen noch. Diese führt die Generaldirektion Wettbewerb der EU-Kommission durch.
Das von der EU verabschiedete Leistungsschutzrecht in Kombination mit den Uploadfiltern, ist mit diesem Urteil übrigens nicht gemeint. Es ist von der Bundesregierung seit Ende März noch nicht in nationales Recht umgesetzt worden. Die VG Media warnt aber schon jetzt davor, dass man ihre Forderungen seit Anfang 2019 begleichen müsse. Wenn die Digitalunternehmen dies verweigern sollten, würde die VG Media versuchen, die Rechte der Verlage erneut gerichtlich durchzusetzen. Google argumentiert, dass die Verlage bzw. Portalbetreiber sehr viel von den Snippets (Artikel-Ausschnitten) auf Google News hätten, weil sie dadurch zahlreiche zusätzliche Besucher bekommen würden.
Peinliche Entscheidung für CDU, CSU und FDP
Laut Tabea Rößner, der medienpolitischen Sprecherin der Grünen sei die EuGH-Entscheidung geradezu „peinlich“ für die damalige schwarz-gelbe Koalition. Union und FDP hätten das umstrittene Leistungsschutzrecht „durchgedrückt„, indem man das europäische Verfahren einfach umgangen hat. Die Bundesregierung sei damals schon vor möglichen negativen Konsequenzen gewarnt worden. Zudem gibt es Stimmen, die fordern, die Prozesskosten in Millionenhöhe vom Staat bezahlen zu lassen. Diese Lösung sei nur fair, weil die Bundesregierung damals die Vorschriften komplett missachtet hätte. Dazu wird es aber wohl nicht kommen.
Tarnkappe.info