Klarnamenpflicht, Facebook
Klarnamenpflicht, Facebook

Daniel Mack fordert gesetzliche Klarnamenpflicht für soziale Netzwerke

Im Internet wird erneut eine Klarnamenpflicht diskutiert. Daniel Mack tritt für eine Pflicht zur Verwendung des echten Namens ein.

Mit dem Slogan: „Vermummung macht im Netz genauso wenig Sinn wie auf der Straße“ tritt Daniel Mack in einem Interview bei jetzt.de für eine Klarnamenpflicht in sozielen Netzwerken ein. Er ist Kommunikationsberater und Politiker bei Bündnis 90/Die Grünen. Mack fordert eine gesetzliche Pflicht, sich für soziale Netzwerke, wie Facebook, Twitter, Instagram & Co, mit Klarnamen und Personalausweis zu registrieren. „Die anonymen Shitstorms und Hassmails schaden unserer Demokratie.“

Klarnamenpflicht für alle im Internet

Auch sein diesbezüglicher Tweet bei Twitter „Wird Zeit für eine gesetzliche Klarnamenpflicht auf Facebook, Twitter, Instagram und Co. Wer sich durch das Postident-Verfahren legitimiert, ist dabei. Wer nicht, bleibt draußen. Easy.“ hat zu heftigen Diskussionen geführt. Die Kommentare reichten von Zustimmung über Kritik, wie diese.

„Wer das fordert, der will als nächstes, dass alle Menschen gechippt, generalüberwacht und analysiert werden. Das Internet war von Anfang an ein Ort der Begegnung, des Austauschs, der geteilten Informationen. Aber auch ein Ort, an dem Mobbingopfer, Menschen mit speziellen Interessen und psychisch Kranke, Gleichgesinnte finden konnten. Das Internet ist Lebensraum und ein Symbol von Freiheit in einer immer enger werdenden Welt.“ Manchem bietet gerade die Anonymität einen wirksamen Schutz vor politischer Hetze, Trollen oder Stalking.

Pseudonyme will man nutzlos machen

Allerdings konkretisiert Daniel Mack seine Forderung bei Wired dahingehend, dass er keine Klarnamenpflicht will. „Nutzerinnen könnten sich verifizieren lassen und dennoch unter einem Pseudonym, also „nach außen“ anonym agieren, ihre echten Daten wären allein für Streitfälle hinterlegt.“

Sie sollten jedoch verpflichtend bei der Registrierung gefordert werden. Sie sollen die Voraussetzung bilden für eine aktive Nutzung bei sozialen Netzwerken. „Ob der Klarname wirklich sichtbar sein soll, muss jeder Nutzer am Ende für sich selbst entscheiden können. Betreiber von Plattformen wie Facebook, Twitter und Instagram sollten ihn jedoch – gesetzlich vorgeschrieben – kennen müssen.

2FA-Verfahren und Dokumente für Überprüfung der Identität

Er sollte Teil einer Mehr-Faktor-Authentifizierung sein, die neben E-Mail, Name, Telefonnummer, auch beispielsweise ein Foto des Personalausweises voraussetzt. Haben Ermittlungsbehörden hinreichende Gründe, sind diese Daten von Plattformen auf richterliche Anordnung herauszugeben. Nur mit klaren Regeln und Kontrollen können wir an den Punkt kommen, die Digitalisierung zur Stärkung unserer Demokratie zu nutzen. Ansonsten tritt das Gegenteil ein.“

Foto Glen Carrie, thx!

Tarnkappe.info

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.