Nach Ansicht des CDU-Bundesvorstands sollen die Behörden Zugriff auf die Daten der ISPs erhalten. Außerdem sollen Online-Durchsuchungen durchgeführt werden.
In der Mainzer Erklärung fordert der CDU-Bundesvorstand, dass die Daten der Vorratsdatenspeicherung künftig den Verfassungsschutzbehörden übermittelt werden sollen. Zudem soll die wirksame Überwachung verschlüsselter Kommunikation (Quellen-TKÜ) eingesetzt werden. Um dies zu realisieren, soll den Behörden die Online-Durchsuchung mittels Schadsoftware erlaubt sein.
CDU-Bundesvorstand verlangt Online-Durchsuchung und Überwachung verschlüsselter Kommunikation
Im PDF-Dokument heißt es, mit dem Abkommen über die Weitergabe der Fluggastdaten (PNR) an die USA glaubt man, künftig besser im Kampf gegen internationale Terroristen „gerüstet“ zu sein. Die rasche Umsetzung wurde letztes Wochenende in Mainz vom Bundesvorstand der CDU gefordert, „um Reisebewegungen von Terroristen und Gefährdern besser nachvollziehen zu können“. Betroffen von der Offenlegung der Daten sind hingegen alle Fluggäste, nicht nur die Verdächtigen.
Mit der Verlängerung der Speicherfristen für Verbindungsdaten sorgt die CDU nach eigener Ansicht für eine „wirkungsvollere Strafverfolgung“. Zudem setzt man sich „mit Nachdruck für die wirksame Überwachung auch verschlüsselter Kommunikation (sogenannte „Quellen-TKÜ“) ein. Im Klartext bedeutet dies: Die Verfassungsschutzbehörden sollen alle Daten, die im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung (VDS) anfallen, erhalten. Zudem soll es ihnen künftig erlaubt sein, durch Einschleusung einer Schadsoftware Online-Durchsuchungen auf beliebigen Zielrechnern durchzuführen. Die fertige Software zur Durchführung von Online-Durchsuchungen soll dem BKA nach Medienangaben bereits seit zwei Jahren zur Verfügung stehen. Um die Terrorabwehr zu gewährleisten, sollen die Sicherheitsbehörden des Bundes außerdem insgesamt 4.000 zusätzliche Stellen erhalten.
Was kommt zuerst: die VDS oder die Klage dagegen?
Zwar ist die Vorratsdatenspeicherung schon in Kraft getreten, bis zur Umsetzung wird man sich in den Reihen der CDU aber wohl noch bis Mitte nächsten Jahres gedulden müssen. Im Vorfeld muss das BSI die Speichervorgaben für die Internet-Provider festlegen, die dann innerhalb von sechs Monaten umgesetzt werden. Unklar ist bisher, wie der Koalitionspartner SPD auf diesen Vorstoß reagieren wird. Bundesjustizminister Heiko Maas hatte sich anfangs vehement gegen die Vorratsdatenspeicherung im jetzigen Umfang eingesetzt. Später wurde die VDS von ihm als notwendiges Übel deklariert, um das man nicht herumkommen könne. Maas musste wahrscheinlich auf Druck der SPD-Parteispitze seine Ablehnung aufgeben. Man wird sehen, ob sich dieses Verhalten im Fall der Weitergabe der VDS-Daten und der geplanten Online-Durchsuchung wiederholen wird.
Derweil läuft die Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, die von Rechtsanwalt Meinhard Starostik, dem Verein Digital Courage und anderen Organisationen eingereicht wird. An der Beschwerde kann man sich noch immer aktiv mit seiner Unterschrift beteiligen. An der geplanten Online-Durchsuchung kann dies freilich nichts ändern.
Tarnkappe.info