Der Bundestag genehmigte in der Nacht zum Freitag die Ausweitung der Videoüberwachung, Bodycams für Bundespolizisten und Kennzeichen-Scanner.
Der Bundestag genehmigte in der Nacht zum Freitag die Ausweitung der Videoüberwachung an „öffentlich zugänglichen großflächigen Anlagen“. Außerdem wird der Einsatz von Bodycams für Bundespolizisten und Kennzeichen-Scanner ermöglicht.
Videoüberwachung but Bundesregierung aus
Das Parlament hat als Reaktion auf mehrere Gewalttaten im vergangenen Jahr in der Nacht zum Freitag einen umstrittenen Regierungsentwurf für ein „Videoüberwachungsverbesserungsgesetz“ unverändert durchgewunken, wonach die Videoüberwachung an „öffentlich zugänglichen großflächigen Anlagen“ ausgeweitet werden soll.
Das Gesetz geht auf ein Maßnahmenpaket zur Stärkung der inneren Sicherheit zurück, das Innenminister Thomas de Maizière im August vergangenen Jahres vorgelegt hatte. Somit will man auch privaten Betreibern das Installieren von Kameras in Einkaufszentren, vor Fußballstadien und auf Parkplätzen erleichtern.
Im Bundesdatenschutzgesetz wird zugleich festgeschrieben, dass der Schutz von Leben, Gesundheit oder Freiheit bei der Videoüberwachung in Einkaufspassagen, Sportstätten, auf Parkplätzen sowie in öffentlichen Bussen und Bahnen als besonders wichtiges Interesse gilt. Diese Regelung soll es Datenschützern erschweren, Überwachungsmaßnahmen zu unterbinden. Zwar bleibt es dabei, dass die Entscheidung des Betreibers eines Einkaufszentrums über den Einsatz von Videotechnik durch die Datenschutzbehörden der Länder überprüft wird. Nur müssen künftig die Datenschutzbeauftragten in ihrer Abwägung aber Sicherheitsbelange stärker berücksichtigen.
Datenschutzbeauftrater kritisiert das geplante Vorgehen
Kritik kam vom Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar. Er befürchtet, dass diese Maßnahmen zur Videoüberwachung: „einen Weg für eine Totalüberwachung des öffentlichen Raums“ ebne, ohne jedoch Terroristen abzuschrecken. Der Passauer Rechtsprofessor Kai von Lewinski meinte, es gehe wohl „um so etwas wie eine informationelle Sozialpflichtigkeit. Dass man sich im Dienste der allgemeinen Sicherheit beobachten lassen muss“. Auch Linke und Grüne beanstanden, dass der Entwurf keinen Sicherheitsgewinn bringe, dafür aber massiv in Grundrechte eingreife und Private zu einer weiteren Form der Vorratsdatenspeicherung auf eigene Kosten anhalte. Auch wäre das Eiltempo unangemessen, mit dem Schwarz-Rot die Initiative durchs Parlament gejagt habe. CDU/CSU und SPD jedoch versprechen sich von diesen Maßnahmen einen besseren Schutz der Bevölkerung.
Zusätzlich beschloss der Bundestag einen weiteren Gesetzentwurf, wonch die Einführung sogenannter Bodycams für Polizisten geregelt ist, die die Beamten direkt am Körper tragen. Die Aufzeichnungsgeräte sollen helfen, Übergriffe aufzuklären, oder in bestimmten Situation deeskalierend wirken. Außerdem darf die Bundespolizei künftig automatische Lesesysteme für Autokennzeichen einsetzen, um die Fahndung nach Fahrzeugen zu erleichtern. Zudem sollen die Befugnisse der Ordnungshüter ausgebaut werden, Telefongespräche in Einsatzleitstellen aufzuzeichnen.
Die Opposition kritisierte ebenso diese Initiative. Denn die Nummernschilderfassung würde an Massenüberwachung und Schleierfahndung erinnern. Auch habe man den Einsatz mobiler Videotechnik mangelhaft angelegt.
Tarnkappe.info