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Propaganda: Staatsschutz ermittelt wegen Facebook-Post

Die Polizei ermittelt gegen einen Münchner Musiker, der einen Online-Artikel des BR auf seiner Facebook-Seite veröffentlicht hat.

Ein Cellist der Münchner Philharmoniker hat auf Facebook kommentarlos einen Artikel des öffentlich-rechtlichen Bayerischen Rundfunks auf seiner Facebook-Seite geteilt. Darauf zu sehen war die YPG-Fahne, die in Deutschland verboten ist. Nun ermittelt die Polizei München gegen Johannes König. Laut Bericht vom Bayrischen Rundfunk ist das der erste Fall, bei dem das Posten eines BR-Artikels zu polizeilichen Untersuchungen führt.

Posting bei Facebook zeigte Fahnen der verbotenen YPG

Johannes König hatte am 17. August einen Artikel des Bayerischen Rundfunks geteilt, worin berichtet wurde, dass in München zwei Wohnungen wegen eines Verstoßes gegen das Vereinsgesetzes durchsucht worden waren. Die Bewohner dort hatten Fahnen der kurdischen Kampfeinheit YPG im Internet gezeigt. Am Freitag erhielt König Post von der Münchner Polizei. Demnach soll er am 19. März als Beschuldigter bei der Polizei erscheinen.

Gegen ihn läuft nun ein Ermittlungsverfahren aus demselben Grund, der zu den Wohnungsdurchsuchungen in München geführt hat. Die öffentlliche Darstellung dieser Fahne bei Facebook ist seit einem Schreiben des Bundesinnenministeriums vom März 2017 untersagt: „aber nur insofern, wenn sich ihrer die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) ersatzweise bedient.“ Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken (Seite 11) hervor. Die Symbole stehen auf einer Verbotsliste, die nach dem Vereinsgesetz auf Propaganda für die PKK hinweisen könnte.

Die PKK ist in Deutschland seit 1993 als Terrororganisation verboten. Die Kurden-Miliz YPG ist eng mit der PKK verbunden. Die Türkei betrachtet die kurdischen Volksschutzeinheiten als Ableger der PKK und bekämpft sie deshalb. Der Bayerische Rundfunk berichtete darüber, dass wegen dem Posten solcher Fahnen sogar schon Hausdurchsuchungen durchgeführt werden. Der BR zeigte ein Foto mit eben einer solchen verbotener Fahne. Der Sender hatte jedoch als Berichterstatter auch weitergehende Rechte.

War das wirklich strafbar?

König postete den Artikel bei Facebook, weil er eine kritische Meinung zu dem Verbot von Bundesinnenminister Thomas de Maizière gegen kurdische Symbole hat. Er wollte mit dem Teilen des Beitrags zudem auf die juristische Verfolgung der kurdischen Symbole aufmerksam machen. Auch gegenüber dem Bayrischen Rundfunk äußerte er sich kritisch. „Dass nun auch das kommentarlose Posten dieses Artikels, der mit der YPG-Fahne bebildert ist, Grund für eine Vorladung zum Staatsschutz sein soll, ist ein neuer irrwitziger Höhepunkt der Repression.

Die Münchner Polizei verweist auf Anfrage des Bayrischen Rundfunks bezüglich ihres Vorgehens auf die Rechtslage. „Wenn Medien Abbildungen dieser Kennzeichen (zum Beispiel Fahnen) zeigen, dann ist dies nicht strafbar, da nach dem §9/1 S.2 Vereinsgesetz die Verwendung für staatsbürgerliche Aufklärung, zur Abwehr verfassungsfeindlicher Bestrebungen und für ähnliche Zwecke erlaubt ist. Unter ähnliche Zwecke fällt auch die mediale Berichtserstattung.

Polizei muss aktiv werden

Wenn Mediennutzer dagegen diese oben beschriebenen medialen Abbildungen in sozialen Netzwerken wie Facebook teilen, dann ist dies eine verbotene Verwendung der Kennzeichen. Somit war es nach §20 Vereinsgesetz eine Straftat.“ Damit sei die Polizei rechtlich verpflichtet, Straftaten zu verfolgen. Demnach haben die Ermittler noch mehr User im Visier, denn der Artikel erhielt bisher insgesamt 1.700 Reaktionen und wurde 104 mal getwittert. Ob den Postern das allerdings auch bewusst ist, ist fraglich.

Bildquelle: LoboStudioHamburg, thx! (CC0 Public Domain)

Tarnkappe.info

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.