Lt. Statistik des Bundesjustizamtes zur Telekommunikationsüberwachung ist die Überwachungszahl im Internet zwischen 2014 und 2015 um ein Drittel gestiegen.
Aus einer aktuellen Statistik des Bundesjustizamtes geht hervor, dass im Jahr 2015 bundesweit in 5.945 Verfahren Maßnahmen zur Telekommunikationsüberwachung nach § 100a der Strafprozessordnung (StPO) angeordnet wurden. Heinz-Josef Friehe, Präsident des Bundesamts für Justiz (BfJ) bewertet das Ergebnis wie folgt. „Damit zeigt sich ein leichter Anstieg im Vergleich zu den beiden Vorjahren mit 5.625 Verfahren in 2014 und 5.669 in 2013“.
Telekommunikationsüberwachung leicht angestiegen
Die Landesjustizverwaltungen und der Generalbundesanwalt übermitteln dem Bundesjustizamt jährlich die im vorangegangenen Jahr angeordneten Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung und zur Erhebung von Verkehrsdaten. Das Bundesamt für Justiz bereitet die Ergebnisse dieser Statistiken für Zwecke des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz differenziert auf und stellt dazu auf Basis dieser Daten auch eigene Berechnungen an.
Die Statistik der Telekommunikationsüberwachung enthält die Anzahl der nach den §§ 100a und 100g StPO angeordneten Maßnahmen. Außerdem kann der Jahresübersicht entnommen werden, aufgrund welcher einzelnen Katalogtat des § 100a StPO die Anordnungen erfolgten, aufgeschlüsselt auf die einzelnen Bundesländer.
Erhebung von Verkehrsdaten angestiegen
Das Überwachen von Verkehrsdaten gemäß § 100g StPO ist darauf gerichtet, wer wann mit wem worüber kommuniziert hat. Auch in diesem Bereich gab es signifikante Steigerungen: Es wurden im Jahr 2015 bundesweit in 16.117 Verfahren Überwachungsmaßnahmen angeordnet. Gegenüber dem Vorjahreswert von 13.979 ist dies eine Steigerung von etwa 15 %. Die Anzahl der Erst- und Verlängerungsanordnungen lag im Jahr 2015 mit 27.164 um 19,7 % höher als im letzten Jahr (22.701). Seit 2010 hat sich die Verkehrsdatenüberwachung mehr als verdoppelt. Auch hier gilt: Für jede Anordnung greifen die Ermittlungsbehörden die Metadaten der Kommunikationspartner des betroffenen Anschlusses ab.
Die Anzahl der Festnetzüberwachungen blieben seit 2010 etwa auf gleichem Niveau, allerdings stiegen die Überwachungsanordnungen für Mobilfunk und Internet. So gab es bei den Internetüberwachungen gegenüber dem Vorjahr einen Anstieg von 35 Prozent. Seit 2010 haben sich Maßnahmen in diesem Bereich mehr als versiebenfacht.
Telekommunikationsüberwachung seit 2010 mehr als versiebenfacht
Bei der Mobilfunküberwachung gab es im Vergleich zum Vorjahr einen Anstieg von knapp sieben Prozent, gegenüber dem Jahr 2010 stiegen die Überwachungen um etwa ein Drittel. Nicht erfasst werden die von der Überwachung insgesamt betroffenen Personen. Für jede Anordnung geraten auch die Inhalte der Kommunikationspartner des betroffenen Anschlusses mit ins Visier der Überwachung
Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz nach § 100a Absatz 2, Nr. 7a und 7b StPO gaben – ähnlich wie im Vorjahr – mit einem Anteil von 42,45 % am häufigsten Anlass zu einer Überwachung. Knapp ein Zehntel der Telekommunikationsüberwachungen gingen auf den Bereich Bandendiebstahl zurück, genauso wie Betrug und Computerbetrug. Delikte aus dem Bereich Mord und Totschlag machten etwa sechs Prozent der Überwachungen aus.
Fazit
Leider gewährt diese Statistik keinerlei Einblicke darüber, wie erfolgreich sich diese Überwachungen letzlich erwiesen haben. Man erfährt weder, ob sie zur Überführung eines Täters dienten oder zur Aufklärung einer Straftat beitrugen. Unklar bleibt leider auch, ob man die Informationen in einem Gerichtsverfahren nutzen konnte. Dabei wäre es interessant, gerade solche Zahlen auszuwerten, um die stetig steigende Telekommunikationsüberwachung dahingehend evaluieren zu können. Es wäre zu klären, ob dieser immerwährende Anstieg auch zu einem genauso hohen Nutzen führt. Und natürlich, ob der Nutzen einen solchen Anstieg auch rechtfertigt.
Tarnkappe.info