Lucasfilm reichte Klage gegen eine Lichtschwertschule ein: Die "Lightsaber Academy" habe eindeutig ihre Urheberrechte verletzt.
George Lucas‘ Produktionsfirma „Lucasfilm“ reichte Klage vor einem Bezirksgericht in Kalifornien gegen eine Lichtschwertschule ein. Der Vorwurf: Die „Lightsaber Academy“ habe mit der Verwendung der Wortmarken „Jedi“ und „Lightsaber“ die Schutzrechte von „Lucasfilm“ verletzt. Des Weiteren soll der Besitzer Michael Brown von „Lucasfilm“ gesicherte Logos für die Zertifikate und eigene Merchandise-Artikel verwenden, die urheberrechtlich geschützt sind, so berichtet Torretfreak.
Lucasfilm verklagt Jedi-Schule
Wem als echter Star Wars-Fan das eigene Star Wars-Kostüm nicht ausreichend war, wer also obendrein noch die entsprechenden Techniken beherrschen wollte, um als authentischer Jedi durchzugehen, der hatte bislang die Möglichkeit, sich bei der US-amerikanischen Lightsaber Academy einzuschreiben und dort entsprechende Kurse zu absolvieren.
Das New Yorker Unternehmen „Lightsaber Academy“ bietet neben der entsprechenden Ausbildung sogar Zertifikate, welche den guten Umgang mit den Lichtschwertern der Jedi-Ritter bestätigt. Die aus Polykarbonat gefertigten Nachahmungen der Waffen werden schon seit 2005 unter der Aufsicht speziell ausgebildeter Lehrer geschwungen. Der selbsternannte Jedi-Meister Michael Brown lebt seit der Gründung seiner Schule von den Einnahmen. Er wurde jetzt von den Machern der „Star Wars“-Reihe verklagt – für Lucasfilm liegt solches Treiben dieser Padawane auf der dunklen Seite des Urheberrechts.
So sieht Lucasfilm seine Schutzrechte an den Wortmarken „Jedi“ und „Lightsaber“ verletzt, ebenfalls habe Brown unberechtigt Logos verwendet für seine Zertifikate und eigene Merchandise-Artikel, wobei das Logo auf der Webseite der Akademie dem des Jedi-Ordens zum verwechseln ähnlich sieht. Der Beklagte habe zwar mehrfach wegen Lizensierungen angefragt, Lucasfilm habe ihm das laut der Klageschrift aber verweigert und ihm Anfang des Jahres Abmahnungen zukommen lassen.
Die Abmahnungen veranlassten Brown wiederum ebenfalls zur Beantragungen von Markenrechten. So wollte er beispielsweise den Begriff „New York Jedi“ schützen lassen. Ebenfalls habe er ein Logo schützen lassen wollen, das Lucasfilm deutlich zu nah am eigenen Logo des Jedi-Ordens liegt. Mit wem die Macht in diesem Fall ist, muss nun vor Gericht geklärt werden. Hier ist die volle Urheberrechtsbeschwerde zu lesen.
Fazit
Die Staatsanwaltschaft bearbeitete die Urheberrechtsbeschwerde zügig. Sie forderte eine sofortige Einstellung der Tätigkeit der Akademie sowie eine umgehende Kompensation der entstandenen Schäden. Oder alternativ eine Zahlung von bis zu zwei Millionen US-Dollar für jeden Verstoß gegen das Urheberrecht. Laut Lucasfilm hat man vor der Klage bereits mehrere Unterlassungsaufforderungen bei der Akademie eingereicht. Diese habe allerdings nur mit einem Antrag reagiert, die Lightsaber Academy Inc. als Markenzeichen schützen zu wollen. Ob die Lichtschwertschule nun für den generierten Profit tatsächlich Strafe zahlen muss, soll in den nächsten Wochen ein Gericht klären.
Fraglich ist jedoch, inwiefern „Lucasfilm“ wegen der Arbeit der „Lightsaber Academy“ Schaden davongetragen hat. Schließlich sind alle Teilnehmer begeisterte „Star Wars“-Fans. Sie werden durch ihre erlernten Fähigkeiten sicher auch den nächsten Film der Reihe besuchen.
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