Der Europarat fordert die straffreie Rückkehr von Edward Snowden in die USA und generell einen besseren Schutz von Whistleblowern.
Der Europarat forderte die Mitgliedstaaten vergangenen Dienstag mit großer Mehrheit auf, Asyl für Edward Snowden und andere Whistleblower zu gewähren, die in ihren Heimatländern von Vergeltungsmaßnahmen bedroht werden. Die Enthüllungen müssen bestimmte Kriterien aufweisen. Der Fall Snowden soll diese Kriterien erfüllen.
Edward Snowden soll straffrei zurückkehren können
Straßburg. Der Europarat forderte am Dienstag eine straffreie Rückkehr von Edward Snowden in die USA. Snowden sollte die Möglichkeit erhalten, zu seiner Verteidigung vor Gericht das „öffentliche Interesse“ seiner Handlungen geltend zu machen, hieß es in einer Entschließung, die die parlamentarische Versammlung des Europarates mit großer Mehrheit verabschiedete. Snowden wurde für etwa 15 Minuten per Video zugeschaltet.
Er warnte vor möglichen Vergeltungsaktionen, die alle Whistleblower bedrohen würden. Man müsse internationale Mindeststandards einführen, um Informanten wie ihn effektiv beschützen zu können. Whistleblowing soll künftig zum Asylgrund werden. Der Ministerrat des Europarates hatte in der Vergangenheit beim Schutz von Whistleblowern zwar schon nachgebessert. Der Bereich „nationale Sicherheit“ und der Schutz von Whistleblowern blieb dabei aber außen vor.
Dazu erklärt Andrej Hunko (Die Linke), Mitglied der Parlamentarischen Versammlung: „Ich bin froh, dass mein Entschließungsantrag zu einem so guten Ergebnis geführt hat, und der Bericht explizit auch auf Geheimdienste und Militärs Bezug nimmt. Es muss endlich gefahrlos möglich sein, über behördliche Rechtsverstöße zu informieren Dafür leistet dieser Bericht einen guten Beitrag.“
Whistleblowing als Grundlage für ein Asyl
Die Bundesregierung sei nun nach Auffassung Hunkos dafür verantwortlich dafür zu sorgen, dass Whistleblower wie Snowden in den Geheimdiensten und in der Bundeswehr nicht nur formale Möglichkeiten der Beschwerde im Fall von Verletzungen des Völkerrechts und der Menschenrechte haben, sondern man sie auch wirklich schützt. Hunko betont die Tatsache, dass fast alle kritischen Anzeigen beim Parlamentarischen Kontrollgremium anonym eingehen. Derweil betont die Bundesregierung, dass (angeblich) kein Änderungsbedarf bestehen soll. Hunko weiter: „Aber auch konkrete Fälle zeigen, dass Whistleblower in Deutschland nicht unterstützt werden, sondern ein Korpsgeist der Unterordnung und Furcht herrscht.
Interne Einschätzungen haben schon vor Jahren bemängelt, dass das Geheimdienst-Programm Eikonal zur Zusammenarbeit von BND und NSA gegen deutsche Gesetze verstößt. Das Bundeskanzleramt hat diese Einschätzung geheim gehalten.
Ganz ähnlich war es bei der Drohnen-Relais-Station in Ramstein. Erst durch einen amerikanischen Whistleblower, der selbst als Drohnenpilot agiert hat, bekamen wir es mit. Für Drohnenflüge ist die deutsche Station notwendig, um die tödlichen Drohnenangriffe weit entfernt von den USA durchzuführen.
Damit hat die Bundesrepublik Völkerrecht und Menschenrechte verletzt, ohne dass aus offiziellen Stellen ein Wort an die Öffentlichkeit gegeben wurde.“
Hintergrund zu Edward Snowden
In seiner Heimat wird Edward Snowden wegen Geheimnisverrats per Haftbefehl gesucht. Seit 2013 lebt er im russischen Asyl, weil ihm in den USA eine lebenslange Haftstrafe droht. Seine Rechtsanwälte versuchen geltend zu machen, dass seine Enthüllungen niemandem geschadet hätten. Dadurch hätte man vielmehr das Ausmaß der Überwachung durch mehrere Geheimdienste aufgedeckt.
Tarnkappe.info