Drachenlord vor Gericht: Das Urteil ist gefallen

Drachenlord vor Gericht: Das Urteil ist gefallen

Im aktuellen Verfahren vor Gericht in Nürnberg ist um den berüchtigten Drachenlord ein Urteil gefallen. Muss er nun ins Gefängnis?

Rainer Winkler (32), auch bekannt als Drachenlord, stand heute in Nürnberg vor Gericht. Die Vorwürfe: Körperverletzung und Beleidigung. Nun gab es ein Urteil in dem Fall. Muss der berüchtigte YouTuber nun ins Gefängnis?

Die jüngsten Entwicklungen um den YouTuber Drachenlord, auch bürgerlich unter dem Namen Rainer Winkler bekannt, wurden mit Spannung verfolgt. Der 32-Jährige stand am heutigen Donnerstag erneut vor Gericht, um sich für seine wiederkehrenden Gewalt- und Wutausbrüche gegen seine Peiniger, die sogenannten Haider, und gegen die Polizeibeamten der Inspektion vor Ort zu verantworten. Nun ist ein Urteil gefallen, welches ihn möglicherweise ins Gefängnis bringen könnte.

Justiz genervt von Drachenlord aka Rainer Winkler

Im aktuellen Verfahren musste er sich für weitere Gewaltausbrüche verantworten. Unter anderem soll er einen ungewollten Besucher, genannt Haider (vom englischen „Hater“, fränkisch ausgesprochen), in den Schwitzkasten genommen und mehrfach ins Gesicht geschlagen haben. Drachenlord äußerte sich hierzu, er habe nicht gesehen, dass das Opfer eine Brille trug. Auch habe er ihn gar nicht geschlagen. Der Polizei erzählte er jedoch damals etwas anderes.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm auch vor, Polizeibeamte beleidigt zu haben. Angeblich soll er sie mit wüsten Beschimpfungen bezeichnet haben, nachdem die Beamten einen weiteren Einsatz bei ihm ablehnten. Damals soll er zudem gesagt haben, dass die Polizeiinspektion ihre Aufgaben nicht richtig erledigen würden. Der Drachenlord erklärte, es habe sich um aus dem Kontext gerissene Aussagen gehandelt, die sich an verschiedene Personen richteten. Weitere Verunglimpfungen, etwa, dass die Beamten der Polizeiinspektion nur „am Handy rumzocken würden“, habe er von einem von ihm nicht namentlich genannten Polizisten erfahren.

Drachenlord bekommt zwei Jahre Gefängnis ohne Bewährung

Im Gerichtssaal wurden unter anderem einige der „Besuchsvideos“ in Augenschein genommen, die Besuche der „Haider“ vor Ort bei Winklers Anwesen zeigen. Auf ursprünglich geplante Zeugenaussagen wurde im gegenseitigen Einvernehmen verzichtet. Die Richterin versuchte auch weiter, an Drachenlord zu appellieren: „Wir haben uns vor dem Vorfall am 13.03. bereits eine Woche vorher gesehen. Und dann werden Sie wieder gewalttätig? Die Uhr steht auf 5 vor 12, Herr Winkler.“ Er sollte damals mit seiner YouTube-Karriere brechen, um einer Gefängnisstrafe zu entgehen. Dieses Angebot dazu schlug er aus. Er wolle mit YouTube weitermachen, aber nicht mehr für die Hater angreifbar sein, sagte er der Richterin. Zudem bestünde bereits eine Übereinkunft mit der Gemeinde; sein Haus werde er an diese verkaufen für 70.000€.

Die Staatsanwaltschaft forderte zwei Jahre und sechs Monate, ohne Bewährung. Der Strafverteidiger Winklers hingegen forderte eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Das Urteil der Richterin lautete zwei Jahre Gefängnis für Drachenlord, ohne Bewährung. Gegen das Urteil kann Winkler vermutlich noch in Berufung gehen.

Tarnkappe.info