Drachenlord Rainer Winkler
Drachenlords Haus von vorne. Unbesiegbar. Ewig.

Drachenlord und das Streaming-Verbot: Wir haken bei der Behörde nach

Wie steht es um das gegen Drachenlord verhängte Streaming-Verbot? Wir fragten bei der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien nach.

Es ist kein Geheimnis: Das deutsche Internet-Phänomen Rainer Winkler alias Drachenlord widersetzt sich stoisch dem Streaming-Verbot der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM). Über ein Jahr nach der Verkündung fragte Tarnkappe.info nun bei der Behörde nach, wie der Status quo aussieht. Drachenlord reagierte derweil auf eine Anfrage unsererseits nicht.

Drachenlord kontra BLM: Widersetzung absolute Ausnahme

drachenlord
© FB-Seite vom Altschauerberg Anzeiger.

Eins vorne weg: Einen Fall wie Drachenlord hatte die BLM wahrscheinlich noch nie. „Die Ignorierung der Untersagung ist die absolute Ausnahme“, antwortet eine Sprecherin auf die Frage, ob solche Fälle häufiger vorkämen. Rainer Winkler ist ein besonders schwieriges Unterfangen für die Behörde, die private Rundfunkangebote in Bayern kontrolliert. Zumal in den speziell für die Akte Drachenlord erstellten FAQ erwähnt wird, dass Hater in der Vergangenheit BLM-Mitarbeiter belästigten. Die Landesmedienanstalt ist sich durchaus bewusst, dass Drachenlord nach wie vor streamt und sich damit einfach über das Verbot hinwegsetzt. „Die Untersagung des Livestreamings gegenüber Herrn Winkler hat weiterhin Bestand, auch wenn er die Untersagung nicht beachtet“, betont die Sprecherin.

Drachenlord-Stream ist Rundfunk

Das Livestreamverbot sei nach den gesetzlichen Regelungen des Rundfunkstaatsvertrages erfolgt. Denn wer im Internet wiederholt streamt, braucht unter Umständen eine Rundfunkzulassung. Auf der Website heißt es: „In vielen Streams richtet sich Rainer Winkler an die Allgemeinheit, kommentiert und beantwortet erhaltene Chat-Nachrichten und trägt damit zur öffentlichen Meinungsbildung bei.“ Darum brauche er eine entsprechende Lizenz.

Geplant sei zwar, durch den frühestens im Herbst in Kraft tretenden neuen Medienstaatsvertrag (MstV) „einzelne Streamingangebote unter bestimmten Voraussetzungen“ zulassungsfrei zu erlauben, aber darauf kann sich Drachenlord natürlich nicht berufen. „Angebote, die gegen die Bestimmungen für die Veranstaltung von Rundfunk verstoßen, sind auch weiterhin zu untersagen. Ein Kriterium ist z.B. die Zulassungsfähigkeit des Veranstalters.“

 

Altschauerberger Anzeiger Streamingverbot Drachenlord
Rainer Winkler unter Beobachtung: Blogs wie der Altschauerberger Anzeiger zählen die Verstöße gegen das Verbot.

Zwangsgelder nicht vollstreckt – weitere Maßnahmen folgten

Bisher beißen die Behörden bei Winkler auf Granit. Längst wurden Zwangsgelder verhängt. Tarnkappe.info wollte wissen, was daraus geworden ist: „Die Zwangsgelder konnten bisher nicht vollstreckt werden, sodass die BLM weitere Maßnahmen ergriffen hat“, sagt man uns. Aus Rücksicht auf Drachenlords Privatsphäre könne man zur Art und Höhe der Zwangsmittel allerdings keine Informationen herausgeben. „Außerdem kann der Betroffene gegen alle diese Maßnahmen innerhalb einer bestimmten Frist Klage erheben und die Rechtmäßigkeit gerichtlich klären lassen.“

Wie kann sich die Behörde wehren?

BLM LogoIm Allgemeinen könne die Landeszentrale in schwierigen Fällen „Verwaltungszwang androhen und bei Zuwiderhandeln diesen auch anwenden“. In der Regel erfolge das eben durch Zwangsgeld – wie bereits geschehen – oder sogar Ersatzzwangshaft. Eine weitere Option sei, gegen Plattformen oder technische Dienstleister vorzugehen und Maßnahmen zu erlassen. „Alle Maßnahmen müssen dabei – mit Blick auf die Belastung des Betroffenen – verhältnismäßig sein.“ 

Aber wie will sich die BLM gegen den nicht kooperierenden Drachenlord durchsetzen? Sind die Behörden letzten Endes machtlos? Das muss man wohl oder übel abwarten. „Die Anwendung und vor allem Durchsetzung des Rechts ist zeitintensiv und dauert an, erklärt die Sprecherin und sagt fürderhin, dass die BLM weiterhin „grundsätzlich die von Rechts wegen zur Verfügung stehenden Mittel“ ausschöpfe. Wie lange sich die Posse um Drachenlords Streaming-Verbot noch hinzieht, bleibt also unklar.

PS: Die Sprecherin vom BLM bat darum, ihren Namen in unserem Beitrag unerwähnt zu lassen. Offenbar möchte die Behörde nach Möglichkeit nicht noch mehr Aufmerksamkeit erregen, um keine weiteren Aktionen von Hatern oder Drachenlord-Fans zu provozieren.

PPS: Wir versuchten übrigens auch, Kontakt zu Drachenlord selbst aufzunehmen. Der reagierte allerdings nicht auf unsere Nachfragen. Herr Winkler ignoriert seit mehreren Tagen sowohl die Anfragen per E-Mail als auch per WhatsApp.

Tarnkappe.info

Über

Student und schon lange im Journalismus unterwegs. In der Vergangenheit Mitarbeiter für eine Vielzahl von klassischen Printzeitungen und Newsportalen. Erst für Lokalredaktionen, dann Sport und Gaming, seit Anfang 2020 im Dienst für die Tarnkappe. Abseits davon bin ich vor allem interessiert an Geopolitik, Geschichte und Literatur.