BREIN E-Book-Händler
BREIN E-Book-Händler

E-Book-Händler wird kräftig wegen Zahlungsverzug zur Kasse gebeten

Ein illegaler E-Book-Händler aus dem Raum Eindhoven versuchte sich zu drücken. Er wurde nun zur Zahlung von 1.421 Euro verurteilt.

Ein illegaler E-Book-Händler aus dem Raum Eindhoven (Niederlande) wurde gerichtlich zur Zahlung von 1.421 Euro verurteilt. Dies ist das Dreifache der ursprünglichen Summe. Der Mann hatte sich geweigert zu zahlen und tat so, als wenn er unbekannt verzogen wäre. „Wer sich das Gesäß verbrennt, muss auf den Blasen sitzen„, kommentierte der Chef von BREIN den Vorgang. Die Anti-Piracy-Organisation gibt bekannt, man gebe das Inkasso nicht auf, nur weil jemand „gestört“ sei.

Ein Gericht in Eindhoven verurteilte einen 38-jährigen E-Book-Verkäufer aus der Gemeinde Riethoven. Unter den Pseudonymen Ebookplaza und Alexnav hatte der Mann DVDs mit jeweils 13.500 schwarzkopierten E-Books bei Tweedehands.nl (auch bekannt als Marktplaats.nl) und Speurders.nl zum Kauf angeboten. Diese Online-Marktplätze dienen eigentlich dem Verkauf von legalen gebrauchten Waren von privat an privat.

E-Book-Händler mit allen Wassern gewaschen

Nachdem man ihn erwischt hatte, unterzeichnete der 38-Jährige eine Unterlassungserklärung. Laut dieser musste er 450 EUR bezahlen und sich dazu verpflichten, sein Fehlverhalten nicht zu wiederholen. Da sich der Mann später weigerte zu zahlen, ging BREIN vor Gericht.

Aus den 450 Euro wurden inklusive der entstandenen Kosten ein Gesamtbetrag von 1.421 Euro plus Zinsen. Obwohl die 450 Euro unter dem sonstigen Niveau lagen, hatte der Beschuldigte seine Zahlungen nicht wie vereinbart geleistet, moniert BREIN. Der DVD-Verkäufer reagierte einfach nicht auf die Zahlungserinnerungen und Mahnungen. Eine Einladung zu einem klärenden Gespräch wurde mit dem Poststempel „unbekannt verzogen“  zurückgeschickt.

Auf Nachfrage gab die zuständige Gemeindeverwaltung an, dass der E-Book-Händler seine Daten geschützt hatte. BREIN ging dagegen vor und stellte fest, dass die Person zwischenzeitlich gar nicht verzogen war. Die Adresse blieb stets die gleiche. Gegenüber dem Gerichtsvollzieher legte der Mann eine E-Mail vor, die ihm BREIN angeblich geschickt haben soll.

In der E-Mail mit falschem Absender und Inhalt stand, dass der Fall „abgewiesen“ wurde. Die Fälschung wurde aufgedeckt, was -wie gesagt- zu einer Ladung des Mannes führte. Dieser erschien aber nicht zum genannten Termin.

Viele gebrauchte E-Books & Hörbücher im Angebot. Aktueller Screenshot von www.speurders.nl.

„Wer sich das Gesäß verbrennt, muss auf seinen Blasen sitzen!“

BREIN LogoAuch zur Gerichtsverhandlung erschien der E-Book-Händler offenbar nicht. Das Gericht in Eindhoven verurteilte ihn schließlich zur dreimal so hohen Zahlung wie ursprünglich vereinbart. Das Urteil wird laut der Mitteilung der Anti-Piracyvereinigung schon bald zugestellt und vollstreckt.

BREIN-Direktor Tim Kuik glaubt, dass jemand auf seinen Blasen sitzen muss, wenn er sich den Hintern derart verbrennt. Man gebe nicht auf, nur weil jemand „gestört“ sei. Zwar habe der Angeklagte anfangs eine sehr vernünftige Einigung erzielt. Doch nun seien seine Verbindlichkeiten sehr viel höher. „Wir werden ihn (in dieser Angelegenheit) nicht davon kommen lassen“, schloss Kuik seine Argumentation ab.

Beitragsbild William Nettmann, thx! (unsplash licence)

Tarnkappe.info

Lars Sobiraj

Über

Lars Sobiraj fing im Jahr 2000 an, als Quereinsteiger für verschiedene Computerzeitschriften tätig zu sein. 2006 kamen neben gulli.com noch zahlreiche andere Online-Magazine dazu. Er ist der Gründer von Tarnkappe.info. Außerdem brachte Ghandy, wie er sich in der Szene nennt, seit 2014 an verschiedenen Hochschulen und Fortbildungseinrichtungen den Teilnehmern bei, wie das Internet funktioniert.