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Bildquelle: Murai.hr, Lizenz

ZCB erhebt Anklage gegen Betreiber von Cardsharing-Diensten

Die ZCB erhebt nun Anklage wegen des Cardsharing-Geschäftsmodells eines 30-Jährigen aus Rosenheim. Er soll damit 144.000 EUR generiert haben.

Die Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) erhebt nun Anklage wegen des Cardsharing-Geschäftsmodells eines 30-Jährigen aus Rosenheim. Man kann ihm den illegalen Verkauf von Pay-TV-Zugängen (Cardsharing) in über 700 Fällen nachweisen. Sky Deutschland soll durch das Geschäftsmodell des Tatverdächtigen ein Gesamtschaden in Höhe von ca. 130.000 EUR durch entgangene Abonnement-Verträge entstanden sein.

ZCB erhebt Anklage nach jahrelangen Ermittlungen

ZCB vs. Cardsharing

Der bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg angesiedelten Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) ist nach eigenen Angaben „ein weiterer Schlag gegen die Cardsharing-Szene gelungen“. Beim sogenannten Cardsharing wird eine Original-Smartcard für den Empfang von Pay-TV über eine Netzwerkverbindung an einen Cardsharing-Server angeschlossen. Die Nutzer verwenden dabei einen Receiver mit der modifizierten Software.

Die Täter gewähren den Nutzern nach Zahlung Zugriff auf die über einen Server bereitgestellten Kontrollwörter für die Entschlüsselung des jeweiligen Sendesignals. Hierzulande ist als Rechteinhaber zumeist Sky Deutschland von diesem betrügerischen Verhalten betroffen.

ZCB kann ihm Cardsharing in mindestens 700 Fällen nachweisen

Nach umfangreichen, sich über mehrere Jahre erstreckende Ermittlungen gemeinsam mit der Kriminalpolizeiinspektion Rosenheim hat die Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) Anklage gegen einen 30-Jährigen aus Rosenheim erhoben. Der Mann soll zwischen 2013 und 2018 in über 700 Fällen durch sogenanntes Cardsharing das Entschlüsselungssignal eines bekannten Pay-TV-Anbieters illegal an Dritte weiterveräußert haben. Die Durchsuchung der Räumlichkeiten des Tatverdächtigen bzw. die Beschlagnahmung seiner Hardware fand aber schon im Jahr 2018 statt. Unter anderem hat man damals bei der Razzia 135 modifizierte Receiver und 40 Mobiltelefone sichergestellt. Der Mann kam damals nach seiner Vernehmung direkt wieder auf freien Fuß.

ZCB auf Twitter

Dem nun 30-jährigen Angeschuldigten wirft die Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) in ihrer Anklageschrift nun vor, sich von Personen aus Bosnien und Herzegowina die Nutzungsmöglichkeiten von diversen Cardsharing-Servern verschafft zu haben. In der Folge soll der Angeschuldigte die verschlüsselten Kontrollwörter des Pay-TV-Anbieters gegen Bezahlung einer Vielzahl von Kunden über das Internet zur Verfügung gestellt haben. Damit war es ihnen möglich, das Pay-TV-Angebot von Sky & Co. unverschlüsselt zu empfangen.

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Da für diese Form des Cardsharings besondere, manipulierte Receiver erforderlich sind, soll der Angeschuldigte diese ebenfalls für seine Kunden vermittelt oder erworben haben. Der Mann, der sich jetzt vor dem Landgericht München II verantworten muss, habe für die manipulierten Receiver zwischen 150 und 500 EUR erhalten. Daneben soll er von seinen Kunden ein jährliches Entgelt von 150 EUR pro Zugang verlangt haben.

Mann legte vollständiges Geständnis ab

Zu den Kunden des Mannes gehörten neben Privatpersonen auch eine Reihe von Wettbüros und Gaststätten in Südbayern. Die Betreiber dieser Einrichtung müssen sich in gesonderten Ermittlungs- und Strafverfahren verantworten. Sie wurden teilweise bereits rechtskräftig verurteilt. Dem Pay-TV-Betreiber soll durch das Geschäftsmodell des Angeschuldigten ein Gesamtschaden in Höhe von knapp 130.000 EUR durch entgangene Abonnement-Verträge entstanden sein. Der Angeschuldigte wiederum soll durch sein Geschäftsmodell Einnahmen in Höhe von rund 144.000 EUR erzielt haben.

Razzia gingen jahrelange Ermittlungen voraus

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Die Ermittlungen der Spezialisten der Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) und der Kriminalpolizeiinspektion Rosenheim gestalteten sich außerordentlich aufwändig. So waren eine Vielzahl von Chatverläufen zwischen dem Angeschuldigten und seinen Kunden auszuwerten. Daneben wurde der Internetverkehr auf den vom Angeschuldigten mutmaßlich für die Tatbegehung verwendeten Cardsharing-Servern mitgeschnitten und durch IT-Experten akribisch untersucht. Zudem erfolgten umfangreiche Finanzermittlungen zu den Zahlungsströmen zwischen dem Angeschuldigten und seinen Kunden.

Im Höchstfall drohen bis zu 10 Jahre Freiheitsentzug

Die Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) wirft den Angeschuldigten unter anderem 103 Fälle des gewerbsmäßigen Computerbetrugs und 630 Fälle des versuchten gewerbsmäßigen Computerbetrugs vor. Das Gesetz sieht für jeden Fall Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. Der Angeschuldigte hat den ihm zur Last gelegten Sachverhalt im Ermittlungsverfahren vollständig eingeräumt. Über die Zulassung der Anklage hat jetzt eine Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts München II zu entscheiden.

Cardsharing: Welche Konsequenzen drohen mir als Kunde?

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Die regulären Nutzer illegaler Dienste verstoßen gegen den § 202a StGB. Sie haben also unerlaubt Daten Dritter ausgespäht. Die Betreiber illegaler Cardsharing-Portale machen sich zumeist wegen Computerbetruges strafbar. Zudem liegt meistens auch eine strafbare Handlung nach dem Urheberrecht, nämlich nach § 108b UrhG vor. Rein theoretisch drohen den Ex-Nutzern Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren.

Das hört sich jetzt aber schlimmer an, als es ist. Tatverdächtige mit einem Führungszeugnis ohne Eintrag drohen immerhin empfindliche Geldstrafen. Diese haben häufiger die Höhe von mehreren Brutto-Monatsgehältern. Man will damit eine Wiederholung des Fehlverhaltens verhindern und für eine abschreckende Wirkung sorgen. Zudem drohen den Ex-Kunden zivilrechtliche Schadenersatzansprüche, schließlich hat Sky für den Empfang des Programms noch keine Bezahlung erhalten. Den Betroffenen muss man aber für zivil- oder strafrechtliche Konsequenzen den illegalen Konsum konkret nachweisen, ansonsten werden die Verfahren wieder eingestellt.

Vorladung erhalten, was tun?

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Die früheren Kunden ermitteln die Behörden oftmals über die Zahlungswege. Wer eine Vorladung erhält, sollte sich einen Fachanwalt für IT- und Medienrecht suchen, um Akteneinsicht beantragen zu lassen. Das kann man selbst ohne abgeschlossenes Jurastudium leider nicht tun. Alle weiteren wichtigen Hinweise haben wir hier in diesem Artikel zusammengefasst.

Tarnkappe.info

Lars Sobiraj

Über

Lars Sobiraj fing im Jahr 2000 an, als Quereinsteiger für verschiedene Computerzeitschriften tätig zu sein. 2006 kamen neben gulli.com noch zahlreiche andere Online-Magazine dazu. Er ist der Gründer von Tarnkappe.info. Außerdem brachte Ghandy, wie er sich in der Szene nennt, seit 2014 an verschiedenen Hochschulen und Fortbildungseinrichtungen den Teilnehmern bei, wie das Internet funktioniert.