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CCCam-Service.com: erste strafrechtliche Verfahren eingestellt

Die ersten strafrechtlichen Verfahren wegen der mutmaßlichen Nutzung des illegalen Cardsharing-Dienstes CCCam-Service.com wurden eingestellt.

CCCam-Service.com: Sofern man bei der Transaktion keinen verräterischen Betreff eingegeben und im Polizeipräsidium nichts ausgesagt hat, kann man hoffen, demnächst ein Schreiben von der zuständigen Staatsanwaltschaft mit der Einstellung des strafrechtlichen Verfahrens zu erhalten.

Die ersten Schreiben an die mutmaßlichen Nutzer des illegalen Cardsharing-Anbieters CCCam-Service.com sind schon rausgegangen. Die zuständige Staatsanwaltschaft teilt darin den Verdächtigen mit, dass man ihr Verfahren nach § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) einstellen musste. Der Tatnachweis für eine Anklage konnte schlichtweg nicht erbracht werden. Diese Form der Verfahrenseinstellung durch die Staatsanwaltschaft entspricht dem Freispruch einer Gerichtsverhandlung. Zu einer strafrechtlichen Klage kann es in dieser Angelegenheit folglich sobald nicht mehr kommen.

CCCam-Service.com mittlerweile offline

cccam-service.comWir haben Mitte Juni 2019 darüber berichtet, dass verschiedene Staatsanwaltschaften im Sommer deutschlandweit damit begonnen hatten, Vorladungen an Verdächtige zu verschicken. Fast 2.500 Personen hatten zur Zahlungsabwicklung die in Deutschland beheimatete Krypto-Handelsplattform Bitcoin.de in Anspruch genommen. Die Betreiber mussten auf Anfrage die Identität der mutmaßlichen Nutzer des Cardsharing-Dienstes preisgeben. Lange Zeit nach Ausgang der Vorladungen war die Webseite selbst noch immer im Netz verfügbar. Uns wurde immer wieder mitgeteilt, dass man dort zwar illegales Cardsharing angeboten hat. Allerdings hat man die Versprechungen der Webseite nur in den seltensten Fällen erfüllt. So blieb bei vielen Nutzern der Bildschirm trotz einer Zahlung schwarz, wie man uns anonym mehrfach mitgeteilt hat.

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Auszug eines geschwärzten Schreibens des beauftragten Rechtsanwaltes. Der Tatnachweis konnte nicht erbracht werden.

Verdächtigen muss Nutzung nachgewiesen werden

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Entscheidend ob das Verfahren eingestellt wird, ist offenbar, ob man bei der BTC-Transaktion einen Betreff eingegeben hat, der die illegale Nutzung von CCCam-Service.com vermuten lässt. Doch selbst das wäre noch immer kein Beweis. Einen illegalen Anbieter zu bezahlen, ist an sich legal. Die Staatsanwaltschaft muss den Verdächtigen nachweisen, dass sie das Angebot auch tatsächlich in Anspruch genommen haben.

Die ganzen Vorladungen dienten wahrscheinlich dem Versuch, die gesammelten Indizien in Beweise umzuwandeln. Soll heißen: Die Verdächtigen sollten dazu angehalten werden, ihre Straftaten im Polizeipräsidium freiwillig einzugestehen. Von daher wäre es unklug gewesen, den Termin wahr zu nehmen oder gar eine Aussage zu machen.

Zivilrechtliche Verfahren unwahrscheinlich

CCCam-Service.comNatürlich besteht bei Auftauchen neuer Indizien trotzdem noch die Möglichkeit, dass neue Ermittlungen gegen die Verdächtigen eingeleitet werden. Doch dieser Passus steht standardmäßig in allen Einstellungen drin, weil man darauf hinweisen muss. Da die Webseite und damit die Daten weg vom Fenster sind, ist die Wahrscheinlichkeit eher gering, dass bei den Ermittlern neue Erkenntnisse auftauchen werden.

Ebenso besteht laut Schreiben noch rein theoretisch die Möglichkeit, dass es noch zu zivilrechtlichen Verfahren kommen wird. Die Rechteinhaber (hier: Betreiber der Pay-TV-Sender) warten aber im Regelfall den Ausgang der strafrechtlichen Ermittlungen ab. Im Fall einer Verurteilung hätten sie genügend Beweise, um ihrerseits Schadenersatzansprüche etc. zu beantragen. Da hier das Verfahren eingestellt wurde, dürfte auch zivilrechtlich nichts mehr passieren.

Tarnkappe.info

Lars Sobiraj

Über

Lars Sobiraj fing im Jahr 2000 an, als Quereinsteiger für verschiedene Computerzeitschriften tätig zu sein. 2006 kamen neben gulli.com noch zahlreiche andere Online-Magazine dazu. Er ist der Gründer von Tarnkappe.info. Außerdem brachte Ghandy, wie er sich in der Szene nennt, seit 2014 an verschiedenen Hochschulen und Fortbildungseinrichtungen den Teilnehmern bei, wie das Internet funktioniert.