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Bildquelle: Markus Spiske, Lizenz

Durchsuchung wegen Cardsharing: Wie muss ich mich verhalten?

Wenn statt einer Vorladung eine Durchsuchung wegen Cardsharing stattfindet: Was ist dann zu tun? Was muss ich als Betroffener beachten?

Im Anschluss an einen Bust eines illegalen Anbieters konzentrieren sich die Ermittler häufig zeitnah auf seine Kunden. Manchmal ergeht statt einer Vorladung direkt eine Durchsuchung wegen Cardsharing oder illegaler IPTV-Nutzung. Auf diesem Weg versucht die Polizei Beweismittel zu sichern.

In vielen Fällen sind die Ermittler der Spur des Geldes von den Kunden (Kreditkarte, PayPal etc.) zum illegalen Pay-TV-Anbieter gefolgt. Das kann auch passieren, sofern das Bitcoin-Guthaben zur Bezahlung gar nicht oder unzureichend gemixt war und der eingesetzte Krypto-Handelsplatz mit den Strafermittlungsbehörden zusammenarbeitet.

Außerdem wird die Polizei versuchen, aufgrund der verwendeten IP-Adresse die Anschrift des Anschlussinhabers in Erfahrung zu bringen, der einen illegalen Cardsharing-Dienst in Anspruch genommen hat. Dies kann man nur vermeiden, indem man einen VPN-Provider nutzt*, der nicht mit den Behörden kooperiert. Wer Auskunft zu einer Vorladung benötigt, sollte sich diesen Beitrag durchlesen.

Wie kann man sich auf eine Razzia wegen Cardsharing vorbereiten?

Hast Du alle Geräte, also neben dem Computer auch den Tablet-PC und das Smartphone, mit Passwörtern verschlüsselt, die Außenstehende nicht erraten können? Hast Du Dir alle Passwörter gemerkt und alle Merkzettel vernichtet? Gibt es sonst noch irgendwelche Gegenstände, wie schwarz gebrannte Audio-CDs oder Filmkopien, BTM-pflichtige Stoffe etc., die die Polizisten als Zufallsfunde benutzen könnten, um Dein Strafmaß zu erhöhen? Wenn ja, weg damit.

Wie sollte man sich im Fall einer Hausdurchsuchung verhalten?

Türe öffnen, man wird sie sonst auf Deine Kosten aufbrechen. Lass Dir zunächst vor der Tür den Durchsuchungsbeschluss zeigen. Wenn es keinen Beschluss gibt, musst Du die Polizei auch nicht in Deine Wohnung lassen! Mach Dir unbedingt eine Kopie, sofern man Dir das Dokument nicht direkt aushändigt. Ein Foto mit Deinem Smartphone wird Dir wenig helfen, weil man es wahrscheinlich auch beschlagnahmen wird.

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Während der Durchsuchung wegen Cardsharing musst Du die Polizei nicht aktiv unterstützen. Ziehe eine neutrale Person wie beispielsweise einen Nachbarn als Zeugen hinzu, um das Vorgehen später bezeugen zu können. Lass Dir die Namen der Polizeibeamten oder deren Dienstnummer geben, um sie direkt aufzuschreiben.

Die Durchsuchung bezieht sich nur auf die Person, dessen Name auf dem Beschluss steht. Wenn Räume von Familienangehörigen eindeutig als solche gekennzeichnet sind, darf die Polizei von dort keine Geräte mitnehmen. Der Beschluss gilt nur für Dein Zimmer und alle Gemeinschaftsräume wie Küche, Flur etc. Die Mitarbeiter der Polizei dürfen die Anwesenden aber versammeln und beaufsichtigen, um eine mögliche Vernichtung von Beweisen durch Familienmitglieder zu verhindern.

Durchsuchung wegen Cardsharing: Schweigen ist Gold!

Die Polizei wird Dir mit Sicherheit Fragen zu den Tatvorwürfen stellen. Beantworte keine der Fragen, dazu bist Du nicht verpflichtet. Lass Dich grundsätzlich in kein Gespräch verwickeln! Am besten man sagt bis zum Ende der Durchsuchung überhaupt nichts, um kein Risiko einzugehen.

So genannte „Deals“, die Polizisten den Betroffenen gerne anbieten, dürfen grundsätzlich nur Staatsanwälte aushandeln. Dies dient lediglich der Erleichterung ihrer Tätigkeit, weil sie hoffen, dadurch einfacher an Informationen oder gar Geständnisse zu gelangen. Schweige auch dazu!

Lass Dir von den Polizeibeamten am Ende der Razzia ein Protokoll (Beschlagnahmeprotokoll) geben. Dort müssen die Polizeibeamten unter anderem im Detail eintragen, was sie an Wertgegenständen mitgenommen haben.

Sowohl Du als auch der Zeuge sollten im direkten Anschluss ein schriftliches Protokoll der Durchsuchung wegen Cardsharing anfertigen. Anfangs sind die Erinnerungen noch vollständig, im Laufe der Zeit werden sie immer lückenhafter.

Was kann man hinterher tun?

In manchen Fällen wird sich herausstellen, dass die Tatvorwürfe haltlos waren. Dann kann der Anwalt für Dich erreichen, dass das Verfahren eingestellt wird. Suche Dir dafür einen Fachanwalt für IT- und Strafrecht. Dieser wird im ersten Schritt beantragen, dass man ihm Akteneinsicht gewährt. Dann weißt Du, wie es überhaupt zu dieser polizeilichen Maßnahme gekommen ist.

Bei einer Verfahrenseinstellung kann der Anwalt für Dich erreichen, dass die Daten der Durchsuchung wegen Cardsharing komplett gelöscht werden. Möglicherweise besteht bei der rechtswidrigen Übermittlung der Daten an das Bundeskriminalamt sogar ein Schadenersatzanspruch für Dich. Das kann aber nur der Anwalt in Deinem Namen abklären.

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Lars Sobiraj

Über

Lars Sobiraj fing im Jahr 2000 an, als Quereinsteiger für verschiedene Computerzeitschriften tätig zu sein. 2006 kamen neben gulli.com noch zahlreiche andere Online-Magazine dazu. Er ist der Gründer von Tarnkappe.info. Außerdem brachte Ghandy, wie er sich in der Szene nennt, seit 2014 an verschiedenen Hochschulen und Fortbildungseinrichtungen den Teilnehmern bei, wie das Internet funktioniert.