Durchsuchung wegen Cardsharing: Wie muss ich mich verhalten?


Kommentare zu folgendem Beitrag: Durchsuchung wegen Cardsharing: Wie muss ich mich verhalten?

Rein aus Interesse frage ich mich, ob es wirklich zu einer Durchsuchung kommen kann.
Läuft das nicht wie bei einem Torrent Download über eine Abmahnung / Anzeige ab ?

Ja, kann es. Aber da der Beschuldigte sich sehr viel mehr strafbar gemacht hat, ist es nicht so simpel wie bei einer Filesharing-Abmahnung.

Wieso hat sich der Beschuldigte sehr viel mehr strafbar gemacht? Der zivilrechtliche Schadensersatz gegenüber dem Rechteinhaber dürfte die doppelte Höhe des regulären Pay-TV-Abos ausmachen. Beim Filesharering ist es der doppelte Kaufpreis der Blu-ray oder des Kinotickets mal Anzahl der Leecher, das ist ein vielfaches.

Der Unterschied ist, dass bei oben erwähntem iptv Geld geflossen ist. Genau genommen ist das auch Steuerhinterziehung. Ist ähnlich wie bei den windows-ebay-keys.

Wer auf diese Weise den kostenpflichtigen Pay TV Vertrag umgeht und einen Cardsharing Dienst nutzt, macht sich nicht gem. § 202 a StGB, wegen des Verdachts des Ausspähens von Daten strafbar und auch nicht wegen Computerbetruges. Die vertragswidrige Inanspruchnahme von Pay-TV-Diensten, durch Cardsharing erfüllt den Tatbestand des § 265 a StGB (Erschleichen von Leistungen)!!