Auf unsere Anfrage hin teilte uns ein Sprecher mit, dass weitere Ermittlungen gegen ehemalige Kunden von LUL.to nicht durchgeführt werden.
Die zahlende Kundschaft des illegalen Bezahl-Portals LUL.to muss keine Angst mehr vor juristischen Konsequenzen haben. Jetzt ist klar, ob man sie, wenn auch mit erheblicher Verzögerung, strafrechtlich belangen wird. In der Causa „Lesen und Lauschen“ entschied die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, dass man diesbezüglich keine weiteren Ermittlungen mehr durchführt.
Ehemalige Kunden von LUL.to müssen nicht mehr bangen
Hintergrund: In der dritten Juniwoche des Jahres 2017 nahmen mehrere Behörden das illegale Download-Portal LUL.to vom Netz. Es war auch bekannt unter dem Namen „Lesen und Lauschen“. Gegen drei Hauptverdächtige vollzog man damals Durchsuchungsbeschlüsse und Haftbefehle. Sie sind mittlerweile alle verurteilt.
Nun ist klar, dass es die früheren Kunden dieses Bezahlportals nicht treffen wird. Die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg plant keine strafrechtlichen Ermittlungen gegen die Nutzer.
Portal wirkte auf Außenstehende legal
Thomas Goger, Oberstaatsanwalt als ständiger Vertreter des Leiters der Zentralstelle Cybercrime Bayern, teilte uns mit:
Eine Identifizierung der „Kunden“ von lul.to ist nicht gelungen, da überwiegend anonymisierende Zahlungsdienste genutzt wurden. Weitere Ermittlungen werden deshalb hier nicht mehr geführt.
E-Mail von Thomas Goger an Tarnkappe.info.
Bei vielen LUL.to Usern, die sicher nicht alle mit Paysafe-Karten bezahlt haben, bedeutet dies ein großes Aufatmen. Einzelne Kunden teilten uns damals nach unserer Berichterstattung mit, wie sehr sich sich vor den Konsequenzen fürchten würden. Das Portal machte von außen einen überaus seriösen Eindruck.
Außenstehende kamen trotz der auffällig geringen Gebühren pro E-Book bzw. Hörbuch nicht zwingend auf die Idee, dass es sich dabei um ein illegales Online-Angebote handeln könnte. Das E-Book von Tarnkappe.info bot man dort für lächerliche 15 Cent an! Viele Nutzer von LUL.to glaubten dennoch, sie würden sich an geltende Gesetze halten, wenn sie ihre Werke dort einkaufen. Doch das war, wie die Polizei bekannt gab, eben nicht der Fall.
Kunden nutzten oft anonyme Bezahlanbieter
Die Zentralstelle Cybercrime Bayern beziehungsweise die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg haben mit Sicherheit mit ganz anderen Kalibern zu tun. Sie verfolgen Personen, deren kriminelle Energie weitaus größer ist.
Man denke nur an die Ermittlungen gegen die ganzen illegalen Krypto-Trading-Anbieter, die bisher im deutschsprachigen Raum einen Schaden von bis zu einer Milliarde (!) Euro erzeugt haben. Da drückt der Schuh der Behörden sehr viel mehr als bei LUL.to, um die Sachlage einmal kurz auf den Punkt zu bringen.
Tarnkappe.info