Die Verwendung der Krypto-Wallet Wasabi ist besonders im Darknet zunehmend beliebt und zog so die Aufmerksamkeit Europols auf sich.
Die Privacy Wallet Wasabi garantiert seinen Nutzern die Durchführung anonymer Bitcoin-Transaktionen. Die Verwendung dieser Wallet ist besonders im Darknet weit verbreitet und zog so die Aufmerksamkeit des European Cybercrime Centers (EC3), der europäischen Polizeibehörde Europol, auf sich, wie Coindesk berichtet.
Europol teilte Anfang dieses Jahres einen internen, zweiteiligen Bericht zur Wasabi Wallet. Das European Cybercrime Center (EC3) stellte fest, dass es eine wachsende Anzahl von Untersuchungen im Zusammenhang mit dieser Wallet gegeben hat. Unter Berufung auf Chainalysis-Daten heißt es im ersten Teil des Berichts vom April 2020:
„In den letzten drei Wochen wurden BTC in Höhe von fast 50 Millionen USD in Wasabi hinterlegt, wobei fast 30% aus Darknet-Aktivitäten stammten. Angesichts der Tatsache, dass Darknet-Transaktionen nur einen Anteil von einem Prozent an den Gesamt-Transaktionen haben, ist dies relativ gesehen ein erheblicher Betrag.“
Cyberkriminelle Wasabi-Nutzer sicher vor Behörden-Zugriff?
Da Wasabi zunehmend für kriminelle Aktivitäten verwendet wird, nahm Europol diese Tatsache zum Anlass, eine Analyse durchzuführen. Darin enthalten sind Informationen über die Wallet-Verwendung. EC3 demonstriert eine Transaktion und untersucht daraus ableitend die Möglichkeiten für Strafverfolgungs-Untersuchungen. EC3 führt im Bericht aus, dass Wasabi zur Anonymisierung von Bitcoin-Transaktionen CoinJoin in Kombination mit TOR verwendet. Dies bedeutet auch, dass die AML-Gesetzgebung (Anti-Geldwäsche) einschließlich der neuesten europäischen AMLD5 (die 5. Anti-Geldwäscherichtlinie) auf diesen Dienst nicht anwendbar ist. Die Ermittler kommen zu dem Schluss. „Die Dinge sehen nicht gut aus“. Verdächtige, die die Wallet richtig verwenden, „haben eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit, unentdeckt zu bleiben“.
Der zweite Teil des Berichtes stammt vom Mai 2020 und geht der Frage nach, wie Strafverfolgungsbeamte Wasabi-Transaktionen in der Blockchain nachvollziehen können und wie mit der Wallet eine Transaktion durchgeführt wird. Eine Einschätzung, ob die Strafverfolgung diese Transaktionen „entmischen“ kann „ist realistisch betrachtet mehrheitlich negativ“. Die mit „Nur für Strafverfolgungsbehörden“ gekennzeichnete Darlegung wurde unlängst via Telegramm veröffentlicht. Die Presseabteilung von Europol bestätigte allerdings deren Echtheit. Ein Sprecher führt dazu aus, Berichte wie dieser:
„werden regelmäßig von Europol an die EU-Gemeinschaft für Strafverfolgung und unsere Partner in den Ländern gesandt, mit denen wir Arbeitsvereinbarungen getroffen haben. Europol verfügt über verschiedene Arten von Strategieberichten und operativen Analyseberichten. Der vorliegende Bericht fällt in die Kategorie strategischer Bericht.“
Transaktionen lassen sich bei richtiger Anwendung nicht zurückverfolgen
Bitcoin-Transaktionen sind im Allgemeinen nicht anonym, sondern pseudonym. Behörden ist es deshalb möglich, diese Aktionen nachvollziehen und einzelnen Personen zuzuordnen. Auf diesem Weg können Beamte Geldwäsche aufdecken oder gestohlene Kryptowährungen aufspüren. Mit Wasabi allerdings werden die eigenen Transaktionen automatisch verschleiert. Die Entwickler haben hierzu einige Features in die Wallet integriert. Sie wenden beispielsweise ein Verfahren an, dass sich CoinJoin nennt. Das ermöglicht ein Durchmischen der Wasabi-User-Transaktionen untereinander. Somit lässt sich nur noch sehr schwer eine Verbindung zwischen Sender und Empfänger herstellen. In dem Bericht heißt es dazu wie folgt.
„Coins, die von verschiedenen Benutzern stammen werden zu einer Transaktion zusammengeführt und diese auf der Ausgabeseite in viele standardisierte Beträge umverteilt. Das macht es schwierig, die Eingänge korrekt mit ihren jeweiligen Ausgängen zu verknüpfen.“
Zur Verschleierung der eigenen IP Adresse hat Wasabi die Nutzung von Tor mit integriert. Durch den Gebrauch von Wasabi kann man zudem noch eine ganze Reihe von weiteren Problemen vermeiden. So ist ein Exit-Scam durch den Anbieter ausgeschlossen. Bis auf die Transaktionskosten fallen keine zusätzlichen Gebühren an. Da es sich um die eigene Wallet handelt, muss man keinem Dritten vertrauen. Es besteht auch keine Gefahr, dass die Transaktionen aufgezeichnet werden.
Coindesk hebt den Widerspruch hervor, der sich einerseits aus dem Sicherheitsbedürfnis der Bitcoin-Anleger und andererseits aus den Forderungen der Strafverfolgungsbehörden nach mehr Transparenz, ergibt.
„Die Beobachtungen von Europol unterstreichen die seit langem schwelenden Spannungen zwischen Regierungen auf der ganzen Welt und Befürwortern der Privatsphäre von Bitcoin. Die Blockchain ist transparent und somit ein nützliches Werkzeug für erstere, um Konten und Transaktionen zu durchsuchen und Kriminelle aufzuspüren. Befürworter des Datenschutzes möchten andererseits die Rückverfolgung von Bitcoin-Transaktionen erschweren, zum Teil, damit mehr Menschen das Zahlungssystem nutzen, aber auch aus Prinzip.“
Tarnkappe.info