Vorratsdatenspeicherung
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Vorratsdatenspeicherung: kein Erfolgs-Garant im Kampf gegen Cybercrime

Studie des Wissenschaftlichen Dienstes des Europäischen Parlaments besagt: "Strafverfolgung funktioniert ohne Vorratsdatenspeicherung".

Europaabgeordneter Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) veröffentlichte gestern eine Studie des Wissenschaftlichen Dienstes des Europäischen Parlaments die Vorratsdatenspeicherung betreffend. Vor dem Hintergrund der heute fälligen Entscheidung des EuGH diesbezüglich, stellte sich heraus, dass „Gesetze zur flächendeckenden Vorratsspeicherung der Telefon-, Mobiltelefon- und Internetnutzung in keinem EU-Land einen messbaren Einfluss auf die Kriminalitätsrate oder die Aufklärungsquote haben“.

Vorratsdatenspeicherung bis zur heutigen Klärung ausgesetzt

Ursprünglich wären die Internet- und Telekommunikationsanbieter angehalten gewesen, spätestens ab dem 01. Juli 2017 die Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung nach §§ 113a-g des Telekommunikationsgesetzes (TKG) zu erfüllen und umzusetzen. Dies hätte dann eine Speicherpflicht der Telefon- und Internetverbindungsdaten aller Bürger für zehn Wochen und der Standortdaten für einen Monat zur Folge gehabt. Diese Daten hätten sie bereithalten müssen, falls Behörden darauf zugreifen wollten. Allerdings ist es dem Münchener Provider Spacenet gelungen, dies gerichtlich anzufechten. Ende September letzten Jahres hat sich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in dem Fall an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gewandt. Geklärt werden soll, ob sich die deutsche Vorratsdatenspeicherungs-Regelung mit dem EU-Recht vereinbaren lässt. Bis zum heutigen EuGH-Entscheid war die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland vorerst auf Eis gelegt. Und das obwohl die Deutsche Telekom eine frühere Fassung klar begrüßt hat.

Gemäß Studien-Ergebnis scheint es „nicht möglich zu sein, einen direkten Zusammenhang zwischen der Tatsache, ob Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung bestehen oder nicht, und der Kriminalitätsstatistik herzustellen”. Die Studie zeigt auf, dass es keinen Beleg dafür gibt, „dass dieser Nutzen speziell von einer flächendeckenden Vorratsspeicherung solcher Daten abhinge. Im Gegenteil zeigen die Kriminalstatistiken, dass es nicht einen einzigen EU-Mitgliedstaat gibt, in dem die verdachtsunabhängige und wahllose Vorratsdatenspeicherung einen statistisch signifikanten Einfluss auf die Begehung oder Aufklärung von Straftaten gehabt hätte“.

Im Einzelnen zeigt die Studie beispielsweise:

• In Österreich gibt es seit 2015 kein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung mehr. Seither ist die Aufklärungsrate massiv gestiegen (von 44% im Jahr 2015 auf 52,5% im Jahr 2018), die Zahl der gemeldeten Straftaten zurückgegangen.

• In den Niederlanden ist seit 2016 kein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung mehr in Kraft. Seither ist die Aufklärungsquote erheblich gestiegen (von 25,5% im Jahr 2016 auf 28,5% im Jahr 2018).

• In Deutschland wird eine Vorratsdatenspeicherung von Kommunikationsdaten seit 2011 nicht mehr vorgenommen. Seitdem ist die Aufklärungsquote leicht gestiegen (von 55 % im Jahr 2011 auf 58 % im Jahr 2018), die Zahl der erfassten Straftaten ist zurückgegangen (von 6 Millionen im Jahr 2011 auf 5,6 Millionen im Jahr 2018).

• In Italien ist seit Jahren eine Vorratsdatenspeicherung in Kraft. Die Aufklärungsrate ist in etwa gleich geblieben.

• In Spanien ist die Vorratsdatenspeicherung in Kraft. Die Zahl der Straftaten ist in etwa stabil, die Aufklärungsrate erheblich gesunken. Auch im Bereich der Cyberkriminalität ist ist die Kriminalitätsrate trotz Vorratsdatenspeicherung angestiegen, die Aufklärungsrate deutlich zurückgegangen.

• In Schweden – dem Herkunftsland der an einer neuen Vorratsdatenspeicherung arbeitenden EU-Sicherheitskommissarin – ist eine Vorratsdatenspeicherung in Kraft. Die Aufklärungsquote ist seither zurückgegangen (von 17% im Jahr 2009 auf 14% im Jahr 2018).

Patrick Breyer kommentiert dazu wie folgt

“Vorratsdatenspeicherung ist die verdachtslose Totalerfassung der telefonischen Kontakte und Bewegungen jedes einzelnen von uns. Sie verhindert vertrauliche Beratung etwa durch Anwälte und bedroht die freie Presse, die auf anonyme Whistleblower angewiesen ist.

Kein anderes Überwachungsgesetz greift so tief in unsere Privatsphäre ein. Und jetzt erfahren wir, dass diese Totalerfassung zur Aufdeckung, Verfolgung und Bestrafung schwerer Straftaten überflüssig ist. Einzelfälle, die statistisch nicht ins Gewicht fallen, rechtfertigen keine Totalerfassung des Alltags der gesamten Bevölkerung. Dass EU-Innenkommissarin Johannson und EU-Regierungen trotzdem zu dieser Totalerfassung zurück kehren wollen, muss auf unseren entschiedenen Widerstand stoßen!”

Tarnkappe.info

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.