Krems Falschgeld Blüten
Krems Falschgeld Blüten

Urteil Landesgericht Krems: Drogenkauf mittels Falschgeld-Bezahlung

Ein Mann aus dem Bezirk Krems bestellte zehn 50-Euro-Scheine an Falschgeld im Darknet. Er wollte das Geld zum Drogenankauf verwenden.

Das Landesgericht Krems urteilte aktuell zu einer Falschgeld-Bestellung aus dem Darknet. Ein 19-Jähriger aus Waldviertel, Bezirk Krems – Niederösterreich, suchte einen Weg, um sich seine Drogensucht zu finanzieren. So bestellte er im Darknet zehn falsche 50-Euro-Scheine. Allerdings fing die Post das Paket im Verteilerzentrum ab. Die Sache flog auf, wie kurier.at berichtet.

operation deep moneyDarknet: Ort der Wahl für Falschgeldbeschaffung

Der Mann aus Krems gab an, seine Drogensucht sei zurückzuführen auf eine Lebenskrise, die er Anfang des Jahres 2018 bewältigte. In der Zeit war er sehr depressiv. Die Einnahme von Medikamenten in Verbindung mit Drogen schafften keine Besserung. Sie zogen ihn nur noch mehr runter. Aufgrund von Geldknappheit landete er im Darknet, um weiterhin Suchtmittel finanzieren zu können. Das dort bei einem holländischen Anbieter bestellte Falschgeld wollte er für weitere Drogenkäufe nutzen. Schließlich begab er sich in Behandlung. Er ließ sich selbst einweisen in die Psychiatrie des Landesspitals Tulln. Derzeit nimmt er keine Drogen mehr. Er macht eine Ausbildung zum Mechatroniker.

Ist korrekte VPN-Nutzung Allgemeinwissen?

Zur Geldbeschaffung im Darknet teilt der 19-Jährige dem LG Krems mit: „Um zirka 100 Euro bekam man zehn falsche 50 Euro-Scheine“. Er weist darauf hin, dass er im Nachhinein froh sei, dass er die Geldlieferungen nie erhalten hat, denn auch die Nachbestellung ließ auf sich warten. Auf die Frage der Richterin, wie er auf einem Darknet-Marketplace gelandet sei, führte der Mann fachkundig aus: „Ich habe die IP-Adresse meines eigenen PCs verschlüsselt und bin über einen Server in den USA ins Darknet eingestiegen“. Die Richterin wollte dann von ihm wissen, woher er seine IT-Kenntnisse habe. Er gab an: „Das ist Allgemeinwissen“.

LG Krems sprach mildes Urteil

FalschgeldIn Anbetracht seiner positiven Entwicklung und zudem, weil das Falschgeld nie bei ihm gelandet ist und er es so auch nicht in Umlauf bringen konnte, sprach sich das Landesgericht Krems für eine Strafe im untersten Level des Strafrahmens aus. Es legte eine bedingte Haft von sechs Monaten und eine Geldstrafe von 720 Euro fest. Die Haft von sechs Monaten wurde auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil aus Krems ist bereits rechtskräftig.

Foto janeb13, thx!

Tarnkappe.info

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.