Kommentare zu folgendem Beitrag: Urteil Landesgericht Krems: Drogenkauf mittels Falschgeld-Bezahlung
720 Euro Geldstrafe, d.h. er muss nochmal knapp 150 Euro investieren und sich 15 falsche 50er besorgen. Nur diesmal mit fettigen Fingern und altem Kaffeesatz die Scheine etwas auf Alt und gut gebraucht trimmen, dann wird das schon
Und ja, VPN Nutzung ist Allgemeinwissen, das kann jeder googeln (schon wieder dieser böse Konzern ) und sich schnell reinlesen in die Benutzung.
PS: Wenn ich einen Drogenhändler mit Falschgeld bezahle ist es dann ein echtes Verbrechen?
Das ist doch wie aus dem Lager eines anderen Diebes stehlen.
Na aber selbstverständlich. Das macht es ja nicht besser.
Topic:
Finde ich richtig geil, dass er sagt, VPN Nutzung wäre Allgemeinwissen. Hat er auch recht. Wer wirklich aktiv Tagesnachrichten liest (Nicht nur IT News), wird irgendwann auch über Begriffe wie TOR oder VPN stolpern. Dann ist man nur noch wenige Minuten Recherche von der Erleuchtung entfernt.
Der junge Mann soll mal froh sein, dass er das Drogengeschäft nicht mit Falschgeld abgewickelt hat. Der Drogenmarkt hier ist fest in russischer Hand, mit ausführenden Helfern vornehmlich aus Ex-Jugoslawien und Albanern - kurz, Leuten, die nicht unbedingt diesen Humor teilen. Wäre gut möglich, dass er Besuch bekommen hätte von Zlatan und seinem besten Freund: