Wegen des Gerichtsurteils vom Landgericht Köln will der anonyme E-Mail-Dienst Tutanota eine höchstrichterliche Entscheidung herbeiführen.
Wegen des Gerichtsurteils vom LG Köln will der anonyme E-Mail-Dienst Tutanota eine höchstrichterliche Entscheidung herbeiführen. Das Unternehmen ist nicht damit einverstanden, dass sie dem LKA NRW für einzelne Nutzer einen Zugang zu unverschlüsselten Nachrichten einrichten müssen. Einen großen Einfluss auf den deutschen Markt könne man aber aufgrund des Urteils bis dato nicht erkennen.
Das Landgericht Köln zwingt den Kryptologie-Dienst Tutanota dazu, erneut ihre technische Infrastruktur umzubauen. Schon wieder soll das Unternehmen aus Hannover den Ermittlern einen Zugang zu einzelnen Konten gewährleisten. Die Staatsanwaltschaft will einen direkten Zugriff auf nicht verschlüsselte Nachrichten eines Erpressers erhalten. Wir haben trotz unseres aktuellen Interviews aufgrund des Vorfalls erneut bei der Pressesprecherin Hanna Bozakov nachgehakt.
Tutanota hält das Urteil des LG Köln für „absurd„
Tarnkappe.info: Was halten Sie von diesem Gerichtsurteil? Ist geplant, juristisch dagegen vorzugehen? Wenn ja, bis hin zu welcher Instanz?
Tutanota: Wir – sowie zahlreiche Fachanwälte – halten das Urteil für absurd, da es mit der EU-Rechtsprechung nicht in Einklang zu bringen ist (siehe Gmail-Urteil vom EuGH im Juni 2019). Wir werden kurzfristig gegen den Beschluss Beschwerde einreichen. Außerdem bereiten wir in einem ähnlichen Fall gerade eine Beschwerde am BGH vor, um eine höchstrichterliche Entscheidung herbeizuführen.
Man will gegen alle Beschlüsse, die die Privatsphäre einschränken, vorgehen
Tarnkappe.info: Welche Auswirkungen wird dieses Urteil auf den deutschen Markt haben? Sind Schweizer Anbieter jetzt nicht klar im Vorteil?
Tutanota: So weitreichend ist die Entscheidung nicht, da ja nur unverschlüsselte E-Mails betroffen sind. Unseren Nutzern ist klar, dass diese E-Mails grundsätzlich nicht so sicher sind wie Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Dennoch gilt es gegen alle Beschlüsse, die die Privatsphäre der Menschen einschränken, vorzugehen.
Die Schweiz bietet in Sachen Schutz der Privatsphäre keinen besonderen Vorteil zu Deutschland. Im Gegenteil, dort gibt es ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für E-Mails. Im Gegensatz dazu ist die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland als verfassungswidrig eingestuft worden.
Verschlüsselte E-Mails sind vom Urteil gar nicht betroffen
Tarnkappe.info: Wie soll das im Detail funktionieren, die neuen E-Mails für das LKA zu entschlüsseln? Immerhin müssten Sie, sollte das Urteil rechtskräftig werden, mit vermehrten Anfragen seitens der Ermittlungsbehörden rechnen?
Wie kann man unter diesen Umständen seinen Nutzern weiterhin vermitteln, ein „sicherer“ Anbieter zu sein? Was raten Sie Ihren Kunden diesbezüglich?
Tutanota: Zuerst einmal: Wir entschlüsseln keine Daten. Das können wir auch gar nicht, da nur der Nutzer Zugriff auf die Schlüssel hat. Laut Urteil des Kölner Landgerichts wurden wir verpflichtet, unverschlüsselte eingehende und ausgehende E-Mails eines E-Mail-Postfaches herauszugeben. E-Mails, die in Tutanota Ende-zu-Ende verschlüsselt werden oder bereits verschlüsselt auf dem Server liegen, können wir nicht entschlüsseln, weshalb diese auch nur in verschlüsselter Form herausgegeben werden können.
„Diese Entscheidung zeigt erneut, warum die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung so wichtig ist.“
Tutanota ist einer der wenigen Mail-Anbieter, der die gesamte Mailbox verschlüsselt. Die verschlüsselten Daten können von uns nicht entschlüsselt werden, da nur der Benutzer den Schlüssel zur Entschlüsselung besitzt. Dies wird sich auch durch die jetzige Entscheidung nicht ändern und bleibt ein klares Herausstellungsmerkmal von Tutanota.
Gerade solche Anfragen zeigen, wie wichtig eine möglichst umfassende Verschlüsselung ist, um die Privatsphäre der Nutzer maximal zu schützen.
Tutanota: Die Rechtslage in Deutschland könnte „natürlich noch besser sein“.
Im Gespräch stellte Frau Bozakov ebenfalls heraus, dass man den Hauptsitz Deutschland ganz bewusst gewählt habe. Die Rechtslage sei hierzulande für datenschutzfreundliche Services von Vorteil. Dazu kommen die Datenschutzrichtlinien der DSGVO und die entfallene Vorratsdatenspeicherung innerhalb Deutschlands. Dennoch könne die Gesetzeslage hierzulande „natürlich noch besser sein“.
Wir werden ebenfalls demnächst den CEO des Wettbewerbers mailbox.org zum Urteil des LG Köln befragen. Sein Dienst wäre im gleichen Umfang von einer höchstrichterlichen Entscheidung betroffen.
P.S. Vielen Dank an unseren Redakteur Sunny, der für uns erneut den Kontakt zu Tutanota hergestellt hat.
Tarnkappe.info